ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?
Erstellt am: 11.07.19 12:33
Bau202410.02.24 14:41
KaEfWeh schrieb:
Neuer Zwischenstand bei uns:
Antrag eingegangen beim LRA am 5.12.23
Förderfähig/Weitergabe an L-Bank am 5.2.24
ETW auf eigenes Risiko mit sauteurer Volksbank-Zwischenfinanzierung (5,2%, 1 Jahr Zinsbindung, danach variabler Zins, jederzeit ablösbar) gekauft am 8.2.24
Frage:
Welcher Zwölfmonatszeitraum ist für uns jetzt relevant für die Einhaltung der Einkommensgrenze?Der 12 Monatszeitraum beginnt ab Eingang beim Landratsamt.
Wohntraum_2414.02.24 14:08
Ich hätte nochmal eine Frage in die Runde: Wenn man von der L-Bank nach der positiven Prüfung die Darlehenszusage bekommt, ist das rechtlich verbindlich? Klar, muss erst etwas im Topf sein, dass es verteilt werden kann, aber wenn ich z. B. eine Zwischenfinanzierung eingehe, damit mir aufgrund der langen Bearbeitungszeit meines Antrages und der noch längeren Zeit bis zur Auszahlung, meine Wunschimmobilie nicht durch die Lappen geht, bräuchte ich ja zumindest dann die Sicherheit, dass ich es auch bekomme. Sonst würde ich ja so einen Antrag nicht stellen, wenn es mit einem normalen Kredit von der Bank funktionieren muss bzw. würde.
wannbautihr14.02.24 14:30
LuSch_EFH schrieb:
2024: sehr unrealistisch. Dafür sind meines Erachtens im Mai 2023 einfach zu viele Anträge eingegangen.Es weiß doch kein Mensch, wie viele Anträge eingegangen und wie viele davon am Ende bewilligungsfähig sind?
Mimose8814.02.24 14:50
Wohn[t]raum_24 schrieb:
Ich hätte nochmal eine Frage in die Runde: Wenn man von der L-Bank nach der positiven Prüfung die Darlehenszusage bekommt, ist das rechtlich verbindlich? Klar, muss erst etwas im Topf sein, dass es verteilt werden kann, aber wenn ich z. B. eine Zwischenfinanzierung eingehe, damit mir aufgrund der langen Bearbeitungszeit meines Antrages und der noch längeren Zeit bis zur Auszahlung, meine Wunschimmobilie nicht durch die Lappen geht, bräuchte ich ja zumindest dann die Sicherheit, dass ich es auch bekomme. Sonst würde ich ja so einen Antrag nicht stellen, wenn es mit einem normalen Kredit von der Bank funktionieren muss bzw. würde.Hallo,
nach Prüfung der L-Bank bekommst du einen positiven Bescheid, dass du förderfähig bist. Dieser ist jedoch NICHT bindend und bedeutet nicht, dass Fördermittel für euch zur Verfügung stehen. Es bedeutet wirklich nur, dass ihr theoretisch dazu berechtigt seid, die Fördermittel zu erhalten. Erst wenn Geld im Topf ist und euch zugeteilt wird, bekommt ihr eine Förderzusage, Verträge und Unterlagen zur Grundschuldeintragung
Wohnung2415.02.24 11:22
Hallo, hat zufällig jemand Infos zum Serverproblem? Wir hoffen täglich darauf, dass die Gelder nun mal ausgeschüttet werden für 2024… Aber leider bisher keine Info… lg!
Benyt500115.02.24 13:35
Kann mir jemand sagen, wann letztes Jahr die Gelder für die Auszahlung freigegeben wurden?
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