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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

Dec4ever04.07.24 11:23
maggot89 schrieb:

Guten Tag,
ich bin schon längerem stiller Mitleser hier im Thema. Dennoch habe ich die ein oder andere Frage, die mir hier hoffentlich beantwortet werden kann:
Unser Z20 Antrag ist am 20.05. bei der zuständigen Wohnraumförderstelle eingegangen. Darin ist leider auch schon vermerkt, dass wir mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung ausgehen müssen.
Zum Zeitpunkt des Antrags haben wir natürlich die Einkommensgrenze nicht überschritten (aber nur knapp). Mir stellt sich jetzt die Frage (weil die L-Bank ja anscheinend irgendwann nochmal aktuelle Gehaltsnachweise nachfordert), was passiert, wenn man in der Zwischenzeit z.B. befördert wird und dadurch über die Grenze rutscht. Zum Zeitpunkt des Eingangs beim LRA war ja noch nicht bekannt, dass man befördert wird. Hat man dann umsonst ewig gewartet und muss trotzdem anderweitig finanzieren? Oder zählt die Beförderung, weil es ja plötzlich kam, nicht?

Vielen Dank den fleißigen Antwortgebern hier im Forum vorab.
Die Einkommensgrenze muss 12 Monate nach Abgabe LRA eingehalten werden. Einfach auf die Beförderung verzichten oder die Arbeitszeit reduzieren. Nach einem Jahr kannst du dann wieder mehr verdienen.
maggot8904.07.24 11:48
Dec4ever schrieb:

Die Einkommensgrenze muss 12 Monate nach Abgabe LRA eingehalten werden. Einfach auf die Beförderung verzichten oder die Arbeitszeit reduzieren. Nach einem Jahr kannst du dann wieder mehr verdienen.
Heißt das dann auch, dass wenn die Bearbeitung der L-Bank über 12 Monate dauert ich schon vor Bewilligung und Auszahlung über die Grenze kommen darf ab Juni 25?
GeraldG04.07.24 11:57
Hi,
ich hatte ja eine ähnliche Frage vor ein paar Tagen gestellt und leider keine Antwort erhalten.
Deswegen habe ich gestern bei der l-Bank angerufen hat, die mir gesagt hat, dass es wirklich nur auf das Gehalt ankommt, von dem man weiß. Ist man beispielsweise in einem Tarifvertrag, kenn man ja oft die nächste Erhöhung. Das darf so nicht sein.
Wenn man aber "einfach so", quasi aus dem nichts eine Erhöhung bekommt, macht es nichts wenn man über die Grenze kommt. Allerdings muss das dann wohl teilweise der Arbeitgeber bestätigen. Deswegen ist es natürlich angenehmer die 12 Monate ab Antragstellung nicht zu viel zu verdienen.
Als anzunehmender Bonus wird übrigen der Durchschnitt der letzten 3 Jahre genommen. Wenn dieser über die Corona-Hilfe ausgezahlt wurde, zählt er nicht mit rein, da das ja einmalige Zahlungen waren.

Außerdem, wenn ein Elternteil in Elternzeit ist, darf nur einmal die Pauschale abgezogen werden. Und wenn der Elternteil in Elternzeit auch nur einen Monat arbeitet, wird so gerechnet wie wenn er 12 Monate arbeitet.
Dec4ever04.07.24 11:59
maggot89 schrieb:

Heißt das dann auch, dass wenn die Bearbeitung der L-Bank über 12 Monate dauert ich schon vor Bewilligung und Auszahlung über die Grenze kommen darf ab Juni 25?
So wie die Sachbearbeiterin das geschildert hat, Ja!
LeLiLaPa04.07.24 21:56
Hallo,
welche Werbungskosten nimmt die L-Bank als Basis bei der Berechnung der Werbungskosten, welche das Einkommen schmälern?

Den Durchschnitt der letzten 3 Jahre oder nur vom letzten Kalenderjahr?
Kann ich meine Werbungskosten durch eine Berufliche Weiterbildung in den 12 Monaten nach Antragstellung erhöhen und dies zu den Gehaltsnachweisen beilegen?
laucbra05.07.24 08:50
Unsere Sachbearbeiterin hat gestern angerufen da sie noch eine kurze Frage hatte. Wir sind also aktuell in Bearbeitung!
(Eingang L-Bank im Dezember)
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