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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

KaEfWeh28.07.24 10:05
Fugger84 schrieb:

Steht bei Euch auch in der vorläufigen Zusage drinnen, dass "der Antrag zum Prüfungszeitpunkt die Fördervoraussetzungen erfüllt und der Antrag nicht mehr wegen nicht vorliegen der Fördervoraussetzungen abgelehnt werden kann" und unter Vorbehalt das Fördervorhaben ändert sich nicht!
Fördervoraussetzungen = Kinder, Gehalt, etc?
Fördervorhaben = Haus und Grund?

Ich verstehe es so, dass wir jetzt mehr verdienen dürfen, aber nichts am Bauvorhaben ändern darf ohne die Finanzierung zu verlieren?

Danke

Ja, das steht bei uns auch so drin.

Man muss 12 Monate ab Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen. Wäre mir neu, dass man direkt nach Eingang der Bewilligung plötzlich wieder mehr verdienen darf, auch wenn es hier nicht explizit drinsteht.
Fugger8428.07.24 11:13
LeLiLaPa schrieb:


Wenn der Keller komplett thermisch entkoppelt (Zugang nur von außen) ist, muss er dann im neuen Grundriss enthalten sein?
Definitv ja und muss auch förderfähig sein.
KaEfWeh schrieb:

Ja, das steht bei uns auch so drin.

Man muss 12 Monate ab Antragstellung die Voraussetzungen erfüllen. Wäre mir neu, dass man direkt nach Eingang der Bewilligung plötzlich wieder mehr verdienen darf, auch wenn es hier nicht explizit drinsteht.
Naja, es steht ja drinnen bekannte Sachen zum Zeitpunkt der Antragstellung. z.B. eine Beförderung 9 Monate nach Eintragseingang ist ja nicht bekannt. Das dies sich jetzt gerade überschneidet ist eher Zufall und man kann ja jetzt keine Beförderung ablehnen wegen 3 Monaten. Nach meinen Verständnis sind ja die Fördervoraussetzungen safe und dies fällt darunter.
KaEfWeh29.07.24 08:26
Beförderungen, von denen bei Antragstellung noch nichts bekannt war, sind natürlich unschädlich. Anders ist es aber bei absehbaren Gehaltserhöhungen z.B. bei Tarifbindung. Darüber wurde hier vor einigen Seiten mal gesprochen.

Es kommt also sehr darauf an, was sich nach Bewilligungsreife noch ändert. Es ist aber keineswegs so, dass man beliebig viel verdienen kann, sofern man sich noch im 12-Monats-Zeitraum befindet, aber den Wisch mit der Bewilligungsreife schon hat. Das kann und wird vor Auszahlung nochmal geprüft z.B. anhand von Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszügen.
KaEfWeh29.07.24 08:42
Noch eine Frage:

Wie ist es wenn das mit Z15 finanzierte Eigenheim zu klein wird und man innerhalb der 15 Jahre was größeres kaufen muss, was grundsätzlich auch Z15 förderfähig ist? Kann man das Darlehen dann mitnehmen oder muss es auf jeden Fall gekündigt werden?

Vermutlich kommt es darauf an, ob man das erste mit Z15 finanzierte Eigenheim verkauft (unschädlich) oder behält und vermietet (schädlich) oder?
Fraser-Island29.07.24 14:28
Angenommen der Antrag wurde Mitte Mai eingereicht - wie wird das Bruttoeinkommen gezählt? Ist der Zeitraum Mai24-Mai25 ausschlaggebend oder gilt die Frist ab 1.Juni24-1.Juni25?
Nikitenko30.07.24 12:20
Hallo zusammen,

Ich hätte auch eine Frage zum Kauf von Bestandsimmobilien. Inwiefern ist der Kaufpreis den man bei Antragstellung beim LRA angibt verbindlich für den späteren Kauf sobald das Darlehen ausgezahlt wird?
also zum Beispiel: Man einigt sich mit dem Verkäufer auf einen Preis von 300.000 €. Da das Z15 aber noch nicht bewilligt geschweige denn ausgezahlt wurde, möchte der Käufer zum Auszahlungszeitpunkt 330.000 €.
Muss dann ein neuer Antrag gestellt werden oder könnte man die 30.000 € entweder von einer anderen Bank finanzieren lassen oder gegebenenfalls mit Eigenkapital ausgleichen?
antragstellungz15förderfähigbewilligungsreifeeigenheimdarlehen