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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.2019 12:33

margarita_s_a 20.02.2025 23:22
k00alaBaer schrieb:

Haben ebenfalls heute die Unterlagen bekommen.
Bewilligungsreif sind wir seit 10.10.2024
Gehaltsnachweise wurden nachgefordert
Glückwunsch zur offiziellen Bewilligung.
Hat L-Bank Stuttgart oder L-Bank Karlsruhe ihre Unterlagen bearbeitet?

baden2024 20.02.2025 23:24
Simoilyan schrieb:

Herzlich Glückwunsch.
Wann wart ihr Bewilligungsreif?
Vielen Dank!
Bewilligungsreif: 22.10.2024
L-Bank KA

k00alaBaer 21.02.2025 06:56
margarita_s_a schrieb:

Glückwunsch zur offiziellen Bewilligung.
Hat L-Bank Stuttgart oder L-Bank Karlsruhe ihre Unterlagen bearbeitet?
Das war die L-Bank Karlsruhe
Glückwunsch an Alle die den Vertrag bekommen haben

SaS1006 21.02.2025 08:56
Hallo an alle die vllt bereits Geld ausbezahlt bekommen haben. Auf welches Konto habt ihr das auszahlen lassen? Auf eure Hausbank?
Oder gibt es Anbieter bei denen man dann hier Beträge selber anweisen kann?

Paulari 21.02.2025 13:49
Hope333 schrieb:

Vielen Dank für deine Antwort.

Vielleicht hab ich es falsch ausgedrückt.
Zur Erklärung unserer Situation:

Wir haben eine Bestandsimmobilie gekauft und erfüllen alle Kriterien.
Fast alle, leider bekomme ich seit 5 Jahren immer wieder einen befristeten Arbeitsvertrag (Sonderfall, ist in der Branche so zulässig)

Daher haben wir Anfang Januar eine Ablehnung bekommen, ausser ich könnte einen unbefristeten Arbeitsvertrag vom selben Arbeitgeber nachweisen. Durch Versetzung in einen anderen Fachbereich, konnte ich diesen nun nachreichen.
Da ich momentan in Elternzeit bin und erst nächstes Jahr im Februar wieder arbeiten gehe, meinte die L-Bank, wir bekommen eine Bewilligungsreife mit aufschiebender Bedingung (3 Gehaltsnachweise, also Februar, März, April 2026)
Also bekommen wir frühestens im Mai 2026 Geld ausbezahlt.
Da jetzt aber nichts davon in dem Schreiben steht, haben wir die leise Hoffnung, das sie es doch einfach so akzeptieren.
Vielleicht hatte jemand schon so einen ähnlichen Fall?
Würde so eine Bedingung in der vorläufigen Bewilligungsreife stehen?

Hi,

ich kann dir leider nicht weiterhelfen, aber vielleicht du uns. Wir erfüllen auch alle Kriterien. Haben schon einen Vertrag mit Bauunternehmen mit aufschiebender Bedingung unterschrieben. Und planen schon mit Architekt. Das einzige, das uns von der Beantragung des Z20 noch abhält, ist, dass meine Frau zwar einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben hat. In diesem ist festgehalten, dass sie ab September unbefristet als Beamtin arbeitet, auch die Besoldung steht fest. Der Vertrag enthält nur den Vorbehalt, dass sie ihre letzte Prüfung, die sie in Mai ablegen wird, bestanden haben muss, dass der Vertrag rechtsgültig ist. Bisher dachten wir, dass wir auf die Rechtsgültigkeit des Vertrages warten müssen. Deine Beschreibung macht uns nun Hoffnung, dass wir vielleicht jetzt schon einen Antrag stellen können. Also, dass wir dann den ganzen Prozess bis zur Bewilligung eben auch mit einer aufschiebenden Bedingung durch die L-Bank schon starten können. Und den Arbeitsvertrag, sobald er nach der Prüfung rechtsgültig ist, einfach nachreichen können, um die aufschiebende Bedingung der L-Bank aufheben zu können. Hältst du das nach deinen Erfahrungen für möglich? Kennst du offizielle Dokumente o.Ä. wo über eine solche aufschiebende Bedingung durch die L-Bank etwas konkretes steht?

Danke und selbst viel Erfolg!

Häusle25 21.02.2025 22:39
Liebe Häuslebauer,

Wir erfüllen bis auf die Einkommensgrenze vsl. alle Z15 Kriterien,
kann mir jemand bei den nachfolgenden Fragen ggf. weiterhelfen?

  • Bei einem ersten Gespräch mit meiner Wohnraumförderstelle erhielt ich die Information, dass zwar das Einkommen meiner Frau (aufgrund der 24-monatigen Elternzeit) mit 0 EUR bewertet wird, jedoch die von mir geplanten 2 Monate Elternzeit (trotz Ausfall des Einkommens) mit zwei vollen (theoretischen) Bruttomonatsverdiensten bei der Ermittlung der Einkommensgrenze bewertet werden. Begründet wurde dies damit, dass 2 Monate Elternzeit keine nachhaltige Veränderung des Einkommen darstellen. Ich konnte im LWoFG nichts dergleichen finden, kann die Wohnraumförderstelle dies so argumentieren?
  • Gem. §12 (1) LWoFG sind für die Einhaltung der Einkommensgrenze Maßgebend die zum Zeitpunkt des Antrags geltenden Verhältnisse (unter Berücksichtigung der für die 12 Monate nach Antragstellung zu erwartender Änderungen).
  • Ich möchte/kann einen Teil meines Bruttomonatsverdienst auf ein Zeitwert-/Sabbaticalkonto einzahlen, um mir im laufenden und folgenden Jahr eine Auszeit für die Kinderbetreuung zu ermöglichen. Dadurch reduziert sich nachweislich, "nachhaltig" (und der Einkommensgrenze entsprechend) mein erwartetes Gesamtjahreseinkommen. Lässt sich so das Einhalten der Einkommensgrenze sicherstellen?

  • Wir möchten ein stark sanierungsbedürftiges Haus OG Eigennutzung (z15) mit einer barrierefreien EG Mietwohnung (nicht Teil der z15 Förderung) für meine pflegebedürftigen Eltern erwerben. Bei der Sanierung fallen ca. 1/3 der Kosten als sofort steuerlich abzugsfähige (Werbungs-)Kosten für die Mietwohnung an. Können diese als "erwartete Werbungskosten" bei der Ermittlung der Einkommensgrenze gewertet werden oder zählen grundsätzlich nur die Werbungskosten aus den vorangegangenen Einkommensteuerbescheiden?
  • Kann jemand einen auf Z15 spezialisierten Finanzdienstleister empfehlen? (gerne auch als private Nachricht)

Vielen Dank für eure Hilfe!
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