L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?

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GeraldG

(zu) 1. Wurde dieses Vorgehen bei euch rechtlich begründet? Es hat ja abhängig der Dauer der Elternzeit starken Einfluss und der Gesetzgeber macht bei der Berechnung von Einkommensgrenzen und tragbaren Belastungen ja bewusst eine Unterscheidung bei Thema Elternzeit.
Das ist kein Gesetz sondern die Umsetzung der Richtlinie. Diese sind meist intern festgelegt ("Verwaltungsvorschriften") und du kannst die höchstens erfragen, und auch mir wurde es genau so erklärt, von daher ist das Vorgehen so einheitlich und damit wenig anfechtbar. Beispielsweise wurde mir gesagt (wenn ich mich richtig erinnere) dass beispielsweise Einmalzahlungen dort nicht oder nur zu Teilen einberechnet wurden. Beispielsweise die Corona-Hilfen, die werden ja nur einmal gezahlt und kommen nicht wieder.

(zu) 2. Das kann ich grundsätzlich nachvollziehen. Dieser Logik folgend würde es aber bedeuten, dass eine Auszahlung aus dem Langzeitkonto nicht zur Einkommensgrenze zählen würde. Ansonsten würde dasselbe Gehalt zweimal bewertet werden. Für mich wäre logisch nach dem Zuflussprinzip vorzugehen, also Einkommen dann zu werten, wenn es tatsächlich oder absehbar (innerhalb 12 Monate) zu unmittelbar verfügbarem Einkommen wird.
Wie geschrieben werden Einmalzahlungen nicht oder nur teilweise (irgendwas war auch mit einem Drittel, ist aber zu lange her) eingerechnet.
Das Vorgehen der L-Bank ist meiner Meinung nach konsistent und man kann einfach fragen. Sie haben natürlich auch die Pflicht die knappen Gelder gerecht zu verteilen. Und nur weil man eine Variante konstruieren kann um genau für 12 Monate die Voraussetzungen zu erfüllen heißt das nicht, dass das durchgeht. Vielleicht kann man das so sehen: Wenn man nicht wüsste, dass das Gehalt der nächsten 12 Monate wichtig ist, um man dann die Bedingungen erfüllt, bekommt man das Geld zu Recht. Bei allem anderen ist das schon ein Zugehen der L-Bank auf einen. Vorrübergehende Teilzeit kann ich persönlich dafür nicht nachvollziehen, aber wie gesagt, das wird intern ermittelt und für die Zukunft so festgehalten um beim nächsten wird diese Ausnahme entsprechend angewendet oder nicht.
 
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MrNiceGuy

Muss etwas beachtet werden, wenn ein Grundstückskauf bevorsteht? Spielt es eine Rolle, ob der L-Bank-Antrag vor oder danach gestellt wird? Und benötigt es bereits bei Antragstellung Architektenpläne und Berechnungen? Oder reicht das Angebot aus, in dem Kaufpreis und Maße stehen? Der Architekt kommt nämlich erst nach Unterzeichnung ins Spiel.

Beim Hausanbieter wollen wir nun zeitnah unterschreiben. Hier ist es wichtig, dass eine Klausel (Vertrag nichtig, wenn L-Bank-Darlehen platzt) integriert wird, korrekt?

Danke für eure Hilfe.
 
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GeraldG

Grundstück haben wir vorher gekauft.

Der Antrag kann erst gestellt werden nachdem das Haus fertig geplant wurde. Das geht nicht bevor der Architekt dazu kommt. Es müssen teilweise Teile des Baunantrags zur Beantragung abgegeben werden.
Lediglich die KFW40 Verlängerung geht wohl noch beim Landratsamt durch sofern auf dem Angebot vermerkt. Die richtige Berechnung muss erst der L-Bank ein paar Monate später nachgeliefert werden.
 
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Paulari

Ich habe vor 30 Minuten mit der L-Bank telefoniert. Dort hieß es, dass die Bundesmittel auf Freigabe warten. Es hieß auch, dass die Anträge und damit die Bearbeitungszeiten deutlich zurückgehen. Aus hier unwichtigen Gründen hat die Dame mich sogar darüber informiert, dass es sein kann, dass Anträge demnächst direkt durchbearbeitet werden können. Sprich, dass die Bewilligung nicht mehr vorläufig, sondern direkt ausgestellt werden kann. Vielleicht hilft jemandem diese Info, die Situation einzuschätzen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.07.2025
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