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goalkeeper
So schlimm war das auch nicht...Das arme Schwein, welches die Verteilung für die Fußbodenheizung anbringen musste. (Ich glaub zumindest, dass es das ist, da unten in der Ecke des HAR?).
So schlimm war das auch nicht...Das arme Schwein, welches die Verteilung für die Fußbodenheizung anbringen musste. (Ich glaub zumindest, dass es das ist, da unten in der Ecke des HAR?).
Nein, nach meiner Meinung eher Käse aus Holland. Sachmangel wäre gewesen, das Grundstück von einem privaten Verkäufer hätte erlitten, daß die Erschließung "auf Putz" erfolgt. Hier liegt aber etwas ganz anderes vor, das ich auch eher einen "dauerhaften Hausfriedensbruch" nennen würde: die Gemeinde schüttet vor dem Grundstück eine Straße auf (nebenbei: in einem Maße, das m.E. eine genehmigungspflichtige und da nicht abgeböscht auch Nachbar-zustimmungspflichtige Geländeveränderung darstellt); noch dazu ist hier der Schädiger in Personalunion der Grundstücksverkäufer. D.h. dem Verkäufer war der drohende Nachteil nicht nur bekannt, er hat sie sogar selbst und sehr wahrscheinlich vorsätzlich (weil der Zweck der Kostenersparnis vermeintlich die Mittel heilige) herbeigeführt. Keine geschehene Verschlechterung, sondern ein herbeigeführter Schaden. Das sehe ich von hier aus ohne Brille, daß Dein Anwalt nicht "Liebling Kreuzberg" ist. Mindestens dessen Freund, der Verfahrensfuchs Dr. Wolter, hätte die Gemeinde hier Mores gelehrt.Ansonsten hatte ich von einem Anwalt auch diese Geschichte mit dem tieferliegenden Grundstück prüfen lassen: auch hier keine Chance was zu erreichen, da eine Sachmängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen wird - nun ja...Schnee von gestern.
Ich meine die Fensterbänke und nicht den Rahmen - die sind ja nur mit drei Schrauben befestigt.Was soll das schon kosten!? Ist ja nichts anderes wie komplett neue Fester! Der Ausbau wird ja schon fast soviel kosten wie das Glas.