Y
ypg
Der Eigentümer hat _keinen_ Vertrag mit dem Makler, ihr habt ihn. Punkt.das blöde ist hier ja, das ihr beim Makler schon was unterschrieben habt. ein weg wäre jetzt ggf über die Methode, das der Makler gar keinen Auftrag vom Eigentümer hat und somit euch das Grundstück gar nicht verkaufen kann. wird nur schwierig das zu beweisen. wenn der Eigentümer doch irgendwas irgendwo unterschrieben hat werdet ihr die Provision doch zahlen müssen.
alternativ könnte man auch warten bis der vertrag zwischen Makler- Eigentümer endet (eventuell) oder ihr sprecht mit den Eigentümer, ob ihr zb die Courtage teilt oder ähnliches (je nach Angebot nachfrage).
wieso das Bestellerprinzip beim verkauf nicht gilt versteht auch nur ein immobilienkorrupter Politiker...
Und wozu der Anwalt? Ihr geht ja mit dem Makler ansonsten keine Verpflichtung ein, bezieht sich nur auf dieses Grundstück.
Einen Anwalt kannst Du in diesem Fall meiden, da Du eindeutig mit der Unterschrift etwas eingegangen bist.