Falsche Angaben zum Grundstück im expose

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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P

Payday

das blöde ist hier ja, das ihr beim Makler schon was unterschrieben habt. ein weg wäre jetzt ggf über die Methode, das der Makler gar keinen Auftrag vom Eigentümer hat und somit euch das Grundstück gar nicht verkaufen kann. wird nur schwierig das zu beweisen. wenn der Eigentümer doch irgendwas irgendwo unterschrieben hat werdet ihr die Provision doch zahlen müssen.
alternativ könnte man auch warten bis der vertrag zwischen Makler- Eigentümer endet (eventuell) oder ihr sprecht mit den Eigentümer, ob ihr zb die Courtage teilt oder ähnliches (je nach Angebot nachfrage).
wieso das Bestellerprinzip beim verkauf nicht gilt versteht auch nur ein immobilienkorrupter Politiker...
 
F

funky123

Ja diese Methode habe ich auch schon Mal Kopf. Also der Verkäufer hat definitiv nichts unterschrieben. Er wurde, wie bereits geschrieben, angerufen und gefragt ob der Makler seine Anzeige auch auf deren Seite stellen dürften. Ich werde mir morgen mal einen beratungstermin beim Anwalt besorgen. Übernimmt so etwas wohl die Rechtsschutzversicherung?

Danke für die ganzen antworten !
 
Y

ypg

das blöde ist hier ja, das ihr beim Makler schon was unterschrieben habt. ein weg wäre jetzt ggf über die Methode, das der Makler gar keinen Auftrag vom Eigentümer hat und somit euch das Grundstück gar nicht verkaufen kann. wird nur schwierig das zu beweisen. wenn der Eigentümer doch irgendwas irgendwo unterschrieben hat werdet ihr die Provision doch zahlen müssen.
alternativ könnte man auch warten bis der vertrag zwischen Makler- Eigentümer endet (eventuell) oder ihr sprecht mit den Eigentümer, ob ihr zb die Courtage teilt oder ähnliches (je nach Angebot nachfrage).
wieso das Bestellerprinzip beim verkauf nicht gilt versteht auch nur ein immobilienkorrupter Politiker...
Der Eigentümer hat _keinen_ Vertrag mit dem Makler, ihr habt ihn. Punkt.
Und wozu der Anwalt? Ihr geht ja mit dem Makler ansonsten keine Verpflichtung ein, bezieht sich nur auf dieses Grundstück.
Einen Anwalt kannst Du in diesem Fall meiden, da Du eindeutig mit der Unterschrift etwas eingegangen bist.
 
D

DG

Zumal ich nach der nun geäußerten Beschreibung eher davon ausgehe, dass das Grundstück eben doch als "voll erschlossen" gilt. Wenn Kanal etc. in der Straße liegen, dann ist das so, völlig normaler Vorgang also.

Der Haken liegt hier im unterschiedlichen Verständnis von "voll erschlossen". Das bezieht den Hausanschluss _nicht_ mit ein, was für Laien allerdings ein falsche Freunde ist - der Begriff klingt, als wenn man da nichts mehr machen müsste, was aber nicht der Fall ist.

Insofern und wenn das alles ist: Grundstück kaufen, Haken dran, fertig.

MfG
Dirk Grafe
 
Y

ypg

Wie @Dirk Grafe es sagt, fällt mir auch ein:
Unser Grundstück war auch "voll erschlossen", zahlen mussten wir dafür natürlich einen hohen 5-stelligen Betrag. Insofern muss ich sagen ...
... Zählt eh nur, was im Vertrag steht, ein Exposé ist eine Offerte, und der Begriff ist für Laien irreführend.
 
Zuletzt bearbeitet:
H

HilfeHilfe

Den Gang kannst du dir sparen. Beste Lösung ist das Gespräch mit dem Makler zu suchen und sich ggfl auf einen Betrag X zu einigen ( ist aber nur Laienmeinung)
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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