W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Grundstück an Sohn übertragen, Tochter vertraglich ausschließen


Erstellt am: 11.02.14 07:27

elaxel8411.02.14 07:27
Hallo,

und zwar haben meine Eltern ein Grundstück, dass sie mir gern übertragen möchten, damit ich ein Haus bauen kann.

Nun habe ich eine Schwester, die laut Gesetz bis zu 50% in den nächsten 10 Jahren juristisch geltend machen könnte. Solange man sich gut versteht, ist dieses Thema eigentlich keines. Doch geht sie mal vor Gericht, muss ich ihr ja bis zu 50% Grundstück geben, worauf dann mein Haus stehen würde.

Meine Frage ist daher: Ist es denn möglich und auch rechtsbindend im Vornherein mit meiner Schwester ein Vertrag zu schließen, das sie jede Ansprüche an dem Grundstück ausschlägt? Oder gilt so etwas vor Gericht nicht? Gibt es evtl. noch andere Möglichkeiten?

Vielen Dank im Voraus.
Wastl11.02.14 08:53
Halbwissen: Deine Eltern können dir das Grundstück doch schenken? Wieso hat deine Schwester dann Anspruch darauf? Im Todesfall deiner Eltern könnten deine Eltern vorab ein Testament verfassen, in dem sich dich als alleinigen Erben für dieses Grundstück ausweisen?
Mir ist nicht klar wo du den 50% juristischen Anspruch deiner Schwester ableitest. Deine Eltern bestimmen wer was und wie viel erbt. Das muss nur "testamentarisch" festgehalten werden. Deine Schwester hat im schlimmsten Fall nur Anspruch auf den "Pflichtteil". Es gibt dann noch ein paar Fallstricke wegen Pflegeversicherungen und so Geschichten. Sprich wenn deine Eltern Pflegefälle werden und sich die Pflege nicht Leisten können, kann die Pflegeversicherung auch auf die Kinder zurückgreifen und "kürzlich" verkaufte / vererbte Geschenke zurückfordern. Aber auch hier bin ich absoluter Laie.
Im schlimmsten Fall kaufst du das Grundstück von deinen Eltern.
Koempy11.02.14 08:55
Am besten du gehst zu einem Anwalt, der sich mit Erbschaftsrecht und Schenkungen auskennt. Dann bist du auf der sicheren Seite.
elaxel8411.02.14 09:00
Mir geht es, wie du richtig geschrieben hast, um den "Pflichtteil", der nach 10 Jahren erst verjährt. Meine Kenntnisse dazu sind, dass es nicht nur im Todesfall eintritt, sondern auch, wenn meine Eltern noch leben. So zumindest die Information eines Notars vor einigen Monaten.

Jedoch, und da machst du mich in der Sache nachdenklich ... wenn ich etwas Kaufe, sollte eigentlich meine Schwester keine Ansprüche haben dürfen.
HilfeHilfe11.02.14 09:25
elaxel84 schrieb:
Mir geht es, wie du richtig geschrieben hast, um den "Pflichtteil", der nach 10 Jahren erst verjährt. Meine Kenntnisse dazu sind, dass es nicht nur im Todesfall eintritt, sondern auch, wenn meine Eltern noch leben. So zumindest die Information eines Notars vor einigen Monaten.

Jedoch, und da machst du mich in der Sache nachdenklich ... wenn ich etwas Kaufe, sollte eigentlich meine Schwester keine Ansprüche haben dürfen.


Hallo,

genau kaufen. Aber du kaufst es doch deinen Eltern nicht ab ? Und wenn du auf die Idee kommst das es weit unter dem Wert abgekauft wird behaupte ich mal das die Schwester auch auf der Matte steht. Ab zum Fachanwalt.
Der Da11.02.14 10:08
Sollten deine Eltern sterben, wird der Pflichtteil an die Kinder aufgeteilt. Haben deine Eltern vorab die Erbmasse durch eine Schenkung verringert, muss dieser Anteil hinzugezählt werden.
Ich glaube es werden Schenkungen der letzten 10 Jahre berücksichtigt.
Das heisst du müsstest deine Schwester auszahlen, was ja auch nur fair wäre.
Meines Wissens kann sie nicht das halbe Grundstück in Besitz nehmen, oder den Abriss anordnen... was wahrscheinlich auch nicht in ihrem Sinne ist.

Aber um wirkliche Sicherheit zu haben, solltet ihr A einen Familienrat abhalten, und alles komplett besprechen. Wir haben das in unserer Familie getan, und
ich werde zum Beispiel auf das Erbe meiner Eltern zu gunsten meiner kleineren geschwister verzichten, da ich für mich selbst sorgen kann,
und auch genügen monetäre Mittel habe um mein Haus eigenständig zu zahlen.
ich denke, in einer intakten Familie kann man sowas besprechen.
Danach sollte man das durch einen Notar oder Anwalt verifizieren lassen.
grundstückanspruchpflichtteilgerichtansprücheanwaltschenkungen