Grundrissoptimierung Stadtvilla + Aufschüttüberlegung

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Zuletzt aktualisiert 01.05.2024
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Tarnari

Tarnari

Will jetzt kein spielverderber sein. Aber natürlich wird sich der Grundriss oben ändern. Ihr braucht eine Treppe in den Keller. Die wird ja im jetzigen Grundriss nicht berücksichtigt sein. Dadurch ändert sich alles, wahrscheinlich auch die Statik.
 
P

pagoni2020

@Shiny86 all diese Fragen sollkte Dir doch aber Dein GU/Planer beantwortet haben können, wenn von dortiger Seite plötzlich das bisher geplante Haus über den Tisch gewürfelt wird.
ich frage micn aber, warum sie das von sich aus tun, wenn Dein Plan doch weitgehend fertig war bzw. schon beim Bauamt eingereicht ist.
Natürlich kannst Du nicht einfach einen Keller unterschieben, denn durch einen solchen ergeben sich nach völlig neue/andere Gegebenheiten/Möglichkeiten, nicht zuletzt auch für die Wohnräume, Zugänge etc.
Dann bist Du quasi wieder nahe Null, was ja letztlich der bessere Weg sein kann für Deine Wunschplanung; der günstigere wird es sicher nicht sein und dass ein Keller mal so nebenbei kostenneutral erstellt würde halte ich für fragwürdig bzw. würde mich der gesamte Kontext dazu interessieren.
 
11ant

11ant

Es könnte im Bebauungsplan gewisse Vorgaben geben, z.B. Geschosszahl.
Aber natürlich wird sich der Grundriss oben ändern. Ihr braucht eine Treppe in den Keller. Die wird ja im jetzigen Grundriss nicht berücksichtigt sein.
und dass ein Keller mal so nebenbei kostenneutral erstellt würde halte ich für fragwürdig bzw. würde mich der gesamte Kontext dazu interessieren.
Auch ich bin hier verwundert, denn das Gelände gab nach meiner bisherigen spärlichen Kenntnis keine Indikation für einen Mußkeller her. Dieser würde meines Erinnerns im Maximum deutlich weniger als kniehoch herausschauen, also weit, weit entfernt von einem Vollgeschoss. Die Treppe ist berücksichtigt und würde lediglich in den Keller weiterführen, wo aktuell Abstellraum unter der Treppe vorgesehen wäre, d.h. eine Besen- (oder war es eine Speise-?) Kammer würde von unter der Treppe in den Keller verschoben (respektive dem dorthin verschobenen HAR nachrücken). Änderungen der bestehenden Geschoßpläne hinsichtlich der Aufteilung sehe ich als nicht für fünf Pfennig sinnvoll an.
 
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pagoni2020

Auch ich bin hier verwundert, denn das Gelände gab nach meiner bisherigen spärlichen Kenntnis keine Indikation für einen Mußkeller her. Dieser würde meines Erinnerns im Maximum deutlich weniger als kniehoch herausschauen, also weit, weit entfernt von einem Vollgeschoss. Die Treppe ist berücksichtigt und würde lediglich in den Keller weiterführen, wo aktuell Abstellraum unter der Treppe vorgesehen wäre, d.h. eine Besen- (oder war es eine Speise-?) Kammer würde von unter der Treppe in den Keller verschoben (respektive dem dorthin verschobenen HAR nachrücken). Änderungen der bestehenden Geschoßpläne hinsichtlich der Aufteilung sehe ich als nicht für fünf Pfennig sinnvoll an.
Vlt.habe ich das unklar ausgedrückt und auch ein unterzuschiebender Keller wäre baulich/baurechtlich nicht das Problem.....
MMn wäre es zumindest für mich so, dass ich mit einem bereits vorab bestehenden Wunsch nach einem Keller vermutlich zu einem anderen Wohngrundriss gelangen würde und mich dazu noch der plötzliche Einwurf seitens des/r Planers/Baufirma NACH Einreichtung des Baugesuches verwunderte. Vlt. habe ich aber auch etwas nicht gelesen....mit Sicherheit sogar, wenn ich die Anzahl der Seiten sehe
 
11ant

11ant

Vlt. habe ich aber auch etwas nicht gelesen....mit Sicherheit sogar, wenn ich die Anzahl der Seiten sehe
Wo sonst sollte man konfus werden können, wenn nicht im Thread von Prinzessin Shiny ? - selbst mir ist die sonst "angeborene" kölsche Fähigkeit, zwischen jeck und bekloppt zu unterscheiden, hier zuweilen schon streckenweise abhanden gekommen.
 
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