Deutsche Massivhaus insolvent ?

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T

trilino

zudem wenn Herr Bornkessel erst verlauten läßt, er will der DM helfen so ist dieses schon seltsam. Die Bauherren, welche gesetzlich am wenigstens geschützt sind erwähnte er nicht. Für mich auch kein Wunder sitzen Sie doch der überwiegenden Mehrheit nicht in Thüringen und sorgen somit nicht für eine Wiederwahl.
Als Hilfe würde ich ansehen, wenn die Bauherren und die Handwerker / Lieferanten unterstützt würden. Die Fa. DM ist da nur Nebensache. Diese 50 Arbeitsplätze spielen im Gegensatz zu den Hunderten anderer und den Existenzen keine Rolle.
Aber wie gesagt er ist MDL Thüringen.....
 
K

Klaus100

Herr Bornkessel hätte sich mal über die Herrn GF der DM informieren sollen und sich nicht als Retter aufspielen.Da hätte er erkannt das es keinen Sinn macht DM zu retten, nicht mit den GF.
die Absicht war vielleicht lobenswert aber die Ausführung war sehr unterirdisch. in der Schule würde ma sagen "danke 6 setzen" !!
 
C

conny

Guten Morgen Herr Broenner,

da sich mich ja namentlich anschreiben..

antworte ich Ihnen auch gerne direkt.

Falls Sie den Eindruck haben, ich will Ihren Kollegen angreifen, weiß ich nicht auf welchen Artikel sich Ihre Vermutung stützt?

Aber, vllt. überlegen Sie mal gemeinsam, ob es eine Möglichkeit gibt auch die Banken ( in dem Falle war es glaube ich die ING-DiBa ) mit ins Boot zu nehmen.

Sie wissen besser als ich, wie man via Presse auch Bänker bewegen kann...

Mir geht es einzig und allein darum, Gedankenanstösse zu geben, derweil es hier eine Menge Bauherren gibt, die kurz vor dem finanziellen Ruin stehen.

Wenn Sie und Ihre Partei, die Möglichkeit hat, wenn auch nur einigen zu helfen, dann macht das Forum einen Sinn!!
Dabei, ist mir die Parteizugehörigkeit völlig egal!

In der Hoffnung, dass möglichst alle einigermaßen aus der Katastrophe herauskommen, bitte ich Alle, die helfen können und wollen um Ihre konstruktive Mithilfe..

vielen Dank

Conny
 
Ö

ösi2

Es wird leider immer "nette Mitmenschen und Geschäftsleute" geben die aus einer Situation heraus wie hier noch Profit schlagen wollen.
Darum höchste Vorsicht.................
 
L

Lumedes

ist DM insolvent ???

Habe heute einen Brief vom Herr Breitenbücher bekommen seines zeigen Insolvenzverwalter. Darin kann man den Beschluss von 09,03,2009 lesen


weiss jemand ob die Firma jetzt in Insolvent gegangen ist da ja der Insolventverwalter sich eingeschaltet hat???
sind jetzt alle Verträge hinfällig da DM ja in einer Insolventkeine Häuser bauen kann und jeder Vertrag hinfällig sind???
 
B

Bauherrennotruf

ACHTUNG >>> Betrifft Schreiben von Insolvenzverwalterin!

Hallo betroffene Bauherren!

Nach meiner heutigen Information, hat die Insolvenzverwalterin bei der DM erst mal die Debitoren (offenen Rechnungen an Bauherren) aus dem Computer der DM geholt.
Nach hören und sagen konnte Sie, bzw. ihre Angestellten, die beiden Gesellschafter oder einen GF nicht ausfindig machen!

Anhand dieser Liste sollen nun alle Bauherren, bei denen noch Rechnungen zu stellen, oder offen sind, angeschrieben werden. Insofern werden wohl die meisten Bauherren in den nächsten Tagen Post von ihr bekommen!

Wie bereits mehrfach beschrieben, sind diese Anschreiben mit dem nötigen Abstand zu betrachten.

Ich war heute bei meinem Baufachanwalt und Notar, der mich im Bauherrennotruf seit Jahren mit unterstützt.
Wir sind die uns vorliegenden Bauverträge durchgegangen und haben in den meisten Fällen nun Sachverhalte feststellen können, die eine außerordentliche Kündigung, mit dem gesetzlichen Anspruch auf Zurückbehaltungsrecht, für den zu erwartenden Schadenersatz und unfertige vertraglich geschuldete Leistungen, rechtfertigen.

Zur Zeit helfe ich mehr als 49 betroffene Bauherren, für die wir eine rechtmäßige außerordentliche Kündigung vorbereiten. So sind die Bauherren auf der sicheren Seite und brauchen keine Fristen und Nachfristen mehr setzen.

Das Insolvenzverfahren ist derzeit wohlbemerkt >>> noch nicht <<< eröffnet, so dass der direkte Ansprechpartner im noch die Deutsche Massivhaus GmbH ist.
Die Insolvenzverwalterin ist nur zu Sicherung des Kapitals, falls ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, vom Insolvenzgericht eingesetzt worden.

Ich betone ausdrücklich, den Gerüchten nach, sollen Bauvertragsakten verschwunden sein. Besonders die, welche sich noch in der Baubeginnphase befinden. Doch die Ermittlungen danach soll schon im vollem Gange sein.

Also noch mal!

1. Eine Insolvenz ist zur Zeit nicht eröffnet (Aussage Amtsgericht Gera)
2. Es besteht daher auch im allgemeinen kein Recht zur außerordentlichen
Kündigung.
3. Für eine außerordentliche Kündigung bedarf es handfester Beweise eines
schweren Vertragsbruchs. Einstellung der Arbeiten oder der derzeitige
Stand des Insolvenzverfahrens reichen dafür nicht aus. Also Frist,
Nachfrist und letzte Frist mit Kündigungsandrohung, falls keine andere
beweiskräftige Sachlage eintritt.
4. Egal bei welcher Form einer Aufforderung zur Zahlung, ... vom
gesetzlichen Rückbehaltungsrecht, bis zur Aufklärung der Sachverhalte,
Gebrauch machen. Das heißt nicht, dass man das Geld ausgeben darf.
5. Bis zur endgültigen Vertragsauflösung keinerlei andere Verträge
schließen, da sonst die DM (Insolvenzverwalterin) das Recht zur
außerordentlichen Vertragsaufkündigung mit Schadensersatzanspruch
hat. Kann sehr teuer werden.
6. Angebote zur Entlassung aus dem Vertrag gegen Zahlung eines,
welchen auch immer bezeichneten Betrages, erst mal außen vor halten,
da Sie in der Regel gar nicht zahlen müssen.
7. Angebote der Insolvenzverwalterin, Ihr Bauvorhaben zu Ende zu führen,
entbehren jeder Grundlage, weil Sie nicht das Recht, noch die Erfahrung
zum Führen eines Bauunternehmens besitzt. Zudem müßte Sie
Ersteinmal die Deutsche Massivhaus GmbH wieder nach den
gesetzlichen Vorschriften versichern, eine Haftungszusage und eine
Erfüllungsbürgschaft beibringen.

Alle in diesem Beitrag eingestellten Aussagen beruhen auf den Aussagen meines Rechtsanwaltes und Notars. Ich betone nochmals ausdrücklich, dass ich keinerlei Rechtsberatung ausübe, noch ausüben darf. Deshalb werde ich in diesen Punkten von meinem Rechtsanwalt und Notar begleitet, der dazu berechtigt ist.

Mit freundlichen Grüßen
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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