ACHTUNG >>> Betrifft Schreiben von Insolvenzverwalterin!
Hallo betroffene Bauherren!
Nach meiner heutigen Information, hat die Insolvenzverwalterin bei der DM erst mal die Debitoren (offenen Rechnungen an Bauherren) aus dem Computer der DM geholt.
Nach hören und sagen konnte Sie, bzw. ihre Angestellten, die beiden Gesellschafter oder einen GF nicht ausfindig machen!
Anhand dieser Liste sollen nun alle Bauherren, bei denen noch Rechnungen zu stellen, oder offen sind, angeschrieben werden. Insofern werden wohl die meisten Bauherren in den nächsten Tagen Post von ihr bekommen!
Wie bereits mehrfach beschrieben, sind diese Anschreiben mit dem nötigen Abstand zu betrachten.
Ich war heute bei meinem Baufachanwalt und Notar, der mich im Bauherrennotruf seit Jahren mit unterstützt.
Wir sind die uns vorliegenden Bauverträge durchgegangen und haben in den meisten Fällen nun Sachverhalte feststellen können, die eine außerordentliche Kündigung, mit dem gesetzlichen Anspruch auf Zurückbehaltungsrecht, für den zu erwartenden Schadenersatz und unfertige vertraglich geschuldete Leistungen, rechtfertigen.
Zur Zeit helfe ich mehr als 49 betroffene Bauherren, für die wir eine rechtmäßige außerordentliche Kündigung vorbereiten. So sind die Bauherren auf der sicheren Seite und brauchen keine Fristen und Nachfristen mehr setzen.
Das Insolvenzverfahren ist derzeit wohlbemerkt >>> noch nicht <<< eröffnet, so dass der direkte Ansprechpartner im noch die Deutsche Massivhaus GmbH ist.
Die Insolvenzverwalterin ist nur zu Sicherung des Kapitals, falls ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, vom Insolvenzgericht eingesetzt worden.
Ich betone ausdrücklich, den Gerüchten nach, sollen Bauvertragsakten verschwunden sein. Besonders die, welche sich noch in der Baubeginnphase befinden. Doch die Ermittlungen danach soll schon im vollem Gange sein.
Also noch mal!
1. Eine Insolvenz ist zur Zeit nicht eröffnet (Aussage Amtsgericht Gera)
2. Es besteht daher auch im allgemeinen kein Recht zur außerordentlichen
Kündigung.
3. Für eine außerordentliche Kündigung bedarf es handfester Beweise eines
schweren Vertragsbruchs. Einstellung der Arbeiten oder der derzeitige
Stand des Insolvenzverfahrens reichen dafür nicht aus. Also Frist,
Nachfrist und letzte Frist mit Kündigungsandrohung, falls keine andere
beweiskräftige Sachlage eintritt.
4. Egal bei welcher Form einer Aufforderung zur Zahlung, ... vom
gesetzlichen Rückbehaltungsrecht, bis zur Aufklärung der Sachverhalte,
Gebrauch machen. Das heißt nicht, dass man das Geld ausgeben darf.
5. Bis zur endgültigen Vertragsauflösung keinerlei andere Verträge
schließen, da sonst die DM (Insolvenzverwalterin) das Recht zur
außerordentlichen Vertragsaufkündigung mit Schadensersatzanspruch
hat. Kann sehr teuer werden.
6. Angebote zur Entlassung aus dem Vertrag gegen Zahlung eines,
welchen auch immer bezeichneten Betrages, erst mal außen vor halten,
da Sie in der Regel gar nicht zahlen müssen.
7. Angebote der Insolvenzverwalterin, Ihr Bauvorhaben zu Ende zu führen,
entbehren jeder Grundlage, weil Sie nicht das Recht, noch die Erfahrung
zum Führen eines Bauunternehmens besitzt. Zudem müßte Sie
Ersteinmal die Deutsche Massivhaus GmbH wieder nach den
gesetzlichen Vorschriften versichern, eine Haftungszusage und eine
Erfüllungsbürgschaft beibringen.
Alle in diesem Beitrag eingestellten Aussagen beruhen auf den Aussagen meines Rechtsanwaltes und Notars. Ich betone nochmals ausdrücklich, dass ich keinerlei Rechtsberatung ausübe, noch ausüben darf. Deshalb werde ich in diesen Punkten von meinem Rechtsanwalt und Notar begleitet, der dazu berechtigt ist.
Mit freundlichen Grüßen