Deutsche Massivhaus insolvent ?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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F

Freund

Wer sind das die Meisten? Fakten! Wer war beim Anwalt? Was sind die Rechtfolgen? Hat schon jemand geklagt? Evtl. eine Sammelklage?
 
K

Klaus100

stehst du auf der Leitung???

Bauherren natürlich. die meisten haben einen Anwalt und kündigen.
Sammelklage gibt es nicht in Deutschland.

in einem anderen Forum, ist leicht zu finden, sind sehr,sehr viele die diesen weg gehen und schreiben auch genau warum.
 
P

Pinky_and_Brain

Hallo,
ich bin auch Bauherr bei der DM und bin aufgrund der Forumsbeiträge, der Anrufe und Gespräche mit meinen Bauunternehmen mehr als verunsichert.
Als Folge meiner Verunsicherung halte ich aktuell einen größeren Betrag zurück, da ich nach Zahlung dieses Betrages an die DM bereits 84% der Gesamtsumme ausgezahlt hätte. Mein Baufortschritt ist allerdings zurzeit noch bei der Fertigstellung der Dachflächen, was nach meiner Einschätzung in keinster Weise den Zahlungen entspricht.

Die Gründe für die Zurückhaltung der Zahlung sind:
· Rohbauer + Dachdecker haben trotz Zahlung meinerseits keinen einzigen Cent gesehen. Begründung der DM: Baumängel müssen behoben werden, nur ich habe keine angezeigt!
· Bauleiter will von seiner Bauleitung wegen ausbleibender Zahlung der DM zurücktreten
· Elektriker verweigert den Beginn der Baustelle bis DM die alten offenen Rechnungen von anderen Baustellen begleicht

Zurzeit habe ich mehrere Optionen über die ich nachdenke:

a) DM bietet mir ein Treuhandkonto an: Sie Mailauszug:
Mit dem Forderungssicherungsgesetz, wurden der Baugeldbegriff und die damit einhergehende Baugeldverwendungspflicht geändert. § 1 Abs. 1 Bauforderungssicherungsgesetz verpflichtet künftig jeden Bauunternehmer das Baugeld, welches er für eine bestimmte Baustelle erhalten hat, auch nur für diese zu verwenden. In Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung hat sich die DM - Deutsche Massivhaus GmbH dazu entschieden, für jedes Bauvorhaben ein separates Konto als Treuhandkonto einzurichten, um hier für die Bauherren die ausschließliche Verwendung ihrer Mittel sicher zustellen. Von diesem Treuhandkonto werden ausschließlich Zahlungen für das jeweilige Bauvorhaben geleistet. Zudem sind die Konten pfändungssicher einem Zugriff Dritter entzogen. Im Falle einer Insolvenz wären hier die Kunden "Aussonderungsberechtigt". Dies bedeutet, dass die Mittel an die Kunden zu übertragen wären und nicht zur Masse fallen.
b) Vorzeitiger Austritt aus dem Vertrag und Einbehaltung des offenes Betrages

Leider bergen beide Optionen Risiken, die ich nicht vollständig einschätzen kann.
Deshalb möchte ich wissen, wie Ihr euch aktuell verhaltet?
Danke
 
G

gru

Aussonderung !

Hallo,
ich bin auch Bauherr bei der DM und bin aufgrund der Forumsbeiträge, der Anrufe und Gespräche mit meinen Bauunternehmen mehr als verunsichert.
Als Folge meiner Verunsicherung halte ich aktuell einen größeren Betrag zurück, da ich nach Zahlung dieses Betrages an die DM bereits 84% der Gesamtsumme ausgezahlt hätte. Mein Baufortschritt ist allerdings zurzeit noch bei der Fertigstellung der Dachflächen, was nach meiner Einschätzung in keinster Weise den Zahlungen entspricht.

Die Gründe für die Zurückhaltung der Zahlung sind:
· Rohbauer + Dachdecker haben trotz Zahlung meinerseits keinen einzigen Cent gesehen. Begründung der DM: Baumängel müssen behoben werden, nur ich habe keine angezeigt!
· Bauleiter will von seiner Bauleitung wegen ausbleibender Zahlung der DM zurücktreten
· Elektriker verweigert den Beginn der Baustelle bis DM die alten offenen Rechnungen von anderen Baustellen begleicht

Zurzeit habe ich mehrere Optionen über die ich nachdenke:

a) DM bietet mir ein Treuhandkonto an: Sie Mailauszug:

b) Vorzeitiger Austritt aus dem Vertrag und Einbehaltung des offenes Betrages

Leider bergen beide Optionen Risiken, die ich nicht vollständig einschätzen kann.
Deshalb möchte ich wissen, wie Ihr euch aktuell verhaltet?
Danke


Zu A: Nachstehender Text wird einiges verdeutlichen !

Aussonderung

Derjenige, der geltend machen kann, dass sich in der Insolvenzmasse Gegenstände befinden, die ihm selbst und nicht dem Schuldner gehören, kann deren Herausgabe (Aussonderung) gemäß §47 InsO verlangen. Dazu muss der Anspruchssteller aussonderungsberechtigt sein und einen Antrag an den Insolvenzverwalter richten.

Wichtigster Fall in der Praxis dürfte die Lieferung von Waren unter Eigentumsvorbehalt sein. Der auszusondernde Gegenstand muss jedoch individuell bestimmbar sein. Vertretbare Sachen nach §91 Baugesetzbuch dürfen noch nicht vermischt sein gemäß §948 Baugesetzbuch.

Aussonderungskriterien sind u. a. Besitz, Eigentum, ein Erbschaftsanspruch, ein schuldrechtlicher Herausgabeanspruch, eine Forderung, der Vorbehaltsverkauf sowie das Immobiliarrecht.

Zu beachten ist, dass der Aussonderungsberechtigte kein Insolvenzgläubiger ist, es sei denn dass sich über die Aussonderung hinaus Forderungen an den Schuldner ergeben haben.

Zu beachten ist auch, dass bei Aussonderungsforderungen nahestehender Personen in der Regel geprüft werden dürfte, wie lange diese Forderungen schon bestehen und ob durch die Aussonderungsforderung eine Schädigung der übrigen Gläubiger verursacht wird. Wurden entsprechende Verträge bis zu zwei Jahre vor der Insolvenz abgeschlossen, so kann ein Straftatbestand vorliegen und die Verträge können angefochten werden.

Zu B:

Die vollständige Einschätzung einer ausserordentlichen Kündigung kann euch nur ein fähiger Rechtsanwalt darlegen ! Fakt ist dass die Kündigungen gegenüber DM immer mehr werden und nicht weniger !
 
Z

Ziroc

@Pinky and Brain

Sowas dir gehts wie uns....
jedoch etwas weiter im Baufortschritt.. bei uns ist noch Trockenbau Fliesen, Treppe und Türen....

aber: unser Bauleiter ist so schon abgesprungen und seit 4 Wochen ist DM nicht fähig einen neuen zu besorgen...Ich kann mir denken warum..denn die ganzen Firmen bei uns (Dachdecker, Gipser, Elektriker) haben auch alle kein Geld bekommen und ich denke sowas spricht sich rum.....leider zu unserem Ärger und wir ham leider nur noch die Schlussrate offen....so ein sch....
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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