B
Baufuchs2
Hallo zusammen,
ich möchte Euch meine Erfahrungen mit dem sogenannten Widerrufsjoker bei Baukrediten schildern. Dabei geht es darum, dass man aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus einem Kredit aussteigen kann, auch wenn die Zinsbindung noch läuft.
Ich hatte 2008 ein Darlehen bei der Ing-Diba abgeschlossen und dafür einen Zins von fast 5 Prozent bezahlt. Als ich von der Möglichkeit eines Widerrufs erfahren habe, habe ich meinen Vertrag kostenlos bei der "Interessengemeinschaft Widerruf" prüfen lassen. Das Ergebnis war, dass mein Vertrag falsch ist und widerrufen werden kann.
Also habe ich die Ing-Diba zuerst selbst angeschrieben. Alles, was ich bekam, war ein Standard-Ablehnungsschreiben. Die Ing-Diba schrieb, dass sie meine Meinung nicht teilt. Danach beauftragte ich einen der Anwälte der IG Widerruf. Da meine Immobilie kein Neubau war, wurden die Kosten sogar von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen.
Der Anwalt schrieb die Ing-Diba an und zitierte diverse Gerichtsurteile, die es zu diesem Kreditvertrag bereits gab. Innerhalb von drei Wochen antwortete die Ing-Diba und machte mir den Vorschlag, den Zinssatz auf 2,0 Prozent zu senken. Dieses Angebot habe ich dann angenommen. Unter dem Strich habe ich meinen Zinssatz mehr als halbiert und dabei gleiche eine Zinsbindung für neue fünf Jahre abgeschlossen. Danach will ich das Haus sowieso verkaufen.
Derzeit scheint die Ing-Diba insbesondere bei Verträgen, die in den Jahren 2007 und 2008 abgeschlossen wurden, diese Angebote zur Zinsreduzierung zu machen. Googelt mal dazu unter dem Stichwort "Ing-Diba Zinssatz halbieren". Es gibt dazu einige Informationen im Netz.
ich möchte Euch meine Erfahrungen mit dem sogenannten Widerrufsjoker bei Baukrediten schildern. Dabei geht es darum, dass man aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus einem Kredit aussteigen kann, auch wenn die Zinsbindung noch läuft.
Ich hatte 2008 ein Darlehen bei der Ing-Diba abgeschlossen und dafür einen Zins von fast 5 Prozent bezahlt. Als ich von der Möglichkeit eines Widerrufs erfahren habe, habe ich meinen Vertrag kostenlos bei der "Interessengemeinschaft Widerruf" prüfen lassen. Das Ergebnis war, dass mein Vertrag falsch ist und widerrufen werden kann.
Also habe ich die Ing-Diba zuerst selbst angeschrieben. Alles, was ich bekam, war ein Standard-Ablehnungsschreiben. Die Ing-Diba schrieb, dass sie meine Meinung nicht teilt. Danach beauftragte ich einen der Anwälte der IG Widerruf. Da meine Immobilie kein Neubau war, wurden die Kosten sogar von meiner Rechtsschutzversicherung übernommen.
Der Anwalt schrieb die Ing-Diba an und zitierte diverse Gerichtsurteile, die es zu diesem Kreditvertrag bereits gab. Innerhalb von drei Wochen antwortete die Ing-Diba und machte mir den Vorschlag, den Zinssatz auf 2,0 Prozent zu senken. Dieses Angebot habe ich dann angenommen. Unter dem Strich habe ich meinen Zinssatz mehr als halbiert und dabei gleiche eine Zinsbindung für neue fünf Jahre abgeschlossen. Danach will ich das Haus sowieso verkaufen.
Derzeit scheint die Ing-Diba insbesondere bei Verträgen, die in den Jahren 2007 und 2008 abgeschlossen wurden, diese Angebote zur Zinsreduzierung zu machen. Googelt mal dazu unter dem Stichwort "Ing-Diba Zinssatz halbieren". Es gibt dazu einige Informationen im Netz.