Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen

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G

goalkeeper

@tomtom79

Wirklich viel gibt es nicht zu berichten. Der Nachbar hatte seinen Widerspruch zur Einstweilligen zurückgezogen und eigentlich sollte es bereits seit Ende Oktober ein Urteil geben - das Gericht lässt sich aber Zeit.

Zwischenzeitlich hat er nun einen neuen Bauantrag eingericht, bei dem er nun fünf cm über unserem Fundament bleibt - Gesamttiefe 2,55m inkl. Bodenplatte. Rohbauinnenhöhe beim Keller liegt dann bei 2,10m. Der Rest bleibt gleich.

Wir werden hierzu allerdings auch noch diverse Fragen haben, da er lt. Bauantrag eine Kellerbodenplatte von 25cm plant. Allerdings sollte darunter ja noch eine 15cm Schotterschicht, so dass er dann wieder tiefer wäre. Der Kontakt ist vollkommen zum erliegen gekommen.

Allerdings hat nun das Viebrockhaus ein Thema mit ihm, da er ja nun ein Streifenfundament benötigt, da er nun höher wie deren Keller baut. Ebenfalls hat er bereits erliche cm tiefer ausgehoben, so dass er nun wieder Material einbringen muss - ein Affentheater.

Allerdings hat sich wohl nun der Bauamtsleiter eingeschaltet, da unsere Nachbarn Widerspruch gegen den Bauantrag eingereicht haben - mal schauen wie die Posse so weiter geht.
 
P

Pinkiponk

Da diese Leute so aggressiv aufgetreten sind, bin ich froh für Euch, dass der Kontakt zum Erliegen kam. Ich hatte mir zwischenzeitlich etwas Sorgen um Euch gemacht. Nun hoffe ich, dass sie das Projekt ganz sein lassen, das Grundstück verkaufen und Ihr "normale", vernünftige Nachbarn bekommt. :) Es gibt wohl keine Möglichkeit, dass Du und Euer anderer Riegel-Nachbar das Grundstück zu zweit kaufen? Oder sich mit anderen Nachbarn zusammen so eine Art "Bauherrengemeinschaft" findet? Es kann ja auch im weiteren Umfeld niemand ernsthaft daran interessiert sein, dass derartig unangenehme Zeitgenossen in der Nähe wohnen.

Noch eine Idee, vielleicht spinnert: Gibt es einen Bebauungszwang? Sonst könnte man daraus vielleicht in irgendeiner Form eine Gemeinschaftseinrichtung (Abenteuerdorf für Kinder, Garagen, Gästehaus ...) machen, je nachdem was der Bebauungsplan erlaubt? In manchen Gemeinden gibt es für solche Unternehmungen Zuschüsse.
 
G

goalkeeper

Und weiter gehts: da ja unser Nachbar jetzt seinen Keller höher umgeplant hat, muss natürlich jetzt das zu tief ausgegrabene Grundstück wieder erhöht werden.

Aber zum Glück hebt ja seit heute sein Kumpel gegenüber aus. Also schüttet man jetzt einfach den Aushub von dem ins Grundstück des Nachbarn und will darauf dann vermütlich gründen. Das ist lehmhaltiger Aushub, den man nie und nimmer vernünftig verdichtet bekommen.

Das nächste Kapitel beginnt...
 
Zuletzt aktualisiert 28.06.2025
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