Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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G

goalkeeper

Das Grundstück ist 141 qm groß und lag damals bei 500€/qm. Wären ca. 35.000 für jeden - mit Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren.

Allerdings wollen wir eigentlich keine 500 € zahlen wenn man bedenkt, dass es vermutlich nie oder nur mit großen Zusatzkosten, bebaut werden kann. Eine Baugemeinschaft kommt definitiv nicht in Betracht.

Die Gemeinde muss lt. Kaufvertrag das Grundstück zurücknehmen - allerdings werden die sicherlich keinen Verlust machen wollen, wenn sie es dann nur als Grünfläche für unter 500 € an uns verkaufen würden. Die Verschlechterung des Zustands hat ja der Nachbar zu verantworten.

Wir werden sehen, welche Auskunft wir von der Gemeinde bekommen und dann entscheiden, wie es weiter geht. Einen Mittelhausnachbarn Nr. 2 möchten wir eigentlich vermeiden, außer, wenn beispielsweise unser GÜ das Grundstück erwerben und bebauen würde. Da könnten wir sicher sein, dass das dann vernünftig ausgeführt wird. Die suchen ja auch ständig nach Grundstücke. Das wäre dann evtl. noch ein Plan B.
 
G

guckuck2

Das wahrscheinlichste Szenario ist die Neuvermarktung durch die Gemeinde.
Da muss man sich jetzt keinen falschen Hoffnungen hingeben.
Das beste für den TE wird ein neuer Bauherr sein, der ohne Keller baut.
 
kbt09

kbt09

Und, wenn ihr schon mit der Gemeinde sprecht, dann die gleich antriggern, dass der jetzige Eigentümer zumindest alles wieder soweit in Ordnung bringen muss, dass eure Grundstücke und Häuser nicht leiden.
Ideal wäre dort ja eine Doppelgarage, quasi jeder von euch auf dann evtl. mal "seiner Hälfte" und so nach hinten versetzt, wie das Mittelhaus geplant ist. Das gäbe euch im Garten etwas mehr Abgeschiedenheit und ihr könnt eure Randbebauung freilassen.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Die Gemeinde könnte mit der Befreiung von der Baupflicht ein rechtliche Problem haben, falls andere Eigentümer im Baugebiet auch nicht bauen wollen (Präzedenzfall). Möglichkeiten dies zu umgehen wäre eine Baupflicht für z.B. eine Garage. Oder das Flurstück wird geteilt und den beiden anderen Flurstücken zugeschlagen (Neuvermessung). Bin gespannt was die Gemeinde so sagt...
 
G

goalkeeper

Ach...die Gemeinde ist in vielen Dingen von den von Ihnen gesteckten Vorgaben abgewichen wie z.B. gleiche Dachneigung in der Reihe oder dass man vorher kein Eigentum besessen hat. Wurde alles aufgeweicht. Und da schon fast alle, bis auf zwei Häuser begonne haben, wäre das mit der Baupflicht eh nicht so wild.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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