Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen

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kbt09

kbt09

Und, wenn ihr schon mit der Gemeinde sprecht, dann die gleich antriggern, dass der jetzige Eigentümer zumindest alles wieder soweit in Ordnung bringen muss, dass eure Grundstücke und Häuser nicht leiden.
Ideal wäre dort ja eine Doppelgarage, quasi jeder von euch auf dann evtl. mal "seiner Hälfte" und so nach hinten versetzt, wie das Mittelhaus geplant ist. Das gäbe euch im Garten etwas mehr Abgeschiedenheit und ihr könnt eure Randbebauung freilassen.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Die Gemeinde könnte mit der Befreiung von der Baupflicht ein rechtliche Problem haben, falls andere Eigentümer im Baugebiet auch nicht bauen wollen (Präzedenzfall). Möglichkeiten dies zu umgehen wäre eine Baupflicht für z.B. eine Garage. Oder das Flurstück wird geteilt und den beiden anderen Flurstücken zugeschlagen (Neuvermessung). Bin gespannt was die Gemeinde so sagt...
 
G

goalkeeper

Ach...die Gemeinde ist in vielen Dingen von den von Ihnen gesteckten Vorgaben abgewichen wie z.B. gleiche Dachneigung in der Reihe oder dass man vorher kein Eigentum besessen hat. Wurde alles aufgeweicht. Und da schon fast alle, bis auf zwei Häuser begonne haben, wäre das mit der Baupflicht eh nicht so wild.
 
kbt09

kbt09

Na ja, die Frage ist ja, ob sie je wieder einen Käufer finden, der sich diese gut 140qm !!! gönnen will und da kompliziert ein Haus (Reihenmittelhaus) bauen möchte, wobei rechts und links die Reihenendhäuser schon stehen und die Gärten dann wohl auch schon gemacht sind. Und, die Häuser rechts und links einmal mit Keller, einmal ohne Keller gebaut sind. Schon der Zugang für Baumaterialien wird dann irgendwann nur noch von der Front ausgehen usw. Ich denke mal, dieses Grundstück wird nicht gerade ein Verkaufsschlager werden.
 
Zuletzt aktualisiert 05.10.2025
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