Mehrfamilienhaus nach Energieeinsparverordnung oder KFW55 bauen??

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S

Specki

Meine eigentliche Frage war, wie viel wird der Kostenunterschied ca. prozentual sein wenn das Objekt nicht nach Energieeinsparverordnung sondern nach KFW gebaut wird.
Dazu noch kurz.
Das kann dir hier absolut keiner sagen, da keiner hier die exakten Details deines Bauvorhabens kennt. Das müsste man nämlich wissen.
Und dann müsste man noch sehr Tief in der Materie sein um das genau zu bestimmen, was von deinem Standard zu KFW55 fehlt und was das letztendlich dann kosten würde. Das sind hier auch die allerwenigsten.

ABER du hast Fachleute an der Hand. Lass es von denen betrachten.
Ich bin der Meinung, deine Chancen stehen ganz gut, dass es ich lohnen könnte.

Viel Erfolg weiterhin bei deinem Projekt.

Gruß Specki
 
I

Informatiker

So das nächste Problem vor der Tür

Darlehen wie bereits schon geschrieben ist vor ca 3 Monaten unterschrieben worden.
Von meinem bereits unterschriebenen aber noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen auf KFW Darlehen umstellen kostet mich 35Tsd ...
also von den 90Tsd würden nur noch 55Tsd übrig bleiben!!

So ein Mist, woher hätte ich das wissen soll... habe zugeschlagen wo die Zinsen den Tiefstand hatten... so und nun kommt der Sch.... mit den KFW Zuschuss Änderungen
 
Nordlys

Nordlys

Bau lieber statt Zinsen zu rechnen! Jeder Tag, den du wartest kostet mehr Geld als die kfw zu bieten hat. Informatiker können wohl rechnen, aber Euch fehlt das Kaufmannsgen.
 
11ant

11ant

Meine eigentliche Frage war, wie viel wird der Kostenunterschied ca. prozentual sein wenn das Objekt nicht nach Energieeinsparverordnung sondern nach KFW gebaut wird.
Laut meinem (hochschul-lehrbefähigten) Mathelehrer ist in Formeln jedes Zahlenbeispiel einmal eingesetzt haben zu wollen ein Indiz, sie in ihrer Funktion nicht verstanden zu haben. Du findest allein in diesem Forum dutzendfach die prinzipielle Antwort (daß solche Subventionen per Saldo in dieser Losgröße nur ein Anreiz, aber kein Bonus seien). Und ich wiederhole meine Anregung, das Objekt als zwei finite Module zu denken: oben ist der Bungalow mit einer Bodenplatte in knapp sechs Metern Höhe, den solltest Du in der KfW-Variante durchrechnen; zwischen diesen und das Grundstück schiebst Du ein Renditeobjekt - und zwar hier in der Variante "Zinshaus", wo sich der Upgrade anders (nämlich: nicht) rechnet, was bei der Veräußerung als ETW´ anders aussähe (aber mit 5WE oberhalb der Schwelle für eine WEG-Eigenverwaltung läge, also vergiß´ dies).

Wenn Du für das Penthouse die Variante KfW wählst, läuft dies auf eine stärker gedämmte "Bodenplatte" aka OG-Geschossdecke (und ggf. auf einen variierten Wandaufbau des DG) hinaus. Das würde ich in der Belle Etage nicht von der lichten Raumhöhe abgehen lassen wollen, d.h. von EG nach OG eine ganze Stufenhöhe mehr planen. Spätestens an diesem Punkt sehe ich den möglichen Profit zur Marginalie schrumpfen, aber meinetwegen rechne Dir das aus.
 
I

Informatiker

L
Ist das eine belastbare Aussage der Bank?
Wenn nicht, dann würd ich mit ihnen reden, was man ggf machen könnte.
laut meinem Banker ist das schon eine Kulanz dass überhaupt machen zu dürfen...
Vlt. Kann ich noch sagen dass die Sondertilgung auch berücksichtigt werden soll.
Es werden die Zinsen gegen gerechnet d.H. Beim abgeschlossenen Darlehen 20J 1,5% nach 10J zu zahlende Zinsen - KFW Zinsen 0,75% = ca. 35T €

Im bereits abgeschl. Darlehen ist noch eine Vereinbarung mit Sondertilgung, wenn dies auch berücksichtigt kann sich die Summe (35T) noch ändern!!
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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