Energetische Sanierung und Anbau, KFW 261 Beispiel

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zizou89

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Hallo zusammen,

folgende Sachlage:

Wir haben vor gut einem Jahr ein Haus von 1963 gekauft. Energieeffizienzklasse H.

Innen haben wir saniert, heißt:

Neue Bäder, neue Bodenbeläge, neue Küche, neue Türen, teilweise neue Elektrik, Decken abgehangen etc..

Alte Gasheizung ist noch drin, alte Fenster 1fach verglast ebenfalls.

Gartenanlage bereits komplett neu angelegt inkl. Terrasse, soll also nicht mehr verändert werden.

OG ist ebenfalls fertig und soll unverändert bleiben.

Nun planen wir für die Zukunft unseren Anbau von gut 60qm2.
Außerdem möchten wir das Haus energetisch sanieren. Heißt neue Fenster, neue Heizung, Außenwände dämmen, Dach dämmen etc.

Geschätzte Kosten für Anbau und Sanierung 400.000 €


Es wäre ohne großen Aufwand möglich, zwei Wohneinheiten zu gestalten was für die Zukunft auch Sinn macht, da uns das EG durch den Anbau völlig reichen wird. Die Bedingungen für zwei Wohneinheiten kenne und erfülle ich.

Nun zu meiner Frage:

Wie könnte eine Finanzierung mit KFW 261 aussehen. Ich habe also das Recht auf einen Kredit von 2x bis zu 150.000 €. Aber auf welche Maßnahmen wird das berechnet. Zählt der Anbau auch als eine energetische Maßnahme? Heißt das, dass ich quasi die energetischen Sanierungen mit dem KFW-Kredit abdecken kann und andere Dinge wie neues Badezimmer, neue Fliesen etc. mit einem "normalen" Immobilienkredit?

Versteht mich bitte nicht falsch, ich werde das Gespräch zu einem Berater suchen, jedoch möchte ich nicht ohne jegliche Vorkenntnisse dort auftauchen und eure goldenen Tipps und Tricks kennenlernen ;)

Ich freue mich über euer Feedback!
 
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dertill

Wie könnte eine Finanzierung mit KFW 261 aussehen. Ich habe also das Recht auf einen Kredit von 2x bis zu 150.000 €. Aber auf welche Maßnahmen wird das berechnet. Zählt der Anbau auch als eine energetische Maßnahme? Heißt das, dass ich quasi die energetischen Sanierungen mit dem KFW-Kredit abdecken kann und andere Dinge wie neues Badezimmer, neue Fliesen etc. mit einem "normalen" Immobilienkredit?
Kurz: Ja.
Lang: Das KfW261 Programm ermöglicht bei Erreichung eines Effizienzhausstandards EE (!) einen Kredit von maximal 150.000 € je WE, auch neu entstehende WEs zählen dazu, solange ein Teil davon im Bestand bereits vorhanden ist. Mit Trennung auf EG und OG sollte das kein Problem sein.
Förderfähig sind auch Erweiterungen des Dachstuhls und der Außenwände. Förderfähig sind auch Tiefbau- und Rohbauarbeiten bei Anbauten, da diese notwendige Vorarbeiten zur Erweiterung sind. Steht so nicht explizit im Infoblatt, ist aber so. Der Anbau wird also komplett gefördert, sofern eben die neue Wohneinheit auch Flächen des Bestandsbaus nutzt. Nicht förderfähig sind grob gesagt die Kosten zum Innenausbau (Innenputz, Tapeten, Farben, Fußboden, Fliesen, Stanitär, etc.) - Liste gibt es bei der KfW.

Wichtig ist, dass dann das Gesamtgebäude bilanziert wird, also der EE-Standard für den Bestand erreicht werden muss, aber du schreibst ja, dass ihr das Plant.

Edit: Das "Recht" im Sinne von Anrecht hast du nicht. Du kannst einen Förderantrag dafür stellen. Und bei vorhandenen Haushaltsmitteln und Einhaltung der Förderrichtlinien darf dir dieser nicht verwehrt werden.
 
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zizou89

Kurz: Ja.
Lang: Das KfW261 Programm ermöglicht bei Erreichung eines Effizienzhausstandards EE (!) einen Kredit von maximal 150.000 € je WE, auch neu entstehende WEs zählen dazu, solange ein Teil davon im Bestand bereits vorhanden ist. Mit Trennung auf EG und OG sollte das kein Problem sein.
Förderfähig sind auch Erweiterungen des Dachstuhls und der Außenwände. Förderfähig sind auch Tiefbau- und Rohbauarbeiten bei Anbauten, da diese notwendige Vorarbeiten zur Erweiterung sind. Steht so nicht explizit im Infoblatt, ist aber so. Der Anbau wird also komplett gefördert, sofern eben die neue Wohneinheit auch Flächen des Bestandsbaus nutzt. Nicht förderfähig sind grob gesagt die Kosten zum Innenausbau (Innenputz, Tapeten, Farben, Fußboden, Fliesen, Stanitär, etc.) - Liste gibt es bei der KfW.

Wichtig ist, dass dann das Gesamtgebäude bilanziert wird, also der EE-Standard für den Bestand erreicht werden muss, aber du schreibst ja, dass ihr das Plant.

Edit: Das "Recht" im Sinne von Anrecht hast du nicht. Du kannst einen Förderantrag dafür stellen. Und bei vorhandenen Haushaltsmitteln und Einhaltung der Förderrichtlinien darf dir dieser nicht verwehrt werden.

Ok, das verstehe ich! Ja, die Flächen des Bestandes werden für beide WE´s genutzt. Danke für dein Feedback!
 
Zuletzt aktualisiert 04.12.2023
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