Fast alle Kreditverträge können widerrufen werden - EuGH

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nordanney

Nur was sie an Zinsen "zu viel" bekommen haben (weil der Zins zum Beispiel gefallen ist in der Zwischenzeit), müssten sie zurück geben. Sie haben also nicht wirklich heftige Verluste eingefahren, sondern bekommen das, was sie zu den verschiedenen Zeitpunkten bekommen hätten.
Na ja, wenn das bei uns so wäre (in meinem Bereich gibt es keinen Widerruf, das gewerblich), verlören wir richtig Kohle. Die Bank muss nämlich Dein Darlehen refinanzieren. Und wenn sie das für 3% gemacht hat und von Dir 4% bekommt, läuft das. Gibst Du Deinen Kredit zurück, hat die Bank noch immer die feste Refinanzierung, kann aber heute das Geld nur für 1% verleihen. Echt schei...
(zumal die gegen sowas versichert sind)
Sind sie nicht!
Warum also sollte ich es dann nicht ganz legal nutzen, so wie ich ein Rückgaberecht für Produkte nutze, die ich bestellt habe, aber nicht passen.
Und dann darüber ärgern, wenn die Bank aufgrund einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse das Darlehen kündigt (z.B. Ehefrau verliert den Job) ==> was die Bank allerdings nettweise gar nicht macht, sofern die Raten noch bezahlt werden.
 
Tassimat

Tassimat

Und dann darüber ärgern, wenn die Bank aufgrund einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse das Darlehen kündigt (z.B. Ehefrau verliert den Job) ==> was die Bank allerdings nettweise gar nicht macht, sofern die Raten noch bezahlt werden.
Darf eine Bank kündigen, wenn man seine wirtschaftlichen Veränderungen nicht mitgeteilt hat?
Das die Bank das nicht tut ist klar, ich frage nur aus reiner Neugierde.
 
N

nordanney

Darf eine Bank kündigen, wenn man seine wirtschaftlichen Veränderungen nicht mitgeteilt hat?
In den AGBs steht normalerweise, dass eine Veränderung der Bonität mitzuteilen ist und dass die Bank bei einer Verschlechterung von der Sicherheitenverstärkung bis zu Kündigung alle Möglichkeiten hat. Sie kann also nicht wegen "Nichtinformation" (oder ist das vertragswidriges Verhalten für eine außerordentliche Kündigung? Das müssten Juristen wissen), sondern wegen der Verschlechterung kündigen.
 
Tassimat

Tassimat

Das wäre aber im Ernstfall sehr schwammig, denn je länger schon abgezahlt wurde, desto weniger Sicherheiten bräuchte die Bank.
 
N

nordbayer

In den AGBs steht normalerweise, dass eine Veränderung der Bonität mitzuteilen ist und dass die Bank bei einer Verschlechterung von der Sicherheitenverstärkung bis zu Kündigung alle Möglichkeiten hat.
Schon komisch, dass in den AGBs zu bei der Bank angelegten Festgeldern so eine Klausel fehlt. Also dass man das Festgeld einseitig kündigen darf sobald sich Umstände zur Bonität der Bank verschlechtern. Und dass die Bank verpflichtet ist, das dem Kunden mitzuteilen. Klassisches Beispiel dafür, wie durch geschickten Lobbyismus ein asymmetrisches Kräfteverhältnis zwischen Bank und Kunde geschaffen wurde
 
N

nordanney

Also dass man das Festgeld einseitig kündigen darf sobald sich Umstände zur Bonität der Bank verschlechtern. Und dass die Bank verpflichtet ist, das dem Kunden mitzuteilen.
Tja, dafür gibt es eine Einlagensicherung. So etwas gibt es für die Baufinanzierung nicht, oder hast Du eine Kreditausfallversicherung abgeschlossen?
Klassisches Beispiel dafür, wie durch geschickten Lobbyismus der Verbraucherschützer ein asymmetrisches Kräfteverhältnis zwischen Bank und Kunde geschaffen wurde
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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