Das steht bei mir auch so drin. DSL 2015, allerdings noch 3 Beispiele dazu.Ich habe mir das Video jetzt komplett angesehen. Der eine Anwalt hat den Satz explizit zitiert, wie er lautet, damit ein Widerruf möglich ist. In meinem Kreditvertrag von Anfang 2015 steht dieser exakt so drin.
Überschrift: Widerrufsinformation
Widerrufsrecht
Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach Paragraph 492 Absatz 2 Baugesetzbuch erhalten hat.
heißt für mich: Montag bei der Spk anrufen und nen Termin vereinbaren.. Mal sehen was dabei raus kommt..
Da liegen meine Verträge mit 2015 genau drinScheinbar betrifft es nur Verträge von Juni 2010 bis März 2016 laut diversen Nachrichtenseiten. Genau in diesem Zeitraum war die Formulierung Standard.
Laut der Kanzlei WBS ist es tatsächlich so, dass man die Zinsen zurückbekommt, sogar wenn es explizit im Vertrag steht, dass man bereits gezahlte ZInsen bei einem Widerruf nicht zurück bekommt. Wurde wohl vom Gesetzgeber so geregelt...Das man die Zinsen zurückbekommt wage ich stark zu bezweifeln. Zumindest in meinem neueren Vertrag steht explizit drin, dass ich alle Zinsen zwischen Auszahlung und Widerruf entsprechend zahlen muss.
Behaupten kann man natürlich viel, wenn man auf Kundenfang ist. Mit welcher Begründung soll man die gezahlten Zinsen auf einen geliehenen Betrag, den man nachweislich zur Verfügung gestellt bekommen hat, wieder zurückerhalten? Das ergibt doch gar keinen Sinn.Da liegen meine Verträge mit 2015 genau drin
Laut der Kanzlei WBS ist es tatsächlich so, dass man die Zinsen zurückbekommt, sogar wenn es explizit im Vertrag steht, dass man bereits gezahlte ZInsen bei einem Widerruf nicht zurück bekommt. Wurde wohl vom Gesetzgeber so geregelt...
(QUELLE: Kommentar von Kanzlei WBS unter dem genannten YouTube Video)