Fast alle Kreditverträge können widerrufen werden - EuGH

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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Y

ypg

Ne, da steht gar kein Widerruf dabei ops: sehr mysteriös...
KFW-Darlehen ist ein Förderdarlehen, kein Verbraucherkredit, insofern kein Widerrufsrecht.

Mal ehrlich: ich versuche, mich etwas klug zu lesen, komme aber immer wieder auf diese alte Nummer von vor 2016? ... und immer nur entweder eine Anwaltsseite mit Geschwafel oder eine Verbrauchertippseite mit einer Liste von Anwälten, mehr oder weniger auch Geschwafel. Auf solch Geschwafel sind meine Eltern reingefallen, war teuer ohne Erfolg ( -> der teure Anwalt, der erst mal viel geprüft hat, hatte keinen Erfolg)

Insofern bin ich auf den ersten hier gespannt, der seine Geschichte outet.
 
K1300S

K1300S

KfW-Darlehen ist ein Förderdarlehen, kein Verbraucherkredit, insofern kein Widerrufsrecht.
Förderdarlehen? Klar, die Bank fordert Geld von Dir. Davon abgesehen ist das Urteil nicht auf Verbraucherkredite beschränkt, und letztlich schließt Du einen Darlehensvertrag mit der herausgebenden Bank, nicht mit der KfW. Folgerichtig gibt es auch für KfW-Kredite eine (manchmal fehlerhafte) Widerrufsbelehrung.

Googeln nach "EuGH Widerruf" liefert hunderte Treffer, Tendenz stark steigend. Ergebnisse etwaiger weiterer Verfahren wird es prinzipbedingt erst demnächst geben.
 
truce

truce

Folgerichtig gibt es auch für KfW-Kredite eine (manchmal fehlerhafte) Widerrufsbelehrung.
Ich habe leider keine Passage mit Widerruf dort gefunden.
Weder in den KfW Unterlagen noch in den dazugehörigen Unterlagen der kreditgebenden Bank, über die das KfW Darlehen läuft.

Nur im Darlehensvertrag des Hauptkredits direkt über die Bank steht was von Widerruf, allerdings ohne Verweis auf den nötigen Paragraf 492.

Vielleicht weil der Vertrag nach 21.03.2016 geschlossen wurde.

Zitat einer Kanzlei:
Was bedeutet das für mich?

Aufgrund dieser Klarstellung des Europäischen Gerichtshofes dürften Tausende der seit dem 11.06.2010 von den deutschen Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen in Immobilienkrediten nicht wirksam sein. Der Lauf der 14-tägigen Widerrufsfrist hängt davon ab, dass die Bank Sie ordnungsgemäß belehrt hat. Hat Sie das nicht getan, können Sie sich von teuren Kreditverträgen in vielen Fällen auch nach Jahren noch lösen.

Für nicht grundpfandrechtlich gesicherte Verbraucherkredite gilt: Diese können bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung unbefristet widerrufen werden.

Für grundpfandrechtlich gesicherte Kredite, mit denen ein Immobilienkauf finanziert wurde, gilt: Verträge, die im Zeitraum 11.06.2010 bis zum 21.03.2016 abgeschlossen worden sind, können bei falscher Widerrufsbelehrung unbefristet widerrufen werden. Für ab dem 22.03.2016 abgeschlossene Immobiliarkreditverträge beträgt die Widerrufsfrist 1 Jahr und 14 Tage.
 
Tassimat

Tassimat

Auf solch Geschwafel sind meine Eltern reingefallen, war teuer ohne Erfolg ( -> der teure Anwalt, der erst mal viel geprüft hat, hatte keinen Erfolg)
Sehe ich ähnlich. Die Anwälte schwafeln nur.

Wer sich seiner Sache sehr sicher ist kann doch schon mal ganz ohne Anwalt den Widerruf bei der Bank aussprechen und schauen was passiert und auf die gerichtliche Klärung warten. Die Zinsen in der Zeit zwischen Widerruf und akzeptierten Widerruf bekommt man dann vielleicht sogar realistisch zurück, sollte sich die Klärung noch Monate oder Jahre hinziehen.

Blöd ist die Rückzahlung innerhalb von einem Monat. Aber für einen kleinen Kredit oder eine geringe Restschuld würde ich das machen, wäre ich in der Situation.

Wer jetzt initiativ die Bank antriggert, um nur mal zu hohen ohne widerrufen zu wollen, der wird halt mal spontan von der Bank rechtsgültig zum Widerspruch belehrt und die 2 Wochen Widerrufsfrist beginnt zu ticken. Auch nicht schön in Zeiten von Corona direkt eine neue Finanzierung zu finden.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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