Fast alle Kreditverträge können widerrufen werden - EuGH

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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IngoBabenhause

Ich habe jetzt nicht die vollen 30 Seiten gelesen.
Nur, falls das noch offen ist: Bei Förderkrediten (KFW) gibt es keine Widerrufsbelehrung, folglich kann man die auch nicht wegen Formfehlern widerrufen.
Bei Förderdarlehen sticht §491 Baugesetzbuch:
2) Keine Verbraucherdarlehensverträge sind Verträge,
5. die nur mit einem begrenzten Personenkreis auf Grund von Rechtsvorschriften in öffentlichem Interesse abgeschlossen werden, wenn im Vertrag für den Darlehensnehmer günstigere als marktübliche Bedingungen und höchstens der marktübliche Sollzinssatz vereinbart sind.


KfW-Darlehen (im Bereich Wohnen/Bauen/Modernisieren) sind keine Verbraucherdarlehen!
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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