Fast alle Kreditverträge können widerrufen werden - EuGH

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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schlckr7

Soweit hat sich mein Kopf noch nicht mal eingearbeitet - wir haben eine Rechtsschutz für Privat, Beruf und Verkehr. Ich hätte es jetzt als eine Vertragssache gesehen, Bau ist ja ohnehin nicht im Umfang enthalten. Wie gesagt, soweit bin ich noch überhaupt nicht.

Ich hab mal die Interhyp dazu gefragt, was sie bisher an Erfahrungen haben.
 
N

nordanney

was den Vertrag übernehmen würde und sich erst mal im Grundbuch auf Platz 2 einträgt oder?
So ist das nicht. Du schließt einen NEUEN Vertrag bei einer neuen Bank ab. Die neue Bank löst den alten Vertrag Zug um Zug gegen Abtretung der Grundschuld ab. Keine neue Grundstück oder Nachrang Easy und kostengünstig.
 
E

Evolith

Zeig mir eine Person, die den Widerruf nicht verstanden hat und auf Grund zu komplizierter Texte nicht widerrufen konnte oder durch diese Formulierungen am Widerruf gehindert wurde. Nur dann kannst du das der ach so bösen Bank anlasten.

Nachtrag: Es geht um Verträge mit Geld. Da braucht man keine "nette Vorgehensweise" sondern Rechtssicherheit, beidseitig! Und das wollten die Banken mit einer empfohlenen Standardformulierung erreichen. Ich weiß nicht woher manche da eine Täuschungsabsicht herbeiphantasieren.
Hast du dir mal so einen Text durchgelesen bzw. versucht den in den verschiedenen Gesetzestexten nachzuvollziehen? Da wirst du 3 mal im Kreis geschickt. Nachdem ich zum zweiten mal im gleichen Gesetzbuch gelandet bin, habe ich aufgegeben. Hätten die Banken es klar und deutlich haben wollen, dann wäre das ohne Probleme machbar gewesen. So hörst du beim vierten Verweis auf, zu verstehen, worauf dein Widerspruch basieren darf.
In unserem Fall hätten wir klar gar nicht widersprechen wollen, aber ich hätte es auch gar nicht so ohne weiteres gekonnt, weil ich null verstanden hätte. Und da setzt das Urteil völlig zu Recht an und "straft" die Banken ab.
Ein "ab Unterschrift hast du 2 Wochen Zeit zu widersprechen" hätte auch getan. Das haben andere Verträge und das ist gültig.
Nein man hat es (ob mit Absicht oder einfach weil man so verquer denkt) unglaublich kompliziert gemacht, das du als Laie nicht weißt, was möglich ist.
Warum sollte ich das nicht nutzen, wenn ich dabei ne Menge Geld sparen kann? Aus reiner Nächstenliebe zur Bank? Ne da bin ich raus.
 
K1300S

K1300S

Na ja, fairerweise muss man erwähnen, dass das ganze Thema Widerrufsrecht und -belehrung ja aufgrund des Verbraucherschutzes sehr stark an Komplexität gewonnen hat. Die Banken wollten (vermutlich?) nicht selbst formulieren und Gefahr laufen, dass ihre Formulierung nicht vollständig ist. Dabei haben sie dann eben übersehen, dass es wohl ihre Pflicht ist, hier auf Seiten des Verbrauchers maximale Verständlichkeit zu erzielen, ggf. eben durch deutlich umfangreichere Formulierungen, die ich mir als Verbraucher ansonsten eben in drölfzig verschiedenen Gesetzestexten selber zusammensuchen muss.
 
Tassimat

Tassimat

In unserem Fall hätten wir klar gar nicht widersprechen wollen, aber ich hätte es auch gar nicht so ohne weiteres gekonnt, weil ich null verstanden hätte.
Klär hättest du widersprechen können. Ist überspitzt ein Einzeiler "Hiermit widerrufe ich mit sofortiger Wirkung [..]". Und wann jetzt die 14-tägige Frist endet ist vollkommen egal, du wirst ja nicht am Tag 14 erst auf die Idee kommen zu widerrufen.

So hörst du beim vierten Verweis auf, zu verstehen, worauf dein Widerspruch basieren darf.
Falsch, ein Widerruf braucht keine Begründung! Es geht nur darum, wann die 14-tägige Frist anfängt und endet.

Nochmal: Jeder der Widerrufen wollte, hätte das hinbekommen, egal wie viele Verweise da sind. Diese ganze Paragraphenreiterei und abstrakten Verweise betreffen nur hypothetische Randfälle von Leuten, die auf dem letzten Drücker in einer Nacht und Nebelaktion noch kurz vor Mitternacht den Widerruf in den Briefkasten der Bank schieben. Und erst wenn die Bank sagt, die Frist sei abgeklaufen würde man sich mit diesen Paragraphen rumschlagen müssen.
 
N

nordanney

In unserem Fall hätten wir klar gar nicht widersprechen wollen, aber ich hätte es auch gar nicht so ohne weiteres gekonnt, weil ich null verstanden hätte.
Das bestreite ich. JEDER Verbraucher versteht heute und hat auch damals "verstanden", dass er 14 Tage ab Unterschrift widerrufen kann. Nicht mehr und weniger. Egal, wie die (von den meisten eh nicht gelesene) Widerrufsbelehrung formuliert war. Mehr interessiert den normalen Verbraucher nicht.

P.S. Die Formulierungen, um die es jetzt geht, waren vor ein paar Jahren übrigens gesetzeskonform in D.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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