Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen

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G

goalkeeper

Die Alternative ist ohne Keller zu bauen.

Es kann nämlich nun auch möglich sein, dass eine Unterfangung fachlich gar nicht mehr geht, da normalerweise das Fundament bekanntlich bis zur Aushubtiefe abgegraben wird und dann mind. eine Böschung von 50cm (oder sogar mehr) stehen bleiben muss. Die war im letzten Jahr beim Aushub auch noch da - allerdings hat er diese in diesem Jahr deutlich abgegraben, so dass evtl. die Grundvoraussetzungen für eine sichere Unterfangung gar nicht mehr gegeben sind. Das kläre ich noch mit unserem GÜ.

Vielleicht pokert der Nachbar nur. Schickt ihm die Adresse von eurem gu und haltet euch zurück.
Ich habe gerne weiter die Zügel in der Hand - das ist absolut keine Option.

Aber welche Alternative gibt es denn noch? Immerhin ist das nun wenigstens die Lösung, die ihr von Anfang an wolltet.
Die wollten wir in der Güteverhandlung, weil uns an einem zügigen Bau gelegen war. Diese Hand hatte er damals sehr schnell weggeschlagen und wollte den Deal als Teil der Güteverhandlung nicht, Daher ist unser Verhandlungswille mittlerweile ein wenig überstrapaziert.
 
G

goalkeeper

Und wie willst das bewerkstelligen
Willst du der Auftraggeber werden? Was passiert wenn er nicht zahlt da bist du haftbar usw. Ich traue deinem Nachbarn alles zu.
Sowas kann dann nur auf Name und Rechnung vom Nachbarn gehen - evtl. sogar mit Vorkasse. Vor allem müsste dann noch die Haftungsfrage geklärt werden, sollte es durch Setzungen zu Schäden kommen. Das würde ich dann auch, vllt. sogar notariell, in einem Vertrag festhalten lassen.

Das könnte dann nur in sehr enge Grenzen funktionieren.

Allerdings heißt das ja dann noch lange nicht, dass die restliche Bauphase unproblematisch läuft. Jetzt will er etwas von uns und ist auch einmal gesprächsbereit - fast rin Jahr davor nicht. z.B. sind dann auch solche Dinge wie der Schadenersatz der abgegrabenen Terrasse, die Mehrkosten der nun erschwererenden Gartengestaltung, da alle Nachbarn die Gärten gemacht haben, wer macht den Dachanschluss, was ist mit den Kranarbeiten (schwenken über bewohnte Gebäude mit Lasten nicht zulässig) usw.

Ich lass mir dieses Mal nicht wieder an den Colt pissen!
 
Y

ypg

Nach Lösungen hört sich das nicht an. Wieviel Zeit ist denn da jetzt verstrichen?
Wie sieht es denn nebenan jetzt aus? Magst Du mal ein Foto von Eurer rechten Hausseite einstellen?
 
B

borxx

Lass dir doch erstmal Zeit zur Prüfung ob du überhaupt rechtlich dazu verpflichtet bist mit ihm zu reden.
Würde ihm nach entsprechender rechtlicher Prüfung (auf seine Kosten?) exakt das zugestehen, was du sicher zulassen musst und kein Staubkorn mehr und das auch nur mit entsprechenden Garantien (besichert von Dritten!) und vorab jedes irgendwie mögliche Details bereits schriftlich festgehalten.

Bspw. Kran würde mich auch nicht jucken, wenn er nicht nutzbar ist egal warum, muss er sich halt etwas anderes überlegen. Nicht dein Problem sondern seines wer was wo hoch trägt.

Ich vermute du hast aktuell die größeren Steine zum Werfen und kannst entsprechende Forderungen stellen wozu bspw. auch die noch offenen Fragen wie die Behebung der Abgrabungen für mich gehören würden. Wenn du Glück hast, geht ihm die Puste auf dem Weg aus und ihr bekommt doch noch einen gescheiten Nachbarn, wenn entsprechenden Fristen gerissen werden, drücke die Daumen.
 
Zuletzt aktualisiert 04.05.2024
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