Reihenendhaus mit GÜ in Eigenregie bauen

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G

goalkeeper

Und wie willst das bewerkstelligen
Willst du der Auftraggeber werden? Was passiert wenn er nicht zahlt da bist du haftbar usw. Ich traue deinem Nachbarn alles zu.
Sowas kann dann nur auf Name und Rechnung vom Nachbarn gehen - evtl. sogar mit Vorkasse. Vor allem müsste dann noch die Haftungsfrage geklärt werden, sollte es durch Setzungen zu Schäden kommen. Das würde ich dann auch, vllt. sogar notariell, in einem Vertrag festhalten lassen.

Das könnte dann nur in sehr enge Grenzen funktionieren.

Allerdings heißt das ja dann noch lange nicht, dass die restliche Bauphase unproblematisch läuft. Jetzt will er etwas von uns und ist auch einmal gesprächsbereit - fast rin Jahr davor nicht. z.B. sind dann auch solche Dinge wie der Schadenersatz der abgegrabenen Terrasse, die Mehrkosten der nun erschwererenden Gartengestaltung, da alle Nachbarn die Gärten gemacht haben, wer macht den Dachanschluss, was ist mit den Kranarbeiten (schwenken über bewohnte Gebäude mit Lasten nicht zulässig) usw.

Ich lass mir dieses Mal nicht wieder an den Colt pissen!
 
Y

ypg

Nach Lösungen hört sich das nicht an. Wieviel Zeit ist denn da jetzt verstrichen?
Wie sieht es denn nebenan jetzt aus? Magst Du mal ein Foto von Eurer rechten Hausseite einstellen?
 
B

borxx

Lass dir doch erstmal Zeit zur Prüfung ob du überhaupt rechtlich dazu verpflichtet bist mit ihm zu reden.
Würde ihm nach entsprechender rechtlicher Prüfung (auf seine Kosten?) exakt das zugestehen, was du sicher zulassen musst und kein Staubkorn mehr und das auch nur mit entsprechenden Garantien (besichert von Dritten!) und vorab jedes irgendwie mögliche Details bereits schriftlich festgehalten.

Bspw. Kran würde mich auch nicht jucken, wenn er nicht nutzbar ist egal warum, muss er sich halt etwas anderes überlegen. Nicht dein Problem sondern seines wer was wo hoch trägt.

Ich vermute du hast aktuell die größeren Steine zum Werfen und kannst entsprechende Forderungen stellen wozu bspw. auch die noch offenen Fragen wie die Behebung der Abgrabungen für mich gehören würden. Wenn du Glück hast, geht ihm die Puste auf dem Weg aus und ihr bekommt doch noch einen gescheiten Nachbarn, wenn entsprechenden Fristen gerissen werden, drücke die Daumen.
 
11ant

11ant

Bspw. Kran würde mich auch nicht jucken, wenn er nicht nutzbar ist egal warum, muss er sich halt etwas anderes überlegen. Nicht dein Problem sondern seines wer was wo hoch trägt. [...] Wenn du Glück hast, geht ihm die Puste auf dem Weg aus und ihr bekommt doch noch einen gescheiten Nachbarn, wenn entsprechenden Fristen gerissen werden,
Ganz ehrlich: aus meiner Sicht wäre der Königsweg ernsthaft, es käme am Kopf des Grundstückes zu drei Besucherparkplätzen und anschließend zur Grünanlage "Bürgermeister-Dummkopf-Platz". Plan B auf meiner Wunschliste wäre, der unterbelichtete Nachbar baute treu und brav exakt das ihm gefahrlos zustehbare Haus, lasse sich dann alsbald scheiden und im Zuge der Teilungsversteigerung käme das Objekt in die Hände eines angenehmen Zeitgenossen.
 
G

goalkeeper

Nachdem Telefonat mit unserem GÜ sieht dieser evtl. die Standfestigkeit unseres Hauses gefährdet, nachdem unser Fundament komplett freigegraben wurde - daher haben wir gemeinsam mit unserem GÜ einen vor Ort Termin mit einem Bodengutachter, der eine Einschätzung abgeben muss, ob tatsächlich Handlungsbedarf besteht.

Normalerweise hätte lt. GÜ das Fundament 20-30cm im „Sand“ verbleiben müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 22.09.2025
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