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Pinkiponk
Interessant finde ich, dass dieses Urteil relativ jung ist. Mittlerweile behaupten einige Personen, diese Wärmepumpen wären so leise, dass man sie nicht mehr hört.Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg mit Urteil vom 30.01.2017 entschieden.
Grundsätzlich finde ich, sollte sich ein Liebhaber dieser Heizmethode für ein Modell entscheiden, das er sich ohne Bedenken auch vor das eigene Schlafzimmer- oder Kinderzimmerfenster stellen würde.