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Erstellt am: 04.03.22 14:21

mickey230618.10.23 01:14
Tolentino schrieb:

Doch noch gefunden:
MENÜ → EINSTELLUNGEN → Fachhandwerkerebene → Anlagenkonfiguration
(im Senscmofrt vrc 720 Bedenteil)
Da gibt's auch den Punkt Heizkurve.

Danke Dir. Ja, da kann man die Heizkurve einstellen. 0,4/0,35/0,3/0,25 oder was auch immer. Aber wenn ich die 0,25 eingegeben und eingestellt habe - wie verändere ich die Neigung der Kurve?

Konkret - die 0,25er Heizkurve ist bei Temperaturen zwischen 5-15 Grad perfekt. Aber jetzt kommen die -5 Grad und es wird kalt in den Wohnungen, da die „normale“ 0,25er nicht mehr ausreicht. Bedeutet ja, dass ich die Neigung/Steigung hoch stellen muss, damit bei Minusgraden eine höhere Vorlauftemperatur gefahren wird.
mickey230618.10.23 01:56
….und dann muss ich statt 0,25 z.B. die 0,3 einstellen. Bei Plus Temperaturen dann wieder auf die 0,25 zurück, da es ansonsten zu warm wird. Stimmt, oder?
mickey230618.10.23 02:10
Erstes Posting und dann direkt eine doofe Frage. Sorry!
RotorMotor18.10.23 07:12
Mit diesen 0.25 etc. verstellst du genau die Steigung der Heizkurve.
Eine Verschiebung der Kurve findet durch Wunschtemperatur statt.
Es kann also sehr gut sein, dass du bei Wunschtemperatur einen anderen Wert einstellen musst, als du tatsächlich haben willst.

Also wenn es immer zu kalt ist, muss die Wunschtemperatur hoch.
Wenn es nur bei niedrigen Außentemperaturen zu kalt ist, muss die Heizkurve auf einen höheren Wert gestellt werden.
Apolyxo18.10.23 12:46
0,25 klingt zu niedrig für BJ 80er Jahre. Das habe ich im KfW40+ Neubau 2022. Vermutlich kommst du da eher bei 0,4-0,5 raus, wenn das Haus schon ganz in Ordnung gedämmt wurde. Wenn es richtig, richtig kalt wird, kannst du auch mal schauen, ob die Durchflüsse der Fußbodenheizung passen je Raum.
Thermostate hast du voll aufgedreht?
Tolentino18.10.23 12:54
Apolyxo schrieb:

0,25 klingt zu niedrig für BJ 80er Jahre. Das habe ich im KfW40+ Neubau 2022.
Wobei das schon wieder viel klingt. Was für eine NAT hat du denn?
Ich meine ich habe 0,15 im gepimpten Gebäudeenergiegesetz (KfW70). Bau
heizkurvewunschtemperaturtemperaturensteigung