F
Fuchur
Genau deswegen schrieb ich "baurechtlich". Ich hätte jetzt geraten, dass der Bebauungsplan 30 Jahre alt ist, damals waren Photovoltaik-Module auf dem Dach ja noch so beliebt wie Sat-Antennen am Balkon der Mietwohnung. Heutzutage kann man (auch durch die Weiterentwicklung der Modul-Optik) doch nicht mehr ernsthaft mit gestalterischer Optik punkten, das dürfte dann auch die Rechtsaufsicht so sehen. Und dann sind wir noch gar nicht in der aktuellen Energie-/Klimadiskussion.
Wenn wir nicht gerade von einer Baulücke zwischen denkmalgeschützten Fachwerkhäusern sprechen, würde ich mir deswegen keine verkrüppelte, teure Murksanlage bauen lassen, sondern mal ganz freundlich beim Amt aufschlagen.
Wenn wir nicht gerade von einer Baulücke zwischen denkmalgeschützten Fachwerkhäusern sprechen, würde ich mir deswegen keine verkrüppelte, teure Murksanlage bauen lassen, sondern mal ganz freundlich beim Amt aufschlagen.