Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten

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Y

ypg

Das kann ja gefördert werden, aber sie will ja zusätzlich noch ein Büro und das geht bei 120m2 nicht auf und deswegen beschwert sie sich.
Sie ist ein ER

Ich würde auch lieber ohne HO bauen, wäre dann aber erst mal arbeitslos.
Und die steuerliche Absetzbarkeit ist minimal, verglichen mit den anfallenden Kosten.
Es gibt keine Verpflichtung, nur 120qm, ohne HO oder sonstwie zu bauen. Nur dann eben ohne Extra-Geld vom Staat.

Interessante Diskussion hier.

Wenn ich in meiner Umgebung mal schaue, wäre die letzten Jahre fast kein einziger anspruchsberechtigt gewesen, weil erst wurde das Haus gebaut und dann irgendwann kamen dann die Kinder. Ich finde das so jemand innerhalb der 10 Jahren Jahre auch eine Förderung erhalten sollte und genauso für alle zusätzlichen Kinder welche nach dem Baubeginn kommen. Ich finde es gibt sonst Kinder erster und weiter Klasse.
Eher doch ein Haus zweiter Klasse.
Da wird eventuell hinter vorgehaltener Hand gelästert, dass das Schickmicki-Bad nur durch das Baukindergeld möglich gemacht wurde

Ist hier aber schon Zicken-Krieg: kaum gibt es was umsonst, werden die Ellenbogen freigelegt, gelogen und betrogen. Im Vorfeld werden schon die Entwürfe getunt - aus nem Mega Hauswirtschaftsraum wird dann real der Hobbyraum.
Erinnert mich an die KfW-Förderung für jede einzelne Wohnung ...
 
H

HausbauTiNa

Aha aha, da macht man mal eben eine Begrenzung auf 120m2 um noch mit fetten plus raus zugehen - bzw. um von vorn herein in Verhandlungen auf 140m2 zu gehen. Ich 500 Millionen pro Jahr sind vorgesehen?
Wenn diese Zahlen stimmen..... macht es einen nur noch wütend.
Das Budget beträgt dann ja nur noch einen Bruchteil des ursprünglichen Budgets.
180 Millionen...... wie der Presse gerade zu entnehmen war, zahlen wir allein an Jordanien 384 Millionen Euro.....
 
H

HilfeHilfe

wenn ich meiner Frau die 50 % unserer ETW verkaufe ( 118 qmtr) denkt ihr das ist anspruchberechtigt ?
 
E

Egberto

Vielleicht hat die CSU auch gemerkt, dass sie sich nicht leisten kann, das Bayerngeld so vielen Familien on top zu zahlen. Da kommt dann die Beschränkung im Bund gerade recht. Es ist doch merkwürdig, warum Seehofer einem derart faulen Kompromiss zustimmt. Und insbesondere in Bayern wird in den ländlichen Regionen gerne größer gebaut.
 
Z

Zaba12

@Fuchur noch mal kurz zur WoFIV Berechnung. Hier muss man klar unterschieden auf welcher Seite man steht, ist man Bauherr, Mieter, ETW Käufer/Verkäufer!

Als Bauherr würdest du dich von deinem Architekten ein wenig veräppelt vorkommen, wenn er Dir 25% oder 50% der Terrasse in die Wohnfläche mit reinrechnet, oder?

Als Vermieter kannst du dich an den Vorgaben der WoFIV richten! Musst es aber nicht. Wenn du als Vermieter Rendite-orientiert bist, haust du die Terrasse in die Wohnfläche voll oder zur Hälfte
rein und schaust ob der Vermieter zuckt. Wenn Du ein sozialer Mensch als Vermieter bist, rechnest Du diese gar nicht rein.

Und jetzt kommt das wo wir gerade drüber diskutieren. Wie könnte die Regierung die Wohnfläche für das Baukindergeld berechnen. Die richtige Antwort ist,wir wissen es nicht.

Es könnte nach DIN277 sein, sodass alle Kellerbauer aber dann auch alle Satteldächerbauer in die Röhre schauen.

Oder nach WoFIV aber auch hier, weiß keiner ob die Terrasse zu 1/4 oder 1/2 reingerechnet wird, denn beide Werte sind Kann-Werte (...bis zu steht da...). Somit ist das Maximum die halbe Terrasse und das Minimum 0% Terrasse.

Aus Architekten- <-> Bauherrensicht gehört die Terrasse nicht in die Wohnfläche mit rein.
 
Zuletzt bearbeitet:
B

BauBob7

OT
Kleine Korrektur.
Mal ausgenommen von Max Müller mit seiner vermieteten ETW sind größere Kapitalanleger in der Regel körperschaftsteuerpflichtig und zahlen 15% KST + Soli. Erträge aus der Vermögensverwaltung fallen auch nicht unter die Gewerbesteuer.
Ich hatte schon einen Privatanleger gemeint. Aber auch im Fall, dass eine GmbH dazwischen geschaltet ist, kommt ja noch Kapitalertragssteuer und nochmals Soli dazu.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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