Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten

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Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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Fuchur

@BauBob7
Statt zu poltern solltest du lieber aufmerksam lesen. Der Investor ist der VERKÄUFER, bei dem landet das Geld.

Du redest die ganze Zeit vom Anleger als Käufer der mit Familien konkurriert. Außer dir redet darüber niemand.
 
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Finanzamt2002

Mathematik ist jetzt nicht deine Stärke? Der Preis ist doch völlig irrelevant in der Gleichung. Habe ich nur als Beispiel genommen, damit es sich auch wirklich jeder vorstellen kann.

Dann kostet die Wohnung halt 320k und ein Kapitalanleger zahlt 320k. Ein Eigennutzer mit zwei Kindern zahlt auch 320k, bekommt aber 24k vom Staat zurück.

Am Ende ist auf jeden Fall der Eigennutzer deutlich (!) besser gestellt gegenüber dem Kapitalanleger. Das ist eine Förderung, die Sinn macht. Städtische Wohnungen für Eigennutzer.

Einen 150qm-Palast auf dem platten Land sollte man am besten gleich noch zusätzlich besteuern. Das Ding ist in 50 Jahren wertlos, weil keiner mehr auf dem platten Land lebt. Volkswirtschaftlicher Irrsinn, Neubau in Regionen mit schrumpfender Einwohnerzahl. Und zählt mir da bitte nicht die letzten drei Jahre auf, wo überall die Einwohnerzahlen nach oben gegangen sind durch Flüchtlinge. Es geht darum, dass viele Regionen Deutschlands strukturell schrumpfen, nicht nur das platte Land übrigens.
Dir ist aber schon bewusst das ein "Kapitalanleger" steuerlich ganz andere Vorzüge genießt, als ein normaler Angestellter mit Kindern. (z.B. Abschreibung Neubau 50 Jahre a 2%, wären bei 320K, jährlich 6.400€).......

Das der normale Bürger mit Kindern mehr für die allg. Wirtschaft tut als ein Kapitalanleger sollte klar sein.
Aber das ist zu offtopic.

Ich finde die Diskussion über die QM die gefördert werden sollen, einfach nur armselig.
Am ende des Tages gibt es dann für ganz kreative die Möglichkeiteit sich die Wohnfläche "anders" berechnen zu lassen. Und schon ist auch der "Palast" förderfähig.
Wobei ich selbst mit 2 Kindern knapp 160qm habe, und das ohne ungenützte Räume. Weniger möchte ich nicht.
Aber vielleicht muss man da kreativ werden, in dem der Keller einfach mit Tageslicht ausgestattet wird, aber ausgewiesen als Technikraum, Waschraum, Hobbyraum.... :_)

Wer soll das eigentlich wieder prüfen?

Besser wäre meiner Meinung nach eine Einkommensabhängige Betrachtung in Kombination mit der Anzahl der vorhandenen Kinder....

Oder eine einfache Variante:
-Einkommensunabhängig: pro Kind Grundbetrag X
- Einkommensabhängig: pro Kind Sonderzulage Y
= Gesamtförderung "Summe X + evtl. Y" - Fertig

Die Prüfung einer solchen Bedingung ist doch wesentlich einfacher/schneller, als Bauunterlagen, Genehmigungen, Stichprobenartige Prüfung vor-Ort....

Unsere Bürokratie kennt keine Grenzen
mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Alex85

Gerade war Pressekonferenz des CDU Präsidiums mit Kramp-Karrenbauer. Die CDU lehnt die Flächenbegrenzungen ab, dies sei nicht Sinn des Baukindergelds gewesen. Dies hätte die Vorsitzende des Präsidiums (=Merkel) noch mal deutlich gemacht und an die Beschlüsse von Meseburg erinnert.

Abwarten und Tee trinken.
 
A

Alex85

Kauder hat dem Entwurf von Scholz ebenfalls öffentlich widersprochen, Klöckner auch.

Sogar Söder lässt sich zitieren, allerdings mit wenig eindeutigen Worten, ob ein Flächenlimit generell auszuschließen sei.

Was für ein Theater
 
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BauBob7

@Finanzamt2002 Die Abschreibungen gab es aber schon vorher, daran hat sich nichts geändert. Es wäre ein anderes Thema, aber man könnte jetzt natürlich darüber diskutieren, ob diese Abschreibungen Kapitalanleger gegenüber Eigennutzern bevorzugen. Andererseits muss der Kapitalanleger dann erst mal den Gewinn mit im Regelfall 44,31% versteuern, während der Eigennutzer den Wohnwert der Wohnung überhaupt nicht versteuern muss. Aber wie gesagt, ein anderes Thema. Das aktuelle Thema: Gegenüber der Situation bisher verbessert sich die Situation des Eigennutzers um 24k, aber die Situation des Kapitalanlegers bleibt unverändert.

@Fuchur Ich weiß nicht, ob du es nicht verstehen kannst oder nicht verstehen willst. Falls ersteres: Du kennst dich anscheinend im Immobilienmarkt nicht besonders gut aus, aber sei versichert, die Förderung stellt Familien, welche innerörtlich, zentral und zukunftsfähig Wohnraum erwerben wollen erheblich besser. Falls letzteres, dann erübrigt sich sowieso jede weitere Diskussion.

Die aktuelle Aussage, dass geprüft werden muss, wie das Haushaltsbudget eingehalten wird, hört sich nach langwierigen Berechnungen an und damit wahrscheinlich Verschiebung auf die Zeit nach der parlamentarischen Sommerpause. Jedenfalls wenn es dann noch eine Regierung gibt. Andererseits denke ich nicht, dass Seehofer sich dort reinreden lässt. Schon für die Zurückweisung an der Grenze, ein Thema welches politisch hundertfach größer ist, hat er die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin verneint. So ein regulatorisches Detail wie eine QM-Obergrenze zur Budgeteinhaltung des Haushaltsplans hat nun aber mit Richtlinienkompetenz nichts mehr zu tun. Seehofer würde sich hier komplett selbst lächerlich machen, wenn er aufgrund der Kanzlerin diese bereits medial breit publizierte Grenze von 120 qm ändert oder aufgibt. Denn de facto hat die Kanzlerin hier definitiv nichts zu melden und es ist Sache der beiden involvierten Ministerien.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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