Mietkauf, Verwandtschaft ä, Reihenfolge und Erfahrung

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M

Mottenhausen

Das klingt erst mal gut, aber ist halt mit Risiko verbunden.

1. Angenommen der Schwiegervater lernt eine neue Frau kennen, lässt sich in eine (neue?) Ehe quatschen, später stirbt er und die neue Frau erbt das Haus (anteilig) und lässt sich ihren Teil von euch teuer auszahlen... Jackpot für Sie, Insolvenz für euch.

2. Niemals wird er das Haus nach euren Wünschen bauen. Gerade generationsübergreifend klappt das unter Garantie nicht. Er meint es damit nur gut, ich will damit sagen, unsere Eltern haben bei unserem Grundriss auch nur die Nase gerümpft.. "alles so offen, denkt doch mal an die Heizkosten..." Aber was wollen sie machen, unser Haus, unsere Entscheidung.

Diese Diskussion wirst du dann jedenfalls andauernd haben: "weiße Innentüren? viel zu empfindlich, nimm lieber das Buchendekor!" "Bodentiefe Fenster? da kann ja jeder reingucken", "Spotbeleuchtung ist doch total unpraktisch", "natürlich gehört ein Treppenhandlauf auf beide Seiten",... so wird das laufend gehen, ihr habt euch verkracht bevor das Haus überhaupt steht.

3. Einzige Lösung wäre: kauft das Grundstück (ggf. vorher teilen), z.B. für 1€, wobei da die Bank zwecks Finanzierung wieder doof guckt, weil sie nicht weiß wie viel es wert ist. aber egal. Oder lasst euch eine Schenkung geben für den Hausbau. Aber es muss von Anfang an klar geregelt euer Haus auf eurem Grund sein.

Vermutlich geht es hier sowieso wieder mal nur darum, dass aktuelle Schwiegerkind vom Erbe auszuschließen. Sind wir doch mal ehrlich, das Konstrukt zielt darauf ab, dass DU immer mit leeren Händen dastehst. Viel Spaß!
 
Z

Zaba12

Vermutlich geht es hier sowieso wieder mal nur darum, dass aktuelle Schwiegerkind vom Erbe auszuschließen. Sind wir doch mal ehrlich, das Konstrukt zielt darauf ab, dass DU immer mit leeren Händen dastehst. Viel Spaß!
Damit hast Du gar nicht so unrecht.
Das Grundstück gehört dem Schwiegervater, somit steht er im Grundbuch und das wird auch so bleiben da er die Finanzierung aufnimmt. Somit gehört weder Dir noch deine Frau irgendwas. Wenn Sie dich nach 5,10, 20 Jahren verlässt, habe Ihr schön gemeinsam "Miete" gezahlt und dem Schwiegervater und somit deiner Ex-(Frau) in spe das Erbe aufgebaut. Sie erbt im Sterbefall die Hälfte und Du bekommst eh nichts.

Interessanter Fall...überwiegend diskutieren wir hier im Forum ja den Fall der Ehefrau die nicht im Grundbuch steht, weil der Mann das Eigenkapital oder das Grundstück in die Ehe bringt.

Aber mach mal...das werden Familien-intern spannende Gespräche
 
C

Caspar2020

Angenommen der Schwiegervater lernt eine neue Frau kennen, lässt sich in eine (neue?) Ehe quatschen, später stirbt er und die neue Frau erbt das Haus (anteilig) und lässt sich ihren Teil von euch teuer auszahlen... Jackpot für Sie, Insolvenz für euch.
Vermutlich geht es hier sowieso wieder mal nur darum, dass aktuelle Schwiegerkind vom Erbe auszuschließen. Sind wir doch mal ehrlich, das Konstrukt zielt darauf ab, dass DU immer mit leeren Händen dastehst. Viel Spaß!
???

Schwiegervater ist was anderes als Stiefvater...
 
M

Mottenhausen

??? was ist nicht verständlich?

Fall1: Todesfall Schwiegervater nach neuer Ehe mit doofer Frau: Tochter und Ehefrau erben beide. Wenn neue Ehefrau doof, wird sie ihren Hausanteil teuer verkaufen wollen oder Miete und dann ihrerseits an ihre eigenen Kinder weitervererben.

Fall2: Siehe Antwort von Zaba12 über dir.
 
K

Kekse

Euch ist aber aufgefallen, dass es um einen notariell geregelten Mietkauf geht, nicht um irgendeine Abendessenstischabsprache? Ihr tut ja gerade so, als hätten Mietkäufer keinerlei Rechte…
Angenommen, die Vermögensverhältnisse sind so, dass das Konstrukt sinnvoll ist, was soll die potenzielle zukünftige böse Stief-Schwiegermutter denn machen? Das Haus wird per Testament an die Kinder vermacht und es gibt keinerlei Probleme, weil das sonstige Erbe ihre Hälfte des bislang unbezahlten Restwertes mehr als ausgleicht. Oder die Kinder ziehen ihre Kaufoption. Oder möglicherweise kann man den Vertrag auch so gestalten, dass mit dem Tod des Verkäufers der Eigentumsübergang geschieht, ohne das Erbrecht zu tangieren. Auch sehe ich nicht, inwiefern hier das Schwiegerkind rausgehalten werden soll? Tobi schrieb nicht, dass die Frau den Vertrag allein machen soll? Irgendeine Trennungsklausel gehört vermutlich in den Kaufvertrag (Mietkaufvertrag? Wie heißen die in dem Fall denn?), aber das kann man doch machen.

Finanzierung ?? Oder der Schwiegervater hat zu viel Cash
Wenn der Schwiegervater (erheblich) finanzieren muss, macht das Konstrukt keinen Sinn. Aber das klang doch nicht so. In jedem Fall muss höchstens der Schwiegervater zur Bank, nicht Tobi.

Damit müsst Ihr ein Lebenlang zum Gönner nett sein auch wenn euch danach ggf. nicht zumute ist.
Guter Einwand. Kommt darauf an, ob ihr das mental getrennt bekommt. Ich würde aus genau diesem Grund keinen höheren Kredit in der Verwandtschaft aufnehmen, hätte aber kein Problem damit, bei meinen Eltern zu mieten. Oder größere Geschenke zu akzeptieren. Weiß aber auch jeder, dass er aufgrund gemachter Geschenke keine Ansprüche auf irgendetwas (außer einem herzlichen "Dankeschön") hat.

Angenommen der Schwiegervater lernt eine neue Frau kennen, lässt sich in eine (neue?) Ehe quatschen, später stirbt er und die neue Frau erbt das Haus (anteilig) und lässt sich ihren Teil von euch teuer auszahlen... Jackpot für Sie, Insolvenz für euch.
??? Insolvenz? Warum? Selbst wenn noch ein Teil offen ist, kann man den doch normal über eine Bank finanzieren? Zumal dieser Fall ja wohl nicht übermorgen eintreten wird und bis dahin schon einiges bezahlt ist. "Teuer" kann sich die Schwiefmutter (Stiegermutter?) das Haus gar nicht bezahlen lassen, der letztendliche Kaufpreis ist von Anfang an fix und kann sie überhaupt sofortigen Kauf verlangen? Oder tritt sie nicht vielmehr als Verkäufer-Vermieterin an die Stelle des Schwiegervaters (zusammen mit der Tochter und möglichen Geschwistern?)

2. Niemals wird er das Haus nach euren Wünschen bauen. Gerade generationsübergreifend klappt das unter Garantie nicht. Er meint es damit nur gut, ich will damit sagen, unsere Eltern haben bei unserem Grundriss auch nur die Nase gerümpft.. "alles so offen, denkt doch mal an die Heizkosten..." Aber was wollen sie machen, unser Haus, unsere Entscheidung.

Niemals wird er das Haus nach euren Wünschen bauen. Gerade generationsübergreifend klappt das unter Garantie nicht. Er meint es damit nur gut, ich will damit sagen, unsere Eltern haben bei unserem Grundriss auch nur die Nase gerümpft.. "alles so offen, denkt doch mal an die Heizkosten..." Aber was wollen sie machen, unser Haus, unsere Entscheidung.
Die Bedenken hätte ich wie gesagt bei meinem Schwiegervater auch, mit meinen Eltern aber überhaupt nicht. Mit denen würde das problemlos klappen. Die Differenzen in Geschmack und Ansichten sind (in den substanziellen Dingen, ich rede nicht vom Tapetendesign) eh schon nicht besonders groß und da wo sie bestehen, sind meine Eltern (und Schwiegermutter auch) durchaus in der Lage, ohne große Diskussionen "gut, ihr müsst es mögen" zu sagen. Oder ein gutes Argument zu bringen, was sie zum Glück auch so tun, obwohl sie keinerlei Rechte haben. Die verschiedenen Generationen müssen also nichts heißen.
 
M

Mottenhausen

Dafür ist ein Forum ja da: einer hat Bedenken, ein anderer nicht. Alle schreiben ihre Meinung auf, tauschen Argumente aus und freuen sich über die gelebte Streitkultur. Der Fragensteller bekommt somit Denkanstöße in verschiedene Richtungen, zieht seine Schlüsse und gibt idealerweise hinterher ein Feedback. Fantastisch.
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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