Grundstück überschreiben / nicht verheiratet

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C

Chris2806

Hallo zusammen,

meine Freundin (28) und ich (33) möchten uns gerne den Traum vom Eigenheim verwirklichen. Nun kommt natürlich die Frage auf "Was machen wir??".
Kaufen? Bauen? Sanieren?

Zunächst würden wir natürlich gern die Option "Bauen" ziehen. Hintergrund ist, dass uns die Eltern meiner Freundin ein Grundstück hinter unserer jetzigen Doppelhaushälfte überschreiben würden.
Das dürften insgesamt ca. 2500qm sein, habe grad die genauen Abmessungen nicht zur Hand...

Es würde Flurstück 60/5 und 60/3 betreffen.

Nun wäre die Frage, wie wir das Überschreiben am günstigsten machen können. Oder wäre eine Heirat vor Baubeginn zwingend notwendig? Mit welchen Kosten für das Überschreiben müssten wir ca. rechnen?

In wiefern könnte man das Grundstück dann als Eigenkapital anrechnen lassen?

Anbei noch eine alte Übersicht der Grundstücke

Vielen Dank im voraus für Eure Hilfen!
grundstueck-ueberschreiben-nicht-verheiratet-172552-1.jpg
 
B

Bieber0815

Nun wäre die Frage, wie wir das Überschreiben am günstigsten machen können.
Am günstigsten im Sinne der Kosten (hier: Steuern und Gebühren) ist vermutlich das Überschreiben auf die Tochter (weitgehend steuerfrei). Ein Überschreiben [der Hälfte] auf Dich wäre eher steuerpflichtig.

In wiefern könnte man das Grundstück dann als Eigenkapital anrechnen lassen?
Soweit die Bank es als Wert anerkennt (Richtwert dafür: Bodenrichtwert).

Beide Fragen kann man besser beantworten, wenn man den Wert des Grundstücks kennt (was würde ein Fremder dafür zahlen? Wie ist der Bodenrichtwert).
 
C

Che.guevara

Steuern sind das Eine - Vermögen im Fall der Trennung das andere!

Aus der Gier, alles möglichst günstig zu haben stehst du im Fall der Trennung vor dem Nichts!!!

Insofern werden erst Informationen zur Verdienstsituation benötigt.

Wer verdient wie viel und welche Anteile an Eigenkapital bzw. Tilgungsleistungen werden geplant - vorher ist seriöse Beratung nicht möglich.
 
D

DG

Ist denn schon geklärt, ob man dort überhaupt eine weitere Wohnbebauung errichten darf?

Auf Grund der Karte und der aktuellen Nutzung/Informationen würde ich das als Außenbereich definieren, ergo uU nur privilegierte Bebauung für landwirtschaftliche Zwecke o.ä.!?

MfG
Dirk Grafe
 
M

Maria16

Hier willst du dem Mann ja anscheinend zuraten, unbedingt ins Grundbuch mit reinzugehen und die paar Euro Steuern und Co zu zahlen. Ich bin mir sicher, dass du von einem gemeinsamen Grundbucheintrag abraten würdest, wenn nicht sie, sondern er das Grundstück mitbringen würde!

An Chris: reden, reden, reden! Klärt, wer welche Erwartungen hat und wie alle (!) finanziellen Fälle geregelt werden sollen, angefangen beim Eigenkapital über Teilzeit/ weniger Gehalt wegen Kindern bis hin zum Trennungs- oder Todesfall. Und vergesst gerade für alle negativ-Varianten nicht, auch die Eltern ins Boot zu holen. Wie fänden sie es, der Tochter ein Grundstück zu geben, welches im Scheidungs/ Trennungs/ Todesfall vielleicht an dich gehen könnte oder verkauft werden müsste?

Das sind oft nicht die angenehmsten Gespräche, aber sie sind mMn unvermeidlich, um den Familienfrieden auf Dauer zu wahren. Und was jetzt im Guten zu aller Zufriedenheit ausdiskutiert (und möglichst schriftlich geregelt!) wird, macht es hoffentlich im worst case allen Beteiligten einfacher...

Übrigens gibt es sicher Mittel und Wege, dass ein Grundstück von den Eltern auch in einer Ehe ausschließlich auf die Tochter übertragen wird - und sogar das Weiterschenken in der Ehe unterbunden werden könnte. Ein guter Notar bekäme das sicher hin, wenn die Eltern dich nicht im Grundbuch haben wollen würden...
 
Zuletzt aktualisiert 04.11.2024
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