F
Fuchur
Woher nimmst du diese Aussage, dass die Privatentnahme bei der Gewinnerzielungsabsicht außen vor bleibt? Nach allen meinen Informationen ist diese sehr wohl zu berücksichtigen. Natürlich nur in Höhe des "Ertragsausfalls" und damit wesentlich geringer anzusetzen als umsatzsteuerlich. Damit eben in der Höhe, wie man sie auch in der EÜR erfasst. Aber dass man die einfach unter den Tisch fallen lässt, konnte ich nirgends nachvollziehen.Gewinn meint hier ganz eng betrachtet, ob ich mit dem Verkauf von Strom ins Plus komme. Da der große Gewinn aber durch den Eigenverbrauch passiert, lässt sich jede klassische private Anlage recht einfach ins Negative rechnen.