Beratung für Photovoltaik Anlage

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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Fuchur

Habe ich ja auch nicht behauptet. Ich habe nur gesagt, dass der Wertansatz je kWh gleich hoch ist wie in der EÜR (und eben niedriger als umsatzsteuerlich).

Die Frage war, ob das Bestandteil der Gewinnprognose ist und falls nein, wo das steht.

Den Bezug zur EÜR habe ich aufgemacht um zu verdeutlichen dass eine negative Prognose damit auch steuerlich zu Verlusten führt und es deshalb vorteilhafter wäre diese Verluste auch auszuweisen statt sich in die Liebhaberei zu flüchten.
 
E

Evolith

Habe ich ja auch nicht behauptet. Ich habe nur gesagt, dass der Wertansatz je kWh gleich hoch ist wie in der EÜR (und eben niedriger als umsatzsteuerlich).

Die Frage war, ob das Bestandteil der Gewinnprognose ist und falls nein, wo das steht.

Den Bezug zur EÜR habe ich aufgemacht um zu verdeutlichen dass eine negative Prognose damit auch steuerlich zu Verlusten führt und es deshalb vorteilhafter wäre diese Verluste auch auszuweisen statt sich in die Liebhaberei zu flüchten.
Du kannst ja den Wert, mit dem du deinen Eigenverbrauch anrechnest recht gut selbst bestimmen. Je nachdem welchen Ansatz du wählen möchtest. Sprich der Satz, mit dem du deinen Eigenverbrauch anrechnest kann zwischen ... keine Ahnung 9 Cent und 20 Cent schwanken. Das beeinflusst das Ergebnis natürlich enorm.

Bei uns wird der Eigenverbrauch gar nicht mehr abgefragt. Bis welche Größe das so gehandhabt wird, muss ich noch erfragen.

Die Fallstricke, wenn du die Anlage gerne abschreiben möchtest können fies werden. Mein zukünftiger Steuerberater hatte mir da bisschen was erzählt. Unter anderem kann es zu Nachzahlungen kommen, wenn man nach Ende der Abschreibung wechseln will. Gibt aber wohl noch ne Menge anderes. Ich bekomme das nicht mehr zusammen. Wenn du dich mit Steuern (auch im Selbstständigenbereich) gut auskennst, sollte das machbar sein. Das ist aber bei den meisten nicht der Fall und die benötigen dann einen Berater, der ja auch nicht kostenlos ist.
 
Hangman

Hangman

Ich gehe davon aus, dass wir das selbe meinen. 410€ nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz. Ist aber wie gesagt nur eine Freigrenze zur Steuervereinfachung, kein Freibetrag.
Hast Recht, da hat mich meine Egozentrik ausgetrickst :) Da ich Angestellter bin, ist das bei uns de-facto dasselbe weil wir die 820€ mit der Photovoltaik nie überschreiten und keine weiteren Nebeneinkünfte haben. Für Selbstständige oder aber Angestellte mit weiteren Nebeneinkünften, ist die Situation dann leider anders.
 
G

gmt94

Hallo zusammen,

Ich habe da mal Frage in die Runde. Ich spekuliere mit einer Photovoltaik Anlage. Jetzt gibt es ja aktuell die 10kwhp für diese Liebhaberregel. Wie ich es jetzt verstanden habe, ist es so dass ich Gewinne aus der einspeisevergütung nicht beim Finanzamt melden muss. Was ist da dem mit dem eigenverbrauch, muss ich denn dort trotzdem die Mehrwertsteuer drauf zahlen oder entfällt das auch?

Wenn beides entfällt, darf dann wieder der lohnsteuerhilfeverein für mich tätig werden? Ich nutze den seit über 10 Jahren, da ich von Steuern rein gar nichts verstehe. Und mich ehrlich gesagt vor dem ganzen Steuer Thema streuben würde.
 
F

Fuchur

Wenn du die Liebhaberei wählst, dann brauchst du bei der Einkommensteuer nichts davon angeben, insofern kannst du die Erklärung auch wieder vom Verein machen lassen. Wobei das echt kein Hexenwerk ist, spätestens wenn du die vom Vorjahr nimmst und auf Aktualität prüfst. Da ist der Verein teurer als das, was dir vielleicht evt. möglicherweise an Ersparnis entgeht. Aber jeder wie er mag.

Umsatzsteuerlich bleibt alles wie gehabt. Wählst du die Kleinunternehmerregelung, dann bekommst du die USt vom Kauf auch nicht zurück, musst dafür keine USt abführen. Wählst du die Regelbesteuerung, dann gibt es die USt vom Kauf zurück, dafür muss die USt vom Netzbetreiber kassiert und abgeführt werden und USt auf deinen Eigenverbrauch bezahlt werden.
 
E

Evolith

Hallo zusammen,

Ich habe da mal Frage in die Runde. Ich spekuliere mit einer Photovoltaik Anlage. Jetzt gibt es ja aktuell die 10kwhp für diese Liebhaberregel. Wie ich es jetzt verstanden habe, ist es so dass ich Gewinne aus der einspeisevergütung nicht beim Finanzamt melden muss. Was ist da dem mit dem eigenverbrauch, muss ich denn dort trotzdem die Mehrwertsteuer drauf zahlen oder entfällt das auch?

Wenn beides entfällt, darf dann wieder der lohnsteuerhilfeverein für mich tätig werden? Ich nutze den seit über 10 Jahren, da ich von Steuern rein gar nichts verstehe. Und mich ehrlich gesagt vor dem ganzen Steuer Thema streuben würde.
Zusätzlicher Hinweis: Wenn du über 10 kwp kommst, heißt das nicht automatisch, dass du Ertragssteuer abführen musst (in der Steuererklärung). Das heißt nur, dass eventuell vom FA eine Gewinnprognose verlangt wird, um deine Gewinnerzielungsabsicht zu ermitteln. Frag doch mal bei denen an, ob die das bei etwas drüber überhaupt wollen. Viele ersparen sich den Aufwand und unterstellen ungeprüft Liebhaberei.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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