Zum einen sind wir der Auffassung, dass unser Nachbar eine Beweissicherung unseres Hauses sowie den Gutachter zu bezahlen hat, da er ja Verursacher dieser Notwendigkeit ist - der Hauptgrund ist allerdings, dass sie sich im Recht sehen da damals das Baurechtsamt auf unseren Widerspruch gegen die Baueinreichung keine Veranlassung gsehen hat, dem irgendwie statt zu geben. Allerdings zu Recht, weil die prüfen nur Baurecht - unser Thema war ja ein privatrechtliches und somit keine Zuständigkeit beim Baurechtsamt. Allerdings haben sie das wohl nie verstanden. Gerade letzte Woche mussten wir wieder hören, dass das Bauamt „grünes Licht“ für deren Bau gegeben habe...völlige falsche Auffassung vom deutschen Rechtssystem.