W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Vaillant Erfahrungen arotherm plus VWL 35, 55, 75


Erstellt am: 04.03.22 14:21

Martin6207.03.24 12:51
Also, über die normale Steuerung geht nur an oder aus. Dieses Signal kommt vom Netzbetreiber. Für das runterregeln ist erstmal kein Eingang vorgesehen.
meierchen00607.03.24 13:12
Hallo

zu diesem Thema habe ich letztens eine Anfrage an Vaillant gesendet und diese Antwort bekommen:

Anfrage am14.02.2024
Anfrage an Vaillant
  • wegen steuerbarer lasten
Hallo,

ich bin dabei eine Vaillant Wärmepumpe für mein Haus zu planen, der Plan ist schon ziemlich weit fortgeschritten, eigentlich steht schon alles fest.

Es soll die Wärmepumpe VWL 75/6 A in Verbindung mit meiner SMA Photovoltaik;
für mich eine super Auswahl!.

Jetzt zur Frage bzw. meine Sorgen:

Ab 01.01.2024 soll es keine Sperrzeiten mehr, sondern die Leistung darf nur noch vom EVU begrenzt werden auf minimal 4,2 kW elektrische Leistung.

Kann die VWL75/6 A auf diese 4,2 kW elektrische Leistung begrenzt werden oder muss ich auf eine VWL 75/7 warten, bis diese dann begrenzt werden kann?
Wie sieht da die Steuerung aus da bei allen Wärmepumpe die ab 01.01.2024 eingebaut werden dieses können müssen?
Nun muss im Zugang der Wärmepumpe auch mein Zählerschrank erneuert werden,
was muss dazu berücksichtigt werden?
MfG

Antwort 15.02.2024
Antwort von Vaillant

Sehr geehrter Herr xxx,
der von Ihnen angesprochene
§14a des Energiewirtschaftsgesetztes (kurz EnWG) wurde Ende 2023 mit der Intention novelliert, das Stromnetz
zukünftig vor akuten, temporären Überlastungssituationen zu schützen.

Mit Inkrafttreten zum 01.01.2024 gelten neu installierte Anlagen mit Leistungen > 4,2 kW als steuerbare
Verbrauchseinrichtungen (SteuVE). Unter diese Regelung fallen folgende Produkte:
  • Wärmepumpen (inklusive Zusatzheizungen)
  • Ladesäulen
  • Anlagen zur Raumkühlung („Klimaanlagen“)
  • Stromspeicher.
Im Falle von drohenden Netzengpässen wird Verteilnetzbetreibern (VNB) nach § 14a die Möglichkeit eingeräumt, die
verfügbare Leistung dieser SteuVE im Haushalt auf ein Minimum von 4,2 kW (oder größer, bei mehreren SteuVE) zu
„dimmen“.

Folgende Steuerungsmöglichkeiten kommen in Betracht:
  • Direktsteuerung über eine Steuerbox des Messstellenbetreibers
  • Steuerung über Energiemanagement-System (EMS)
Vaillant bietet folgende Schnittstellen an:
  • EEBUS (empfohlen): Durchgabe der exakten Leistungslimitierung
  • EVU-Kontakt: An/Aus Kontakt
Generell ist der Anlagenbetreiber für die Herstellung der Steuerbarkeit verantwortlich.
Die genauen Anforderungen an die Dokumentation werden jedoch erst bis zum 01.10.2024 erwartet.

Bei EEBUS-fähigen Geräten (z.B. Wärmepumpen) erfolgt die Umsetzung über das Internet-Modul VR 921, das gleichzeitig die Voraussetzung für eine mögliche Förderung darstellt.

Die max. Leistungsaufnahme der L-W-Wärmepumpe aroTHERM plus VWL 75/6 A
beträgt 3,5 kW. Somit ist diese Wärmepumpe nicht vom §14a des EnWG betroffen.

Einzig die in der Inneneinheit verbaute Zusatzheizung von bis zu 8,6 kW fällt unter o.g. Regelung.

Gruß
meierchen006
Martin6207.03.24 14:00
Verratet mir mal bitte, wie der Netzbetreiber Zugriff auf das Internet - Modul bekommt oder gibt es am Modul Eingänge die belegt werden können.
meierchen00607.03.24 14:29
Hallo

wenn ich dass wüsste würde es mir auch besser gehen. Ich hatte auch Kontakt zu unseren Stadtwerken die mein EVU sind, dort habe ich nur Schulterzucken bekommen. Ich war wahrscheinlich der erste der Nachgefragt hatte wie eine Meldung zu meinem EEBUS kommen soll.

Da jedoch meine geplante Wärmepumpe die 55/6 ist, wird mich dies nicht betreffen, Lediglich der Heizstab wäre bei mir relevant doch den werde ich nach Plan nie brauchen, wenn doch haben wir hoffentlich nicht gerade ein schwaches Energienetz!, obwohl es dann am wahrscheinlichsten wäre!

In den TAB vom November 2023 meines EVU ist folgendes noch zu sehen, allerdings nichts mit Bussystemen:

Schaltplan der Hausinstallation mit Hauptverteiler, Zähler, Heizkreisen und Warmwasser.


Gruß
meierchen006
Ichbins0107.03.24 14:33
das wird mit dem EVU-Kontakt vermutlich gemacht wie bei dem Wärmestrom, in den Einstellungen kann eingestellt werden was passieren soll wenn der Kontakt geschalten wird --> glaub Pumpe komplett aus / nur Heizstab aus
Martin6207.03.24 14:34
Dieses Prinzip der kompletten Abschaltung gibt es ja schon länger. Das Regeln über Netzanbieter erscheint mir dagegen kompliziert.
evunetzbetreiberheizstab