Untersohlendämmung um mehr Raumhöhe im EG zu erreichen?

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T

Tapp2014

Hallo Zusammen,

ich sitze gerade über unserer Baubeschreibung und bin mir bei einem Punkt unsicher. Der Aufbau der Bodenplatte wurde in folgende Variante geändert (vorher war nur von einer Dämmung auf der Bodenplatte die Rede):

- Abdichtung der Betonsohle nach DIN 18 195 Teil 4, z. B. mit einer Bitumenschweißbahn

- Im EG schwimmender Zement-Estrich ca. 60mm stark auf 80mm starken Trittschall- und Wärmedämmung WLG 035 und einer 60mm Untersohlendämmung

Damit erreicht die Bodenplatte einen U-Wert von 0,23 W/(qm x K)

DEr Grund für den veränderten Aufbau ist unser Wunsch nach mehr Raumhöhe im EG bei einer Begrenzung der Traufhöhe auf 4m.

Macht das ganze Sinn?

Viele Grüße

Tapp2014:confused:
 

€uro

....
- Im EG schwimmender Zement-Estrich ca. 60mm stark auf 80mm starken Trittschall- und Wärmedämmung WLG 035 und einer 60mm Untersohlendämmung....Damit erreicht die Bodenplatte einen U-Wert von 0,23 W/(qm x K)...Macht das ganze Sinn?
Nur dann, wenn Feuchtefreiheit im Niveau unterhalb der BPL garantiert ist! Andernfalls kann man sich diesen Aufwand sparen, da die Wärmedämmwirkung => 0 geht.
Ggf lässt sich der Dämmaufwand der BPL abmagern, da diese i.d.R. nur zu wenigen % an den Gesamttransmissionswärmeverlusten beteiligt ist. Die evtl. Defizite lassen sich meist an anderer, wesentlich wirksamerer Stelle ausgleichen => Energieeinsparverordnung/KfW Optimierung.

v.g.
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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