Keller oder Bodenplatte für Grundstückssituation sinnvoller?

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TobsBAU

Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und habe ein Grundstück von der Gemeinde in einem Neubaugebiet erworben, welches in den nächsten 1,5 Jahren mit einem Einfamilienhaus bebaut werden soll (1,5 oder 2-geschossig).
Seit einiger Zeit hänge ich allerdings an dem Thema Grundstücksgegebenheiten (leichtes Gefälle und unterhalb Straßenniveau) und der damit verbunden Frage, ob ein Keller in der vorliegenden Situation nicht doch die intelligentere/kostengünstigere (oder wenigstens kostenneutrale) Lösung ist. Um die Frage fundiert beantworten zu können, sind wahrscheinlich Angebote von Tiefbauern und vor allem ein Bodengutachten notwendig. Beim Thema Bodengutachten drehe ich mich allerdings im Kreis, da alle Bodengutachter möglichst exakte Vorgaben bzgl. der geplanten Bebauung haben möchten, die jedoch auch von der Entscheidung Keller oder Bodenplatte abhängt.

Ich erhoffe mir Rat zu folgenden Fragestellungen:
  1. Kann bei einem Bau mit Keller der Aushub zur Auffüllung des Grundstückes bis auf Straßenniveau verwendet werden (keine kostenpflichtige Entsorgung)?
  2. Welchen Ratschlag könnt ihr mir bzgl. Bodengutachten geben (genaue spätere Bebauung noch nicht fixiert)?
  3. Ich schwanke zwischen folgenden Szenarien (welches haltet ihr für sinnvoller?):
    1. Unterkellerung und Grundstück auf Straßenniveau mit Aushub auffüllen (Nordost-Grundstücksgrenze mit 1 m hohen L-Stein abfangen)
      teilweise Gefälle zulassen, um in Nordost-Richtung einen Kellerraum mit Tageslicht zu generieren, der ggf. als Büro dienen könnte. Der Technikraum wäre natürlich auch im Keller, ich würde aber gerne auf eine Hebeanlage verzichten!?
    2. Grundstück auffüllen (bis auf Straßenniveau oder etwas darunter) und mit Bodenplatte bauen (Nordost-Grundstücksgrenze mit 1 m hohen L-Stein abfangen). Vor den Kosten für das Füllmaterial und die notwendige Verdichtung habe ich allerdings Respekt. Technikraum im EG oder OG, keine Hebeanlage, aber vsl. Rückstauklappe.
Alle Fertighausanbieter etc., mit denen ich bisher in Kontakt war, sind auf diese Gegebenheiten ich wirklich eingegangen, fragen nach einem Budgetrahmen und nehmen dann für die Erdarbeiten etc. eine Pauschale von 25.000 € an. Ich vermute, das wird nicht reichen und ich möchte diese Kosten für die Finanzplanung greifbar machen! Wenn man das Thema Keller anspricht, sagen selbst Architekten pauschal, ein Keller ist immer teuer. Wenn das Budget angespannt ist, auf den Keller verzichten...

Folgende Informationen und Prämissen möchte ich euch nicht vorenthalten:
  • Grundstück liegt unterhalb Straßenniveau. Angrenzendes Nachbargrundstück (südöstlich) wurde aufgefüllt bis auf Straßenniveau (OK RF EG +156.14 m)
  • Durch die Auffüllung auf Straßenniveau konnte auf eine Rückstauklappe verzichtet werden. Beim gegenüberliegenden Grundstück (nordwestlich, hinter Gehweg) wurde nicht so hoch verfüllt, sodass dort eine Rückstauklappe eingesetzt werden musste. Bei einem Bau mit Keller müsste ich selbst bei einer Auffüllung bis auf Straßenniveau wohl mit einer Hebeanlage kalkulieren.
  • Gemäß Bebauungsplan kann eine Stützmauer von bis zu einem Meter Höhe errichtet werden, um das Gefälle abzufangen, darüber hinaus ist mit Böschungswinkeln von 30 ° zu arbeiten (siehe Anhang). Davon haben natürlich auch die beiden Nachbargrundstück Gebrauch gemacht und entsprechende L-Steine auf der Nordostseite gesetzt.
  • Grundsätzlich hätte ich nicht zwingend aufgefüllt, dadurch aber, dass das Grundstück auf der Südostseite soweit erhöht wurde und von dort natürlich auch das Hauptlicht kommt, sehe ich mich fast schon gezwungen wenigstens in Teile eine Auffüllung vorzunehmen.
  • Abweichend zur Nachbarbebauung überlege ich das Haus (Satteldach) mit dem Giebel rechtwinklig zur Straße zu platzieren (siehe Skizze). Das Grundstück wäre dann besser belichtet und besser nutzbar.
  • Nordöstlich gibt es in einiger Entfernung eine Burg, die bei der Planung des Hauses (Sichtbezug) ebenfalls berücksichtigt werden soll.
  • Das Grundstück ist 464 m² groß und befindet sich 800 m entfernt von einem Flusslauf (ca. 15 m oberhalb der Wasseroberfläche, keine Überschwemmungsgefahr). Zusätzliche Abdichtmaßnahmen an einem Keller sind anzunehmen (vsl. sogar eine weiße Wanne). Ein Nachbar, der mit Keller gebaut hat, hat von außen (wohl nachträglich) dichten müssen.
  • Allgemein ist der Bebauungsplan recht großzügig: 2 Vollgeschosse erlaubt, THmax = 6,5 m, FHmax = 10,5 m, Geschossflächenzahl: 0,4
  • Vermessung liegt vor (siehe Anhang)
Vielen Dank und ich bin gespannt auf Anregungen und Ratschläge!
 

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R

Radomiro

Hinweis: Dein Wunsch nach Anonymität ist okay. Andererseiss ist gut Hilfe oft nur möglich, wenn man alle Fakten kennt. Dein Beitrag liegt etwas dazwischen. Verschleierte Straßennamen, aber doch auffindbar, wenn man Suchmaschinen bedienen kann. Vielleicht kannst du dich durchringen, und den Namen des B-Plans hier nennen. (Ich tue es nicht.)

Zur Entscheidung Keller ja/nein kann ich fachlich fundiert nichts beitragen. Ich würde lieber mit Keller bauen, aber das ist manchmal auch einfach nicht im Budget.

mfg

PS: Burgblick - da bin ich etwas neidisch.
 
K a t j a

K a t j a

Auf den ersten Blick würde ich schätzen, dass Du noch gut ohne Keller bauen kannst. Die Geländemodellierung wird Dir so oder so nicht erspart bleiben. Aber der Keller ist dann nochmal ein ordentlicher Batzen drauf.
Die Frage, die man sich eigentlich zuerst stellen sollte wäre imho: Was brauchst Du und wie hoch ist das Budget?
Ab davon ist eine Hebeanlage keine Katastrophe. Wenn Du sie dennoch fürchtest, zwingt Dich selbst mit Keller niemand eine zu bauen.
Wenn ich Deine Skizze richtig deute, stellst Du Dein Haus maximal ins Gefälle. Vielleicht wäre eine quadratischere Form etwas günstiger.
 
11ant

11ant

Mehr gerne morgen. In der Kürze erst einmal: mit "(11ant) Kellerregel" / "Keller-Frage" findest du hier meine Beiträge zum Thema Meinung Deines Grundstückes zu Keller ja oder nein oder ggf. Teilkeller. Ob der Aushub gut zum Wiedereinbau taugt, kommt auf seine Qualität an. In jedem Fall ist er ausgehoben fluffiger als im vormals eingebauten Zustand, bedarf also einer Verdichtung. Wiedereingebaut hat er also nicht dasselbe Volumen wie abgefahren.
Beim Thema Bodengutachten drehe ich mich allerdings im Kreis, da alle Bodengutachter möglichst exakte Vorgaben bzgl. der geplanten Bebauung haben möchten, die jedoch auch von der Entscheidung Keller oder Bodenplatte abhängt.
Das ist Quatsch. Das Grundstück und erst recht das Baufenster sind nicht so riesig, daß es zu einer Unzahl an Probeentnahmestellen käme. Ich würde hier einfach den Innenkreis des Baufensters auswählen.
 
WilderSueden

WilderSueden

Grundsätzlich hast du bei dem Gefälle das Problem, dass du zwischen den Stühlen sitzt. Für einen reinen Flachlandplan ist es zu viel Gefälle, für ein Hanghaus zu wenig. Bei Überlegungen solltest du auch immer noch die kompletten Außenanlagen mit berücksichtigen. Wo kommt die Terrasse hin, wie wollt ihr vom Haus in den Garten kommen (Treppen?), wo wäre der Lichthof des Kellerbüros? Was sinnvoller ist, hängt alles auch ein bisschen von euren Anforderungen ab (z.B. wie häufig nutzt du das Büro?). Letztendlich kommen hier in zwei Varianten sehr unterschiedliche Grundrisse heraus. Deshalb will ich auch nur auf eine Detailfrage eingehen
Kann bei einem Bau mit Keller der Aushub zur Auffüllung des Grundstückes bis auf Straßenniveau verwendet werden (keine kostenpflichtige Entsorgung)?
Aushub kann man natürlich für Anschüttungen verwenden, aber die meisten Böden lassen sich nicht kontrolliert verdichten und du musst mit Setzungen rechnen. Grasflächen und Blumenbeete kannst du da machen, aber eine Einfahrt musst du auf Schotter gründen
 
K a t j a

K a t j a

Grundsätzlich hast du bei dem Gefälle das Problem, dass du zwischen den Stühlen sitzt. Für einen reinen Flachlandplan ist es zu viel Gefälle, für ein Hanghaus zu wenig.
Was uns zu Split als weitere Option bringt. Das muss nicht gleich ein halbes Geschoss sein. Manchmal reichen schon 2 bis 3 Stufen nur im EG, um einen merklichen Effekt zu erzielen. Damit lässt sich auch oft sehr schön zonieren.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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