G
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Glücklicherweise ist die Standfestigkeit vom Haus gegeben. Allerdings sagt der Bodengutachter, dass das Fundament frostsicher eingepackt werden muss mit einigen qm Erde. Also kann der Nachbar erstmal tätig werden. Allerdings ist da auch wieder Ärger wg. der Kostenübernahme vorprogrammiert.
Und unser GÜ ist aktuell nicht mehr scharf die Unterfangung durchzuführen wegen evtl. Gewährleistungsansprüche - verständlicherweise.
Und unser GÜ ist aktuell nicht mehr scharf die Unterfangung durchzuführen wegen evtl. Gewährleistungsansprüche - verständlicherweise.