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ᐅ Teure Prüfung Bauträgervertrag?


Erstellt am: 10.03.16 19:35

Rockingdad 10.03.16 19:35
Hallo,
für unser Bauprojekt (Neubau Reihenmittelhaus über Bauträger) haben wir den Vertragsentwurf (Bauträgervertrag) einem Anwalt des Bauherren-Schutzbund geschickt.
Das Angebot des Anwalts kam heute:
pauschal für Angebotsprüfung, Korrekturvorschläge, einstündige Rechtsberatung EUR 900,-

Da ich hier öfter mal was von EUR 400 - 500,- gelesen habe, bin ich etwas erschrocken. Zumal der Bauherren-Schutzbund ja mit Sonderkonditionen für Mitglieder wirbt.

Gibt es Erfahrungen eurerseits bezüglich Kosten für Vertragsprüfung?
Ich meine, mir ist es schon wert, ne ordentliche Prüfung zu haben. Ich will mich aber auch nicht ausnehmen lassen.

LG,
Rocking dad

ONeill 10.03.16 19:48
Wir haben einen Werkvertrag von dem Bauherren-Schutzbund Anwalt in Aachen prüfen lassen, hat 170 Euro gekostet. Ich weiss nicht wie Umfangreich ist, aber wir haben 45 Minuten gebraucht.

Bei normaler Komplexität liegt der Stundenlohn beim Bauherren-Schutzbund ja bei 250 Euro.

Weiss nicht wie du da auf 900 Euro kommst bzw der Anwalt

Rockingdad 10.03.16 19:53
Laut Kategorieeinteilung des Bauherren-Schutzbund sind Bauträgerverträge in Kategorie 3. Da steht leider kein Preis hinter sondern scheint immer individuell berechnet zu werden.
Unser Vertrag ist 30 Seiten.
Trotzdem kommen mir 900 arg viel vor

Legurit 10.03.16 19:53
Wenn man genug zu tun hat, lässt man sich Überstunden gut bezahlen

ONeill 10.03.16 20:25
Okay, unser Werkvertrag hatte 3 Seiten. Dann kann man das nicht Vergleichen .

Benextra 10.03.16 20:37
...ich würde mir einen Fachanwalt für Bau-und Architektenrecht suchen (gelbe Seiten) und anrufen. Dann bekommst Du ein Gefühl für den Preis.

Wir hätten es auch früher machen sollen... Jetzt erheben wir in kürze Klage gegen den Bauträger.

Kleines Beispiel: auf den Bildern im Prospekt zweifarbiges Haus, gestrichen einfarbig. In der Bauleistungsbeschreibung steht ja nichts von zweifarbig...

Vor so etwas sollte Dich der Fachanwalt schützen können.

Viel Glück
bauherren-schutzbundfachanwaltbauträgerwerkvertrag