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Erstellt am: 25.11.2015 10:27
Müllerin 13.09.2018 22:11
ich habs ja an anderer Stelle schon mal geschrieben Ich hätte auch hellroten Klinker mit rotem Dach, weißen Fenstern..... genommen, aber ich wohne ja nicht allein drin.
Ja, es ist dunkel, aber dafür innen ganz hell und wenn mal Grünzeug drumrum wächst, lockert es das ja auch auf.
Los ich will mehr Bilder sehen!
Ja, es ist dunkel, aber dafür innen ganz hell und wenn mal Grünzeug drumrum wächst, lockert es das ja auch auf.
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Zaba12 13.09.2018 22:13
11ant schrieb:
Genau. Deswegen amüsiert mich auch, wenn Leute die sonst auf "Bio" achten, Keramik mit Holzoptik verbauen. Gerade denen müßten doch - eher mehr als mir - solche Produkte als "transgen" wenig anheimelnd sein.
Worum geht es denn bei der königlich bayrischen Bürgermeistervorgabe: um einen Ton aus einer Liste oder einem Spektrum von Tönen für das Dach bzw. die Fenster, oder um "wenn grau, dann Dach und Fenster identisch" ?
Für "absolute Farbtongleiche" zwischen verschiedenen Materialien müßte man nach Pantone definieren, nach RAL geht das gar nicht - die Angabe "ähnlich" bei auf RAL bezogenen Farbbezeichnungen von Baustoffen kommt nicht von ungefähr. Das hat also weniger mit der Streuung innerhalb einer Produktion oder gar einer einzelnen Charge zu tun, sondern mit der anderen Wirkung gleicher Farbpigmente bei anderer Oberflächengüte.Es geht nur ums Dach, welches dann die Fensterfarbe beeinflusst. Im Bebauungsplan steht Dacheindeckung rot oder hellgrau. Auffassung des Bürgermeisters - Rot geht von hellrot bis Kastanie, hellgrau geht bis hellgrau. Siehe Foto.Wollten RAL 7016 Fenster, dies sieht aber mit den hellen Dachsteinen bescheiden aus.
Müllerin 13.09.2018 22:28
Toll, so einen Schrank unter die Treppe wollen wir auch noch. Wenn vom Geld was über bleibt
ruppsn 14.09.2018 02:00
Zaba12 schrieb:
Im Bebauungsplan steht Dacheindeckung rot oder hellgrau. Auffassung des Bürgermeisters - Rot geht von hellrot bis Kastanie, hellgrau geht bis hellgrau.Jaja, die lieben BGMs und GRs. Ich würde mal prüfen, ob Dein lieber Herr BGM einen planerischen Zweck mit der Vorgabe verfolgt, und damit meine ich nicht die Durchsetzung seines persönlichen Geschmacks Tut er das nicht, dürfte der Passus im Bebauungsplan unwirksam sein.
Haben wir hier in der Gemeinde auch. Bauherr wollte anthrazit, Bebauungsplan und Grundriss meinten es müsse rot sein. Hat den Bauherren null interessiert und anthrazit eingedeckt. Hat der Grundriss gesehen, wutentbrannt das LRA eingeschaltet und gebeten eine Beseitigungsanordnung zu stellen. Das LRA dann „Nö, Du lieber Grundriss, ausser eurem persönlichen Geschmack verfolgt ihr mit der Vorgabe kein planerisches Ziel. Das steht im Widerspruch zur Baufreiheit. Wir machen mal gar nicht ubd empfehlen das nachträglich zu genehmigen oder zu dulden“. Fand der Grundriss nicht gut, hat in der nächsten Sitzung beschlossen den Antrag des Gemeindebauamts (!) eine nachträgliche Genehmigung zu erteilen oder es zu dulden mit 11:2 Stimmen abgelehnt. Das war vor fünf Jahren, passiert ist nichts. Mittlerweile rät der Bauamtsleiter bei Anfragen von Bauherren inoffiziell einfach in anthrazit einzudecken, wenn der Wunsch besteht. Handhabe habe der Grundriss null. Er müsse klagen, was kaum Aussicht auf Erfolg hätte, da das LRA als genehmigende Behörde ja schon Stellung pro Bauherr bezogen hat. Man muss sich nicht jeden willkürlichen Scheice gefallen lassen. Und Willkür scheint mir auf dem (bayerisch, fränkischen) Land eine weitverbreitete Unsitte zu sein...
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