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Erstellt am: 25.11.2015 10:27

Climbee 14.09.2018 07:37
Ja, das stimmt. Unser Haus, da wo es gebaut wird und daß der First in NS und nicht WO verläuft, das hat BGM und Grundriss überhaupt nicht gepaßt. Hatten wir noch nie, kennen wir net, wollen wir net. Gepaart mit einer geradezu unglaublichen Unfähigkeit, Pläne zu lesen, hat uns diese Konstellation letztendlich zwei Jahre gekostet und endete mit einer klaren Stellungnahme des LRA, daß der Bau so zu genehmigen ist.
Dieser Brief vom LRA ist letztendlich eine in Worte gefaßte Watschn an BGM und Grundriss; wir haben ihn mit großem Genuß und Freude gelesen

Mein Rat: ich würde immer noch versuchen, die Gemeinde mit ins Boot zu holen, weil es einfach besser ist, wenn man mit denen ein Agreement erreicht. Ist das nicht möglich, immer mit der übergeordneten Baubehörde abklären, was geht und was nicht und dann ggf. auch gegen den Gemeindebeschluß angehen. Wenn man die gängigen Bauvorschriften beherzigt, hat man gute Karten.

Im Gemeinderat wird i.d.R. nach dem Willen des BGMs entschieden. Haben wir live mit bekommen: hier liegt ein Bauantrag vor, der so nicht genehmigt werden kann! (oTon BGM)
Was nicht gestimmt hat, aber nachdem der Herr BGM schon mal vorgegeben hat, wie zu entscheiden ist, hat der brave Grundriss das willige Stimmvieh gegeben.

Wir haben uns letztendlich einen fähigen Architekten gesucht, von dem wir wußten, der kann gut mit dem LRA. Hat sich bewahrheitet. Wir haben sogar eine Abstandsflächenüberschneidung genehmigt bekommen und konnten so das Haus etwas zurück setzen. Begründung war, daß alle betroffenen Parteien davon profitieren, insbesondere die Nachbarn, denen wir so deutlich weniger Abendsonne "klauen".

Nächste Instanz wäre bei uns das Verwaltungsgericht gewesen; nachdem der Grundriss den vom LRA bereits genehmigten Antrag nochmals abgelehnt hat (dafür wurde extra sogar eine ao Grundriss-Sitzung einberufen!), hat das LRA den oben erwähnten "Watschn-Brief" verfaßt und als übergeordnete Baubehörde den Bauantrag genehmigt. Jetzt hätte der Grundriss nur noch eine Klage beim Verwaltungsgericht anstreben können. Macht der i.d.R. nicht, weil das VGr meist den Vorgaben der übergeordneten Baubehörde folgt.

Also mein Rat: dickes Fell zulegen und wehren!

dome27 14.09.2018 07:46
11ant schrieb:
Etwas mehr Respekt vor meiner ehemaligen Branche, bitte
Warum endet denn der Dachstuhl weit vor den Außenkanten der Giebelwände ?

Wie Müllerin bereits schrieb, war es keinesfalls despektierlich gemeint. Bei uns wird dieser Begriff einfach umgangssprachlich genutzt. Ich bitte um Verzeihung, sollte es falsch rübergekommen sein .

Die Außenkanten wurden absichtlich noch offen gelassen um etwaige Materialbewegungen besser durchführen zu können. Es stehen teilweise noch Paletten mit Ziegel oder Baumaschinen im OG.

Kommende Woche, nachdem alle anderen Kleinigkeiten abgeschlossen sind, wird dann der Dachstuhl komplett fertig gestellt.

Climbee 14.09.2018 08:33
Bei uns auf dem Bau ist die Woche zwar einiges passiert, aber man sieht es halt nicht.

Kanalarbeiten (Kanal vom Altbestand mußte verlegt werden, weil der sonst unter unserem Haus laufen würde, unser Kanal mußte gemacht werden):

Tiefe Baugrube mit grünem Rohr entlang der Wand, Baugerät und Zelt im Hintergrund.


Dämmung für die Bodenplatte wurde geliefert:

Baustelle mit rosa Dämmplatten, blaues Porta-Potty und Baufahrzeuge


Drainage gelegt:

Baustelle mit Baugrube, Geotextilplanen, Erdarbeiten und Bagger im Fundamentbereich


und wir haben jetzt auch den Hausanschluss (der schwarze Nippel, der aus dem Erdreich steht) und alles andere wurde wieder zugeschüttet:

Kleine Baustelle mit Mini-Bagger in Grube, Erde, Planen und Bauutensilien sichtbar.



Als nächstes werden die Leitungen für die Erdwärme mit Erdreichaktivierung gelegt (kommen bei uns unter die Bodenplatte) und dann kommt die Bodenplatte.

Lieferung der Teile für den Holzkeller ist am 21.9. geplant; 22.9. sollte selbiger dann stehen (da arbeiten sie dann auch den Sa Vormittag).

Lumpi_LE 14.09.2018 10:07
dertill schrieb:
Wohnzimmer nach Süden mit Glasfront, Küche nach Norden. Wie regelt denn deine Wärmepumpe ohne ERR da, dass es im Wohnzimmer nicht kochend warm wird oder in der Küche zu kalt?

Ein richtig eingestellte Fußbodenheizung in einen aktuellen Energieeinsparverordnung Haus hat so geringe Vorlauftemperaturen, dass bei diesem Szenario eine Heizung ohne ERR das Wohnzimmer tendenziell kühlt und die "gewonnene" Energie der kühleren Küche zuführt.

bortel 14.09.2018 10:29
also ich bin mit meiner Gasbrennwerttherme ohne ERR sehr zufrieden

Alex85 14.09.2018 11:53
ihr baut mit Keller und die Hausanschlüsse werden von unten ins Haus geführt? Hat das nen besonderen Grund? Dürfte ja nicht gerade billig werden.
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