Empfehlung digitales Heizungsthermostat

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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N

nordanney

Klar, grundsätzlich schon. Aber wenn ich dann mit der Wärmepumpe in den nächsten Jahren einen höheren Verbrauch als mit Gas habe, also mehr für den Strom bezahle, lohnt es sich vielleicht nicht mehr. Das sind meine Bedenken.
Dann überlege doch einfach mal rational!, was das für Dich bedeutet, T€ 15 Überschuss zu haben. Solltest Du mit Gas 500€ verheizen und mit Strom (unrealistische) 1.000€ im Jahr, könntest Du vom Überschuss aus der Förderung lockere 30 Jahre den Mehrverbrauch bezahlen. CO2-Steuern werden aber gegen Dich laufen. Und mit einer vernünftigen Planung die "Mehrkosten" auch, so dass Du mit der Gasheizung immer der "Verlierer" sein wirst.
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Nun steht aber das Angebot, ca. 3000 Euro mehr für die Wärmepumpe zu zahlen, und damit kfw55 zu erreichen. Damit komme ich schon ins Grübeln.
Ich würde hier sehr gut aufpassen. Denn der geringe Aufpreis deutet darauf hin dass hier die gleichen Annahmen und die gleichen Auslegungen für Gas und Wärmepumpe getroffen werden und der Aupreis nur der reine Mehrpreis für die Heizquelle ist.

Man kann es aber nicht 1:1 übertragen und kein GÜ wird mhr machen und mehr Geld einsetzten als er muss. Sprich die Heizungsauslegung wird(möglicherweise) für eine Gastherme vorgesehen sein. Für 3K mehr bekommst du halt ne Wärmepumpe aber mit der gleichen Hydraulik wie für Gas. Seitens GÜ alles ok soll der Hausbauer halt ne höhere VL-Temperatur fahren.

Also ich würde da ganz genau nachfragen und mir die Zahlen zeigen was für eine Anlage da für 3K mehr ins Haus kommen würde.
 
M

motorradsilke

Ich würde hier sehr gut aufpassen. Denn der geringe Aufpreis deutet darauf hin dass hier die gleichen Annahmen und die gleichen Auslegungen für Gas und Wärmepumpe getroffen werden und der Aupreis nur der reine Mehrpreis für die Heizquelle ist.

Man kann es aber nicht 1:1 übertragen und kein GÜ wird mhr machen und mehr Geld einsetzten als er muss. Sprich die Heizungsauslegung wird(möglicherweise) für eine Gastherme vorgesehen sein. Für 3K mehr bekommst du halt ne Wärmepumpe aber mit der gleichen Hydraulik wie für Gas. Seitens GÜ alles ok soll der Hausbauer halt ne höhere VL-Temperatur fahren.

Also ich würde da ganz genau nachfragen und mir die Zahlen zeigen was für eine Anlage da für 3K mehr ins Haus kommen würde.
Die Bezeichnungen der Geräte habe ich. Worauf muss ich denn achten?
Laut Aussage der Firma wäre die Anlage bereits für die Wärmepumpe ausgelegt. Woran kann ich denn sehen, ob das stimmt?
Und muss darauf nicht der Energieberater achten, der ja für die Kfw55 Förderung dazugezogen werden müsste?
 
G

guckuck2

Naja, Stand heute wird mein Gas im nächsten Jahr nicht teurer, ich habe schon den nächsten Wechsel bestätigt bekommen.
Man beachte die Vorbehalte im Kleingedruckten zu sich ändernden Abgaben und Steuern.
Wobei meiner Kenntnis nach dies schon drin sein müsste, sofern der Vertragsbeginn schon in 2021 liegt.

Gegen deine Annahmen spricht auch die neue Gaspipeline aus Russland.
Abwarten. Das Ding war teuer und will bezahlt werden.
Das Problem ist auch weder bei Gas noch Strom, dass die Erzeugerpreise (drastisch) steigen/sinken, sondern öffentliche Abgaben und Steuern sich verändern. Zumeist in nur eine Richtung, und die sind für fossile Energieträger deutlich politisch vorgezeichnet.
Man wird sehen.

Das Problem beim schlüsselfertigen Bauen ist ja, dass man da eben nicht den Heizungsbauer selbst auswählt. Ich wollte dazu auch nicht studieren, um mich für eine Heizung zu entscheiden.
Dennoch kann man das vorher klären wenn man weiß, dass das ein relevanter Bereich ist, der neben der Fensterfolierung ein wenig zusätzliche Aufmerksamkeit erfordert.

Die Bezeichnungen der Geräte habe ich. Worauf muss ich denn achten?
Laut Aussage der Firma wäre die Anlage bereits für die Wärmepumpe ausgelegt. Woran kann ich denn sehen, ob das stimmt?
Und muss darauf nicht der Energieberater achten, der ja für die Kfw55 Förderung dazugezogen werden müsste?
Man muss darauf achten, dass die Größe der Wärmepumpe zur Heizlastberechnung passt (diese muss erstellt werden, und nicht nur geraten werden). Eine zu groß dimensionierte Wärmepumpe kostet unnötig in der Anschaffung und taktet im Betrieb tendenziell zu stark. Bestenfalls ist es ein modulierendes Gerät.

Willst du dich auf Wärmepumpe nur "vorbereiten", ist das wichtigste der enge Verlegeabstand von max. 10cm, in Bädern gerne weniger, und der Verzicht auf zusätzliche Heizkörper.
Die gesamte Anlage sollte auf max. 35 °C Vorlauftemperatur ausgelegt werden.

Im Fall einer Umrüstung wäre es zudem praktisch, die Außeneinheit der Wärmepumpe einfach anbringen zu können, z.B. in dem die Heizung so im Grundriss positioniert ist, dass sie an einer Außenwand steht und diese für eine Außeneinheit frei bleibt oder (wieder) frei gemacht werden kann. Strom dafür kann man nachträglich legen.
Die Position sollte zudem möglichst wenig Konfliktpotential mit dem Nachbarn bieten (mögliche Geräuschkulisse).
Alternativ den Heizungsraum so vorbereiten, dass er für eine Wärmepumpe zur Innenaufstellung geeignet ist. Das bedeutet für eine gewisse Raumgröße und die Möglichkeit für Zu/Abluft mit recht hohem Querschnitt zu sorgen. Also auch hier wieder Außenwand oder, im Fall eines Kellers, zwei Schächte vorsehen und die Geräuschkulisse bedenken (ich hab hier einen Nachbarn, der hat beides auf seine eigene Terrasse gerichtet. Bin mal sehr gespannt, wie glücklich der wird ...)
 
T

T_im_Norden

Du tätigst hier eine Ausgabe von einigen Hunderttausend Euro, und mußt Entscheidungen treffen die sich später nicht mehr oder nur mit hohen Kosten korrigieren lassen.

Ich habe für mich entschieden gehabt das ich mich in die Gewerke Heizung/Dämmung und Elektrik zumindest so weit einarbeite das ich die größten Fehler vermeiden kann.
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Laut Aussage der Firma wäre die Anlage bereits für die Wärmepumpe ausgelegt. Woran kann ich denn sehen, ob das stimmt?
Und muss darauf nicht der Energieberater achten, der ja für die Kfw55 Förderung dazugezogen werden müsste?
Der Energieberater ist oft auch nur ein Stempelaugust. Auf Aussagen vom GÜ würde ich mich nicht verlassen. Nur auf harte Zahlen. Sprich eine komplette Heizlastverechnung und die Planung der Anlage.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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