Eingeschossigkeitsberechnung überschritten - Möglichkeiten?

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K

KSchmidtke

Hallo zusammen,

ich baue in einer Gegend, wo "Eingeschossigkeit" vorgeschrieben wird.

Lt. der Bauordnung ist folgendes zur Vollgeschossigkeitsberechnung definiert:

Schritt 1: Man nehme die Außenkanten des Hauses im Dachgeschoss und berechne die Grundfläche.

Schritt 2: Nun berechne ich 3/4 oder 75 % davon = 95,20 qm.

Schritt 3: Als letztes berechne ich nun die Fläche, die höher ist als 2,3 m von Oberkante Fußboden bis Oberkante Dachhaut = 95,70 qm.

Es liegt also eine Überschreitung von lächerlichen 0,50 qm vor.

Gibt es hier ggfs. kreative Lösungen, um das doch noch hinzubekommen? Andernfalls müssten wir mit dem Kniestock runtergehen und die Dachneigung erhöhen.

Die Baufirma behauptet es gäbe keine Möglichkeiten mehr.
Daraufhin hatte ich mit zwei Rechtsanwälten gesprochen (für Baurecht). Beide haben gesagt, es gäbe Möglichkeiten die Installationsebene im Fußbodenbereich zu erhöhen, sofern es keine manipulierte/künstliche Installationsebene ist, dann wäre dies in Ordnung und diese Erhöhung würde dazu führen, dass an der Stelle weniger als 2,3 m bestehen würden. Stutzig macht mich, dass zwei Rechtsanwälte unabhängig voneinander das gleiche sagen während die Baufirma alle alternativen verneint und nun so tut als verstehe Sie die Argumentation der Anwälte nicht... zum verrückt werden. Es geht hier schließlich nur um lächerliche 0,50 qm.

Habt ihr schonmal ähnliches gehabt? Wie seht ihr das?

Grüße,

Kerstin
 
E

Escroda

ich baue in einer Gegend
Wenn man wüsste, in welchem Bundesland die Gegend sich befindet, könnte man mal schauen, ob die Landesbauordnung richtig zitiert ist.
Wenn man wüsste, wann der Bebauungsplan rechtskräftig wurde, könnte man mal schauen, ob die richtige Fassung der Landesbauordnung zitiert wurde.
Wenn man wüsste, wie die Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten und Schnitte) aussehen und wie der Bauunternehmer gerechnet hat, könnte man vielleicht Fehler erkennen.
Die Baufirma behauptet es gäbe keine Möglichkeiten mehr.
Irgendwo muss die Grenze sein und der Planer sollte so planen, dass er diese Grenze rechnerisch nicht überschreitet. Wenn es der Baufirma nicht gelingt, einen halben Quadratmeter zu zerquetschen, dann taugt die nichts.
Andernfalls müssten wir mit dem Kniestock runtergehen
Bei einem 10m langen Haus mit 45° Dachneigung wären das 2,5cm. Das veranlasst Dich zur Konsultation von zwei (!) Rechtsanwälten?
Andernfalls müssten wir ... die Dachneigung erhöhen.
Wieso?
Daraufhin hatte ich mit zwei Rechtsanwälten gesprochen
Nun ist das Jurastudium nicht gerade für seine schweren Mathematikprüfungen bekannt. Ich denke, der Architekt schuldet Dir eine genehmigungsfähige Planung. Das sollten die RAs besser prüfen.
die Installationsebene im Fußbodenbereich zu erhöhen
Wo liegt da der Vorteil gegenüber der Absenkung des Kniestocks?
 
Nordlys

Nordlys

Hier würde man mit Kniestock etwas runter gehen zur Einreichung der Pläne. was man dann baut.....niemandem wird es auffallen. K.
 
K

KSchmidtke

Hallo zusammen,

Besten Dank schon einmal für euer Feedback.

@seat88: Lt. der Definition in Schleswig-Holstein messen die die Grundfläche von den Außenflächen, d.h. es würde hier nichts bringen die Dämmung rechnerisch abzuziehen. Vll. ist es in anderen Bundesländern anders.

@Nordlys: Die Firma macht das niemals, da zu hohes Risiko falls im Nachgang ein Nachbar meckert.

@Escroda:

Das Bundesland liegt in Schleswig-Holstein.

Mit den zwei Rechtsanwälten habe ich beiläufig gesprochen (sitzen im gleichen Büro, keine echte Beauftragung :)).

Das Dach hatte ursprünglich eine Neigung von 21,5 Grad und einen Kniestock von 1,59 cm.

Nach der Änderung will die Firma eine Neigung von 23 Grad und einen Kniestock von 1,525 cm bauen.

Es ärgert mich insoweit, da wir 1,59 cm und 21,5 Grad vertraglich unterzeichnet haben.

Bei der Idee mit der Installationsebene war es so gemeint, dass diese nur punktuell an einem bestimmten Punkt im Dachgeschoss etwas erhöht wird um dort z.B. die 2,3m nicht mitzählen zu müssen. Der Rest des Fussbodens wäre gleich. Lt. Info durch die Rechtsanwälte ist dies dann in Ordnung, wenn es eine echte Installationsebene wäre und keine reine Manipulation oder künstliche Anhebung.

Ich werde die Berechnung auch nochmal hochladen.

Besten Dank

Kerstin
 
Y

ypg

Wenn Du hier jetzt öfters Fragen stellst (Euer Projekt fängt ja erst an), dann lass Dein Profil vom Admin ändern bezüglich Deines Bauortes :)
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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