Eingeschossigkeitsberechnung überschritten - Möglichkeiten?

4,30 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Eingeschossigkeitsberechnung überschritten - Möglichkeiten?
>> Zum 1. Beitrag <<

Nordlys

Nordlys

Kerstin, wenn ich jetzt lese, was ihr da machen wollt in einem Gebiet, das explizit auf Eingeschosser begrenzt ist, dann verstehe ich die Baufirma, wenn sie den Plan nicht übbeteizen will, denn eigentlich baut ihr ne Stadtvilla, wo Satteldachhäuser oder Bungalows hin sollen. Als Nachbar wäre ich auch weder amused noch still, wenn wer sowas täte neben mir, wir haben auch derartige Beschränkungen bei uns im B Plan, und bisher hat jeder! sich dran gehalten. Es ist einfach nervig, neben sich oder vor oder hinter sich solch einen Bauklotz zu haben, der einfach nicht nach SH passt. Das ist nicht unser Stil, das nimmt Sonne und ist ästhetischer Stilbruch. Daher, pass es den Regeln an, oder Du hast in der Nachbarschaft nachher mehr Feinde als Freunde. Als ich meinen Rat gab, einfach den halben qm zu bauen, wusste ich noch nicht, worum es da geht. Karsten
 
K

KSchmidtke

Hallo Nordlys,

Danke dir für deinen Beitrag. Wahrscheinlich hast du Recht, wir sehen das zu verbissen.

Besten Dank dir

Kerstin
 
E

Escroda

Schritt 1: Man nehme die Außenkanten des Hauses im Dachgeschoss und berechne die Grundfläche.
Schritt 1: Man nehme die Außenkanten des Hauses im Erdgeschoss und berechne die Grundfläche.
Denn §2 (8) Landesbauordnung sagt:
... ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses eine Höhe von mindestens 2,30 m hat;
Wenn Du einen Wintergarten möchtest, wäre jetzt der richtige Zeitpunkt ihn zu planen, denn der zählt zur Grundfläche des EG mit. In wie weit die Behörde auf die sofortige Errichtung drängt, bliebe abzuwarten.
Bei der Idee mit der Installationsebene war es so gemeint, dass diese nur punktuell an einem bestimmten Punkt im Dachgeschoss etwas erhöht wird um dort z.B. die 2,3m nicht mitzählen zu müssen.
Da kann ich allerdings die fehlende Akzeptanz bei der Baufirma verstehen. Dürfte sehr schwer vermittelbar sein, dass solche Konstruktionen keine künstlichen Anhebungen seien.
Es ärgert mich insoweit, da wir 1,59 cm und 21,5 Grad vertraglich unterzeichnet haben.
Wäre zu prüfen, ob zu diesem Zeitpunkt das Planungsrecht bereits vollumfänglich bekannt war und ob ein Architekt die Zulässigkeit schon überprüft hat oder hätte überprüfen müssen. Kann sich ja mal einer deiner Schreibtischnachbarn ansehen, ob der Vertrag unsauber formuliert ist und Dir ein Schaden durch die Umplanung entsteht, den Du beziffern und ggfls. einfordern kannst.
dass diese Werte plusminus in die Eingeschossigkeit passen
Ja, plusminus 6,5cm. Ärgerlich, aber IMHO verschmerzbar, da notwendig, wenn man im EG nicht noch einen Erker dransetzen möchte. Das etwas steilere Dach kompensiert die Kniestockabsenkung ja noch etwas.
 
K

KSchmidtke

@Escroda: Danke dir für die Antwort!

@tomto79: Du hast heute den Preis für die unqualifizierteste Antwort bekommen. Gratuliere! Wenn du nichts sinnvolles beizutragen hast, dann lass es auch. Lass dich weiter von den anderen herumschubsen wie bisher. Ja du magst es kaum glauben, aber es gibt auch Leute die Dinge hinterfragen und Informationen gegenprüfen. Solltest du auch mal mit anfangen... hilft im Leben ab und an mal.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3126 Themen mit insgesamt 42346 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben