Eingeschossigkeitsberechnung überschritten - Möglichkeiten?

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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C

chand1986

@KSchmidtke

Du hattest dich in #5 in der Tat vertippt und cm geschrieben.

Aber das Wichtige: Welche Konsequenzen in der Lebensrealität zieht das nach sich? Fehlt jetzt Stellfläche für Möbel? Passen irgendwelche Anschlüsse nicht mehr? Fehlt jetzt eh knappe Kopffreiheit über dem Bett?

Ergibt sich aus dem Lösungsvorschlag des GU ein Problem, außer dass ein wenig anders gebaut würde als vertraglich geregelt?

Gegenmaßnahmen braucht es doch nur, wenn sich da ein eklatantes Problem auftut, das bei vertragsgemäßer Ausführung nicht da wäre?

Falls es so ein Problem nicht gibt, wäre die Hinnahme der Änderung im Gegenzug für Rechtssicherheit bei der Bauausführung mein Rat in der Sache.
 
11ant

11ant

Das Dach hatte ursprünglich eine Neigung von 21,5 Grad und einen Kniestock von 1,59 cm.

Nach der Änderung will die Firma eine Neigung von 23 Grad und einen Kniestock von 1,525 cm bauen.
Die sechseinhalb cm weniger hätte ich verstanden, die anderthalb Grad mehr lesen sich aber arg nach ums Prinzip nur 0,50 und bloß nicht 0,51 Quadratmeter "rauszulassen". Gibt es womöglich garkeine konkrete Konsequenz (im Sinne bestimmter Stellen, wo man sich den Kopf stieße oder zumindest keinen Hut tragen könnte), wenn man die sechseinhalb Zentimeter schlicht "ersatzlos" rausnähme ?
 
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