W

Warning: Undefined array key "username" in /www/htdocs/w01d981c/backend.hausbau-forum.de/frontend/index.php on line 357
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Eingeschossigkeitsberechnung überschritten - Möglichkeiten?


Erstellt am: 24.11.2018 09:47

KSchmidtke 24.11.2018 09:47
Hallo zusammen,

ich baue in einer Gegend, wo "Eingeschossigkeit" vorgeschrieben wird.

Lt. der Bauordnung ist folgendes zur Vollgeschossigkeitsberechnung definiert:

Schritt 1: Man nehme die Außenkanten des Hauses im Dachgeschoss und berechne die Grundfläche.

Schritt 2: Nun berechne ich 3/4 oder 75 % davon = 95,20 qm.

Schritt 3: Als letztes berechne ich nun die Fläche, die höher ist als 2,3 m von Oberkante Fußboden bis Oberkante Dachhaut = 95,70 qm.

Es liegt also eine Überschreitung von lächerlichen 0,50 qm vor.

Gibt es hier ggfs. kreative Lösungen, um das doch noch hinzubekommen? Andernfalls müssten wir mit dem Kniestock runtergehen und die Dachneigung erhöhen.

Die Baufirma behauptet es gäbe keine Möglichkeiten mehr.
Daraufhin hatte ich mit zwei Rechtsanwälten gesprochen (für Baurecht). Beide haben gesagt, es gäbe Möglichkeiten die Installationsebene im Fußbodenbereich zu erhöhen, sofern es keine manipulierte/künstliche Installationsebene ist, dann wäre dies in Ordnung und diese Erhöhung würde dazu führen, dass an der Stelle weniger als 2,3 m bestehen würden. Stutzig macht mich, dass zwei Rechtsanwälte unabhängig voneinander das gleiche sagen während die Baufirma alle alternativen verneint und nun so tut als verstehe Sie die Argumentation der Anwälte nicht... zum verrückt werden. Es geht hier schließlich nur um lächerliche 0,50 qm.

Habt ihr schonmal ähnliches gehabt? Wie seht ihr das?

Grüße,

Kerstin

seat88 24.11.2018 11:11
Nimm einfach die Außenkanten der Räume innen, bedeutet zieh die Dämmung ab, dann passt es.

Escroda 24.11.2018 12:10
KSchmidtke schrieb:
ich baue in einer Gegend
Wenn man wüsste, in welchem Bundesland die Gegend sich befindet, könnte man mal schauen, ob die Landesbauordnung richtig zitiert ist.
Wenn man wüsste, wann der Bebauungsplan rechtskräftig wurde, könnte man mal schauen, ob die richtige Fassung der Landesbauordnung zitiert wurde.
Wenn man wüsste, wie die Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten und Schnitte) aussehen und wie der Bauunternehmer gerechnet hat, könnte man vielleicht Fehler erkennen.
KSchmidtke schrieb:
Die Baufirma behauptet es gäbe keine Möglichkeiten mehr.
Irgendwo muss die Grenze sein und der Planer sollte so planen, dass er diese Grenze rechnerisch nicht überschreitet. Wenn es der Baufirma nicht gelingt, einen halben Quadratmeter zu zerquetschen, dann taugt die nichts.
KSchmidtke schrieb:
Andernfalls müssten wir mit dem Kniestock runtergehen
Bei einem 10m langen Haus mit 45° Dachneigung wären das 2,5cm. Das veranlasst Dich zur Konsultation von zwei (!) Rechtsanwälten?
KSchmidtke schrieb:
Andernfalls müssten wir ... die Dachneigung erhöhen.
Wieso?
KSchmidtke schrieb:
Daraufhin hatte ich mit zwei Rechtsanwälten gesprochen
Nun ist das Jurastudium nicht gerade für seine schweren Mathematikprüfungen bekannt. Ich denke, der Architekt schuldet Dir eine genehmigungsfähige Planung. Das sollten die RAs besser prüfen.
KSchmidtke schrieb:
die Installationsebene im Fußbodenbereich zu erhöhen
Wo liegt da der Vorteil gegenüber der Absenkung des Kniestocks?

Nordlys 24.11.2018 12:23
Hier würde man mit Kniestock etwas runter gehen zur Einreichung der Pläne. was man dann baut.....niemandem wird es auffallen. K.

KSchmidtke 24.11.2018 12:46
Hallo zusammen,

Besten Dank schon einmal für euer Feedback.

: Lt. der Definition in Schleswig-Holstein messen die die Grundfläche von den Außenflächen, d.h. es würde hier nichts bringen die Dämmung rechnerisch abzuziehen. Vll. ist es in anderen Bundesländern anders.

: Die Firma macht das niemals, da zu hohes Risiko falls im Nachgang ein Nachbar meckert.

:

Das Bundesland liegt in Schleswig-Holstein.

Mit den zwei Rechtsanwälten habe ich beiläufig gesprochen (sitzen im gleichen Büro, keine echte Beauftragung 🙂 😉.

Das Dach hatte ursprünglich eine Neigung von 21,5 Grad und einen Kniestock von 1,59 cm.

Nach der Änderung will die Firma eine Neigung von 23 Grad und einen Kniestock von 1,525 cm bauen.

Es ärgert mich insoweit, da wir 1,59 cm und 21,5 Grad vertraglich unterzeichnet haben.

Bei der Idee mit der Installationsebene war es so gemeint, dass diese nur punktuell an einem bestimmten Punkt im Dachgeschoss etwas erhöht wird um dort z.B. die 2,3m nicht mitzählen zu müssen. Der Rest des Fussbodens wäre gleich. Lt. Info durch die Rechtsanwälte ist dies dann in Ordnung, wenn es eine echte Installationsebene wäre und keine reine Manipulation oder künstliche Anhebung.

Ich werde die Berechnung auch nochmal hochladen.

Besten Dank

Kerstin

ypg 24.11.2018 12:51
Wenn Du hier jetzt öfters Fragen stellst (Euer Projekt fängt ja erst an), dann lass Dein Profil vom Admin ändern bezüglich Deines Bauortes 🙂
kniestockinstallationsebeneaußenkantendachgeschossgrundflächeoberkantedachneigungrechtsanwältedämmunglandesbauordnung