Kniestock Danwood Haus in Schleswig-Holstein - Was geht maximal?

4,50 Stern(e) 4 Votes
A

Ap0rnym

Hallo allerseits,

ich habe eigentlich eine simple Frage.
Ich möchte das Haus 169A von Danwood in Schleswig Holstein bauen. Nun möchte ich den Kniestock so hoch wie möglich haben (im Katalog wird er mit 2 m beschrieben was aber wohl nicht funktioniert).
Im Baugebiet gibt es nur 2 Auflagen:
1. Es muss ein 1-Geschosser sein.
2. Die Firsthöhe darf 9,5m nicht überschreiten.

Ich habe mir bereits Gedanken gemacht und es in einer Exceldatei hinterlegt. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand sagen kann, ob das alles richtig ist bzw. mir einfach pauschal sagen kann wie hoch man den Kniestock maximal bauen kann bei den Abmessungen des Hauses und das ganze in Schleswig-Holstein.

Besten Dank!

Chris
 

Anhänge

11ant

11ant

Meine Mutti hat gesagt, ich soll keine Zip-Dateien von fremden Leuten öffnen, daher kann ich Deine Fragen tatsächlich nur pauschal beantworten:

Dieses Hausmodell hat 8,47 m "Haustiefe" (Breite der Giebelseite). Davon die Hälfte (wegen symmetrischem Satteldach) sind 4,235 m. Damit beträgt der Höhenunterschied zwischen Traufe und First z.B. 1,71 m bei 22° Dachneigung oder 2,25 m bei 28° Dachneigung.

Oder anders herum gerechnet, bei 9,5 m Firsthöhe läge die Traufhöhe in diesen Beispielen bei ca. 7,79 bzw. 7,25 m.

Was das an Kniestockhöhe bedeutet, hängt von der Geschosshöhe und vom Bezugspunkt der Firsthöhe ab (dieser muß nicht zwingend mit einem Höhenpunkt im Haus identisch sein, er kann sich auch am natürlichen Gelände bemessen).

Nun möchte ich den Kniestock so hoch wie möglich haben (im Katalog wird er mit 2 m beschrieben was aber wohl nicht funktioniert).
Warum meinst Du, daß dem so sei ?

Grundsätzlich ist ein Kniestock nicht unbedingt besser wenn er höher ist: manche Kniestockhöhen erlauben praktisch nur Dachflächenfenster, bzw. Fassadenfenster aus denen der Bauchnabel einen schönen Ausblick hätte.

Im übrigen kann der Kniestock auch in den "textlichen Festsetzungen" limitiert sein - es gibt nicht unbedingt keine Regelung, nur weil das Maß nicht in der Nutzungsschablone steht.
 
A

Ap0rnym

Hey Leute, erst mal danke für eure Antworten.
Leider kann ich die Excel nicht direkt hochladen, daher habe ich mal einen Screenshot gemacht. Man sieht nun nur leider nicht die Berechnungen.
kniestock-danwood-haus-in-schleswig-holstein-was-geht-maximal-256197-1.png
 
Y

ypg

Ohne Euren Bebauungsplan geöffnet zu haben und Deine Aufzeichnung zu verstehen (ich weiß auch, was Eingeschossigkeit bedeutet und dass es halbe Geschosse nicht gibt)
Das Haus wird als 1 1/2- Geschösser bezeichnet. Durch das flache Dach und dem Luftraum wird man wohl auf die 2/3 Regelung stoßen.
Die Berechnungen sollte dann der Architekt machen. Es gibt auch noch die Möglichkeit, über wenige Meter eine Ausbuchtung im EG zu erstellen, zb für einen größeren Hauswirtschaftsraum oder ein größeres WZ...
2 Meter sollten Dir doch wohl reichen, oder?
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2294 Themen mit insgesamt 80113 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben