Eine evtl. Klage gegen mein Bauvorhaben droht! Was nun?

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T

Tommy77

Hallo,

ich brauch dringend einmal Rat, was ich tun sollte bzw. nicht, da mein Bauvorhaben evtl. in stocken geraten könnte!

Folgender Hintergrund. Ich habe im September ein Grundstück gekauft, dieses zuvor geteilt worden ist. Es wurde auch als bebaubares Grundstück verkauft. Der damalige Eigentümer hat anscheinend im Juni (laut Bauamt)eine vorläufige Baugenehmigung eingeholt und das Grundstück vermessen lassen.
Ich baue wie viele auch mit einem Bauträger. Beim Architekten Termin, erwähnte bereits der Architekt, dass ein Nachbar evtl. unangenehm aufgefallen ist und wir uns sehr strikt an gesetzliche Vorgaben halten.
Darauf hin habe ich natürlich erst einmal keinen großen Wert darauf gelegt.
Da mir letztens aber bei Begehung meines Grundstücks ein anderer Nachbar stutztig frage: Darfst du überhaupt bauen? Ist es nicht vor Gericht, habe ich mich entschlossen nun näher nachzuhaken. Das Bauamt erteilte mir dann folgende Auskunft: Angeblich sind 2 Nachbarn (gegenüberliegende Straßenseite) mit dem Bau nicht einverstanden, im Juni gab es seitens der Behörde einen positiven Baubescheid. Die Behörde (damalige Bezirksleiterin, im Ruhestand nun) hat es versäumt, die Nachbarschaft über einen evtl. Bau zu informieren! Aus einer 4 Wochen Frist, ist nun eine 1 Jahresfrist geworden, bei der eine Klage/Widerruf gegen das Bauvorhaben eingelegtz werden darf. Dies ist aktuell noch nicht geschehen! Am Freitag habe ich einen Termin beim zuständigen Bauamt, bei der mir näheres erläutert wird. Eine Baugenehmigung liegt aktuell noch nicht vor, da noch kein Bauantrag gestellt worden ist angeblich. Mein Bauträger hat aber angeblich bereits den Antrag gestellt. Hier erwarte ich von beiden Seiten (Bauamt und Bauträger) noch eine genauere Info.

Das Ganze hat uns nun sehr geschockt und nun ist die Frage wie es rechtlich da aussieht, ob eine evlt. Klage Bestand hätte und was meine Rechte in dem ganzen Dilemma sind? Denn!! Ich kaufe mit Sicherheit kein Grundstück als Bauland, das im Endeffekt vielleicht in der Schwebe steht.

Anscheinend zögern die beiden Nachbarn mit der Klage, da ja in einem Streitfall (Gericht usw.) ich Schadenersatzansprüche auf Sie, oder die Behörde stellen könnte. Dies werde ich auf alle Fälle tun, wenn es auch nur zu kurzen Verzögerungen oder sonstigen Kosten kommt.

Hat jemand mal einen ähnlichen Fall, bzw. kennt sich damit gut aus? Um einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Bauträger mich über alles inforniert hat, gerade beim Bauantrag etc.

Laut ihm ist ihm keine Klage bekannt, was stimmt aktuell.

Danke und Gruß
T
 
M

Maria16

1. Sortiere die Begrifflichkeiten. Bauträger baut auf seinem eingeben Grundstück, nicht auf deinem.

2. Gibt es denn nun eine verbeschiedene Bauvoranfrage oder einen Bauantrag? Ersteres würde ich mir auf jeden Fall geben lassen, bevor ich kaufe. Letzteres müsstest du doch als Bauherr unterschreiben, wenn es dein Grundstück ist?
 
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nordanney

Zunächst einmal solltest Du ein wenig sortieren, was denn genau passiert ist.

Du baust zunächst nicht mit einem Bauträger - dieser verkauft Grundstück und Haus als Einheit.
Was ist eine vorläufige Baugenehmigung? Was ist ein positiver Baubescheid? Gibt es einen Bebauungsplan? Bauantrag doch noch nicht gestellt?
Usw.
Du schreibst recht wirr, so dass wir gar nicht wissen, was eigentlich bisher genau passiert ist.
 
L

Lumpi_LE

Mal davon abgesehen, dass es etwas durcheinander ist kann niemand erfolgreich gegen dein Bauvorhaben klagen, wenn der gesetzliche Rahmen eingehalten ist. Ob dem so ist kannst du gemeinsam mit dem Architekten und dem Bauamt klären.

Das aber auch das Bauamt Fehler machen kann, welche dann zu Lasten des Bauherren gehen war letztes Jahr recht groß in den Medien "Schwerte Ahlers".
 
T

Tommy77

Hallo, Entschuldigung wenn das ganze Wirr ist, da ich wie gesagt selbst Laie bin.
Also. Ich habe über einen Bauträger in diesem Falle eine Grundstück erworben, als Bauland deklariert. Der Bauträger hat lediglich vermittelt. Verkauft hat das Grundstück eine Privatsperson über Makler. Der Bauträger möchte mit mir nun als Bauherren mein Haus darauf bauen. Bevor es eine Baugenehmigung gibt, wurde ein soweit ich weiß Bauvorbescheid (Vorstufe zur Genehmigung) gestellt, dieser ist seitens der Behörde (zuständiges Bauamt) positiv ausgefallen. Das Amt hat es aber versäumt, die Nachbarn zu infomieren (über den Bauvorbescheid), bei der diese eine 4 wöchige First auf Widerruf/Klage hätten. Aus den 4 Wochen sind nun 1 Jahr, durch das Versäumnis der Behörde geworden! Dies ist anscheinend gesetzlich so gereglt. Die Nachbarn sind laut Behörde gegen den Bau und überlegen aktuell zu klagen! Die Frage ist nun inwiefern solch eine Klag Bestand hätte. Ein Bauantrag , sprich die Fortführung des Bauvorbescheids ist am Laufen. Laut Behörde gibt es noch keine Genehmigung hierzu, entweder da er noch seitens des Bauträgers nicht gestellt worden ist (das hatte was mit dem Katasteramt zu tun) oder eben mit der Sache. Dies erfahre ich wohl erst am Freitag beim Bauamt.

Was sollte ich auf alle Fälle tun? Wie ist mit einer Klage umzugehen, falls sie kommt und wie mit der Behörde, die gepennt hat?
 
Zuletzt aktualisiert 04.11.2024
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