Kosten Baugenehmigung im Freistellungsverfahren, Neubau

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Masipulami

Masipulami

Hallo zusammen,

Kann man davon ausgehen, dass eine Baugenehmigung, die im Freistellungsverfahren bearbeitet wird günstiger in Hinblick auf die anfallenden Gebühren ist?

Danke für eure Rückmeldungen und

Viele Grüße
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Kann man davon ausgehen, dass eine Baugenehmigung, die im Freistellungsverfahren bearbeitet wird günstiger in Hinblick auf die anfallenden Gebühren ist?
Ein Freistellungsverfahren ist grundsätzlich etwas anderes, als ein regulärer Bauantrag. Bei ersterem unterschreibt Dein Architekt, daß er alle Vorgaben des B-Planes eingehalten hat und die Behörde prüft nicht. Dieses Verfahren wird beinahe ausschließlich bei Bebauungsplan-Gebieten angewendet. Beim Bauantrag prüft die Behörde, ob alle Vorgaben eingehalten wurden, was in der Spitze bis zu 6 Monaten und länger dauern kann. Gern genommen bei § 34 oder Außengebiet.

Daraus ergibt sich logischerweise, daß die Kosten des Freistellungsverfahren wesentlich niedriger ausfallen - zwischen € 50.00 und € 100,00/je nach Kommune, als jene für ein reguläres Bauantragsverfahren. Ab € 700.00 ist alles denkbar.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
N

nordanney

Bei uns lagen die Kosten bei 0 EUR! Nur wenn es schneller gehen soll, nimmt unsere Gemeinde EUR 50.
 
Masipulami

Masipulami

Super. Danke euch. Bedeutet im Umkehrschluss, dass wir noch mehr Puffer für Unerwartetes haben, da ich die 1.500 € aus Bauexperte`s Baunebenkostenaufstellung für die Budgetplanung mit reingenommen habe.

Mal sehen. Uns wurde heute gesagt, dass wir gegen Ende der Woche mit dem Bescheid rechnen können. Da ist dann sicher auch eine Rechnung dabei falls denn etwas anfallen sollte. Geb dann hier gerne der Vollständigkeit halber noch mal Bescheid wie viel es bei uns war.

Wie sieht denn beim Freistellungsverfahren dann die Genehmigung aus? So wie bei einer "normalen" Baugenehmigung?
 
W

Wastl

Die Genehmigung war ein Anschreiben der Gemeinde an uns: Baugenehmigung gemäß Bauantrag im Freistellungsverfahren erteilt. Dazu ein Info-Blatt wo man sich als Bauherr noch melden muss (Landratsamt 2 Wochen vor Baubeginn, usw.).
Eine Rechnung dafür gab es bei uns nicht - also kostenlos in unserer Gemeinde.
 
Zuletzt aktualisiert 16.03.2025
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