Eine evtl. Klage gegen mein Bauvorhaben droht! Was nun?

4,60 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 14 der Diskussion zum Thema: Eine evtl. Klage gegen mein Bauvorhaben droht! Was nun?
>> Zum 1. Beitrag <<

T

Tommy77

Dann sind die vorherigen 12 Seiten dieses Threads unnötig gewesen, da es keine Probleme geben kann und eine Rückabwicklung des Kaufvertrags eh obsolet wird, da Du Bauland innerhalb eines B-Plans gekauft hast.
Das mit dem Bebauungsplan war mir nicht Geheuer, auch mögliche konstellationen die auf mich treffen könnten. Aber auch das Gespräch heute hat mehr Aufschluss gebracht .
 
Z

Zaba12

Wenn es eine Bebauungsplan gibt, worüber diskutiert Ihr denn die ganze Zeit hier 14 Seiten lang? Die Nachbarn dürften im vereinfachten genehmigungsverfahren die Unterschrift verweigern und Du dürftest trotzdem bauen, solange Du dich an den Bebauungsplan hältst. Wenn Du vom Bebauungsplan abweichen willst brauchst eine Baugenehmigung mit Befreiung von x,y,z etc.. Auch da müssen die Nachbarn nicht zustimmen, denn dies regelt ja das Bauamt/die Baugenehmigung.
 
T

Tommy77

Wenn es eine Bebauungsplan gibt, worüber diskutiert Ihr denn die ganze Zeit hier 14 Seiten lang? Die Nachbarn dürften im vereinfachten Genehmigungsverfahren die Unterschrift verweigern und Du dürftest trotzdem bauen, solange Du dich an den Bebauungsplan hältst. Wenn Du vom Bebauungsplan abweichen willst brauchst eine Baugenehmigung mit Befreiung von x,y,z etc.. Auch da müssen die Nachbarn nicht zustimmen, denn dies regelt ja das Bauamt/die Baugenehmigung.
Wie gesagt das mit dem Bebauungsplan war mir nicht ganz geheuer das dieser von der Gemeinde kommt. Ich darf zB kein Flachdach bauen, 3 Stöckig usw. Dieser war ja schon längst anwesend, da ich ja in einem Wohngebiet ein Grundstück gekauft habe und mich eben nach dessen Bebauungsplan halten muss. Das ja!
 
D

Domski

Was denn nun? Gibt es einen Bebauungsplan oder nicht? Der wird nicht erst für Dein Grundstück aufgestellt worden sein.
Doch, es gibt B-Pläne für einzelne Grundstücke. Gerade hier erlebt. Gut, es baut jemand, der sehr wertvoll für die Gemeinde ist (nicht nur in finanzieller Hinsicht), aber da ist für 1 Flurstück mit ca 4000qm ein Bebauungsplan aufgestellt worden.
 
Y

ypg

#23
Einen Bebauungsplan gibt es und dieser wurde ebenfalls vom Bauamt genehmigt. Die Vorgaben wie Mindestabstände etc werden wir mehr als Konsequent einhalten, das eben im Nachhinein kein Ärger kommen kann.
@Tommy77
Du möchtest bauen! Das könnte eine schöne Zeit für Dich werden. Aber nicht, wenn Du jegliches Problem (welches wie auch immer entstanden ist) so aufbauscht, dass Du Dich ständig widersprichst, Fragen mal so und mal so beantwortet werden, manche gar nicht.
Dieser Thread steckt voller Widersprüche in Deinen Beiträgen... das zeigt a) dass Du Dich mal mit der ganzen Bauwelt und -Definitionen beschäftigen,
b) immer erst Ruhe bewahren solltest.
Ansonsten überlebst Du den Hausbau oder Eure Beziehung den Hausbau nicht.

Nervosität und Unwissenheit sind schlechte Partner beim Hausbau.

Am besten, Du liest Dir jetzt mal im Nachhinein alles noch mal durch. ZB erkundige Dich noch einmal, was ein Bauträger ist, was das bedeutet usw. usf.
 
C

Caspar2020

Wie gesagt das mit dem Bebauungsplan war mir nicht ganz geheuer das dieser von der Gemeinde kommt. Ich darf zB kein Flachdach bauen, 3 Stöckig usw. Dieser war ja schon längst anwesend, da ich ja in einem Wohngebiet ein Grundstück gekauft habe und mich eben nach dessen Bebauungsplan halten muss. Das ja!
Es gibt sowas etwas wie "ganz geheuer" nicht. Außerdem sind Bebauungsplan immer letztlich von der Gemeinde aufgestellt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben